Fördermittel für energetische Sanierungen: Einblicke vom 7. Münsteraner Immobilienforum 2025

Am 7. März 2025 fand in Mün­ster das 7. Mün­ster­an­er Immo­bilien-Forum statt – seit Jahren ein bedeu­ten­des Branch­en­event für Immo­bilien­ver­wal­ter sowie Woh­nung­seigen­tümer und ‑beiräte in der Region. Organ­isiert von der DEW Immo­bilien­ver­wal­tung, bot das Forum eine bre­ite Palette an aktuellen Fachthe­men. So wur­den etwa neue Gericht­sentschei­dun­gen für Woh­nung­seigen­tümerKom­mu­nika­tion in her­aus­fordern­den Zeit­en und tech­nis­che Aspek­te und För­der­mit­tel für ener­getis­che Sanierung disku­tiert.

Die ESTATIKA GmbH war als einge­spiel­ter Part­ner der DEW mit einem Vor­trag des Geschäfts­führers Dr.-Ing. Christoph Ebbing mit dem Titel „Aktuelle För­der­möglichkeit­en für ener­getis­che Sanierun­gen – aus der Prax­is“ vertreten​. Dieses The­ma traf den Nerv der Zeit: Angesichts steigen­der Energiekosten, ver­schärfter Kli­maschutza­u­fla­gen und des Gebäudeen­ergiege­set­zes (GEG, umgangssprach­lich „Heizungs­ge­setz“) suchen viele Eigen­tümer nach Wegen, ihre Mehrfam­i­lien­häuser ener­getisch zu sanieren, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu ver­lieren. Für die Ziel­gruppe der Ver­wal­ter und Eigen­tümer von Mehrfam­i­lien­häusern ist es essen­ziell, den Überblick über aktuelle Förder­pro­gramme zu behal­ten – das Forum bot hier­für den ide­alen Rah­men.

Dr. Ebbings Beitrag fügte sich in den Kon­text des Events ein, der von rechtlichen Tipps bis zur Finanzierung reichte, und lieferte prax­is­na­h­es Know-how, warum För­der­mit­tel ein Schlüs­sel zum Erfolg ener­getis­ch­er Sanierun­gen sind.

Zu Beginn seines Vor­trags stellte Dr. Christoph Ebbing zunächst sich und sein Unternehmen vor. ESTATIKA unter­stützt pri­vate und gewerbliche Kun­den ins­beson­dere bei der ener­getis­chen Mod­ernisierung von Wohnge­bäu­den, ins­beson­dere auch die Förderung und Begleitung von Sanierun­gen für WEGs und Immo­bilien­ver­wal­ter. Das Leis­tungsspek­trum reicht von dig­i­tal­en Gebäude­di­ag­nosen (z.B. ein 3D-Gebäudecheck mit KI-Unter­stützung) über die Erstel­lung indi­vidu­eller Sanierungs­fahrpläne (iSFP) bis hin zur kom­plet­ten Pla­nung und Baube­gleitung von Effizien­zhaus-Sanierun­gen. Als Geschäfts­führer ver­fügt Dr. Ebbing – pro­moviert­er Bauin­ge­nieur – über mehr als 15 Jahre Beruf­ser­fahrung und hat mit seinem Team bere­its über 2.000 Sanierung­spro­jek­te erfol­gre­ich begleitet​.

Förderprogramme für energetische Sanierungen im Überblick: Bund, Land und Kommune

Im Haupt­teil seines Vor­trags gab Dr. Ebbing einen detail­lierten Überblick über die aktuellen För­der­möglichkeit­en für ener­getis­che Sanierun­gen und erk­lärte dabei, welche Töpfe bun­desweit, lan­desweit und kom­mu­nal zur Ver­fü­gung ste­hen. Wichtig für alle Eigen­tümer: Die Förder­land­schaft ist vielfältig, und oft lassen sich mehrere Pro­gramme kom­binieren, um die Finanzierungslast deut­lich zu senken. Hier ein zusam­menge­fasster Überblick der vorgestell­ten Förderin­stru­mente:

Bundesweite Förderprogramme (BEG)

Auf Bun­de­sebene beste­ht die zen­trale Förderkulisse in der Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG), welche von der KfW und dem BAFA im Auf­trag der Bun­desregierung umge­set­zt wird. Dr. Ebbing erläuterte, dass Wohnge­bäude im Bestand auf zwei Arten gefördert wer­den kön­nen: durch Direk­tzuschüsse für Einzel­maß­nah­men oder durch zins­gün­stige Kred­ite mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierun­gen.

Konkret gibt es für einzelne ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men – etwa Däm­mung von Außen­wän­den oder Dach, Fen­ster­tausch, Heizung­sop­ti­mierung – Zuschüsse von etwa 15–20% der Kosten (je nach Maß­nahme) im Pro­gramm BEG EM (Einzel­maß­nah­men)​. Wird vor­ab ein anerkan­nter indi­vidu­eller Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellt, kommt zusät­zlich ein 5%-Bonus oben drauf​.

Beson­ders attrak­tiv sind die aktuellen Förderkon­di­tio­nen für den Heizungstausch: Wer eine alte fos­sile Heizung durch eine effiziente Wärmepumpe oder andere erneuer­bare Heizsys­teme erset­zt, kann über das KfW-Pro­gramm 458 einen Zuschuss von 30 bis zu 70% erhalten​. Diese hohe Quote ist möglich, wenn bes­timmte Bedin­gun­gen erfüllt wer­den – beispiel­sweise der Aus­tausch ein­er Ölheizung und weit­ere Boni für kli­mafre­undliche Wärmeerzeuger. Wichtig ist, dass alle Bun­deszuschüsse unbe­d­ingt vor Vorhabens­be­ginn beantragt wer­den müssen; das bedeutet, die Antrag­stel­lung muss erfol­gen, bevor ein Handw­erk­er beauf­tragt oder Mate­r­i­al bestellt wird.

Ergänzend zu den Zuschusspro­gram­men bieten KfW-Bank und BAFA Förderkred­ite an: Etwa das Pro­gramm KfW 261 „Wohnge­bäude – Kred­it“, mit dem umfassende Sanierun­gen zum KfW-Effizien­zhaus stan­dard finanziert wer­den. Hier­bei kön­nen Kred­it­be­träge von bis zu 150.000 € pro Wohn­hein­heit aufgenom­men wer­den, und je nach erre­ichtem Effizien­zhaus-Stan­dard gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss (Teil­er­lass des Kred­its), was de fac­to einem erhe­blichen Zuschuss entspricht​.

Dr. Ebbing betonte, dass die Bun­de­spro­gramme voraus­sichtlich auch mit der neuen Bun­desregierung fort­ge­führt werden​, jedoch auch Verän­derun­gen unter­liegen kön­nen. Er riet den Zuhör­ern, immer den aktuellen Stand der Bedin­gun­gen zu prüfen – oder einen erfahre­nen Energieber­ater wie ESTATIKA zu Rate zu ziehen, der tage­sak­tuell weiß, welche För­der­mit­tel abruf­bar sind.

Landesweite Förderprogramme (Beispiel NRW)

Neben den Bun­desmit­teln informierte Dr. Ebbing über För­der­möglichkeit­en auf Lan­desebene, die ins­beson­dere in Nor­drhein-West­falen für die hiesi­gen Eigen­tümer rel­e­vant sind.

Viele Bun­deslän­der unter­hal­ten eigene Förder­banken oder Pro­gramme, die ener­getis­che Sanierun­gen zusät­zlich unter­stützen. In NRW ist hier vor allem die NRW.BANK zu nen­nen, welche das Pro­gramm NRW.BANK.Gebäudesanierung anbi­etet. Darüber kön­nen pri­vate Eigen­tümer zins­gün­stige Dar­lehen von bis zu 75.000 € pro Wohn­hein­heit erhal­ten, mit einem Finanzierungsan­teil von bis zu 100 % der Kosten und fes­ten Zin­sen über max­i­mal 20 Jahre​. Dieses Lan­des­dar­lehen kann z.B. eine sin­nvolle Ergänzung sein, wenn Bun­deszuschüsse den Finanzierungs­be­darf noch nicht kom­plett deck­en – es hil­ft, die Restkosten langfristig gün­stig zu finanzieren.

Darüber hin­aus gibt es in NRW das Pro­gramm „Förderung der Mod­ernisierung von Wohn­raum“, das vom Land Zuschüsse für bes­timmte Maß­nah­men gewährt. Hier­bei wer­den nicht nur ener­getis­che Maß­nah­men gefördert, son­dern z.B. auch Maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz, zur Bar­ri­er­ere­duzierung oder Wohnum­feld­verbesserung – ener­getis­che Sanierun­gen kön­nen jedoch oft im Paket mit diesen Mit­teln profitieren​.

Dr. Ebbing erwäh­nte, dass die Bedin­gun­gen für diese Lan­deszuschüsse – etwa Einkom­mensgren­zen oder Miet­bindun­gen im Fall von Ver­mi­etung – zu beacht­en sind. Den­noch lohne sich ein prüfend­er Blick, ob zusät­zliche Lan­desmit­tel die Bun­des­förderung ergänzen kön­nen. In anderen Bun­deslän­dern existieren ähn­liche Pro­gramme; beispiel­sweise hat Baden-Würt­tem­berg einen Sanierungs­bonus im Zusam­men­hang mit seinem Erneuer­bare-Wärme-Gesetz, Bay­ern unter­stützt Solaren­ergie und Spe­ich­er, etc. Das Faz­it: Lan­des­förderun­gen sind ein weit­er­er Baustein, der ger­ade für Eigen­tümerge­mein­schaften in Betra­cht kommt, um die finanzielle Last ein­er Sanierung zu reduzieren.

Kommunale Förderprogramme (Beispiel Stadt Münster)

Auf der drit­ten Ebene ver­wies Dr. Ebbing auf die oft unter­schätzten kom­mu­nalen Förder­pro­gramme. Zahlre­iche Städte und Gemein­den – ins­beson­dere größere Kom­munen mit eige­nen Kli­maschutzkonzepten – bieten lokale Zuschüsse an, um die ener­getis­che Opti­mierung des Gebäudebe­stands voranzubrin­gen.

Mün­ster ist hier­für ein gutes Beispiel: Die Stadt Mün­ster hat das Förder­pro­gramm Kli­mafre­undliche Wohnge­bäude aufgelegt, das bei Sanierun­gen Zuschüsse zu diversen Maß­nah­men gewährt​. Dazu gehören etwa Zuschüsse pro Quadrat­meter gedämmter Fläche (z.B. 10–20 € pro m² Däm­mung, abhängig von der erre­ich­baren Wärmedäm­mqual­ität) und Pauschal­be­träge für den Heizungstausch (aktuell 3.000 €) oder die Instal­la­tion ein­er Lüf­tungsan­lage (800–1.000 €)​. Zusät­zlich hon­ori­ert die Stadt den Ein­satz ökol­o­gis­ch­er Baustoffe mit Bonuszahlungen​. Sum­miert man alle städtis­chen Förder­bausteine, sind für ein typ­is­ches Mehrfam­i­lien­haus Zuschüsse in fün­f­stel­liger Höhe erziel­bar – in Mün­ster max­i­mal 40.000 € pro Mehrfam­i­lien­haus, begren­zt auf 250.000 € pro Antrag­steller insgesamt​. 

Wichtig für Eigen­tümer: Kom­mu­nale Förderun­gen lassen sich in der Regel mit Bun­des- und Lan­despro­gram­men kom­binieren. Dr. Ebbing betonte, dass man unbe­d­ingt Gebrauch von dieser Kumulierung machen sollte, sofern ver­füg­bar. In Mün­ster beispiel­sweise lehnt sich das städtis­che Pro­gramm inhaltlich an die BEG an und kann par­al­lel genutzt werden​. So kann ein WEG-Beschluss für eine Fas­sadendäm­mung zugle­ich einen BAFA-Zuschuss von 20 % und einen städtis­chen Zuschuss pro m² aus­lösen – die Gesamtkosten für die Gemein­schaft sinken dadurch erhe­blich. Auch andere Städte wie z.B. Köln, Düs­sel­dorf oder Berlin haben eigene Förderini­tia­tiv­en (z.B. für Solarther­mie, Dachbe­grü­nung oder Effizien­zhaus-Stan­dards), weshalb Eigen­tümer gut berat­en sind, sich bei der jew­eili­gen Kom­mune zu erkundi­gen.

Die Kern­botschaft aus dem Vor­trag: Jed­er Euro an För­der­mit­teln für ener­getis­che Sanierun­gen, der zusät­zlich mobil­isiert wer­den kann, reduziert die Belas­tung der Eigen­tümer und beschle­u­nigt die Amor­ti­sa­tion der Sanierungskosten, bringt aber auch Anforderun­gen des Förderge­bers mit sich.

Herausforderungen und Strategien in der Förderung von energetischen Sanierungen

Trotz der vie­len ver­füg­baren Pro­gramme machte Dr. Ebbing deut­lich, dass die Förder­land­schaft auch Her­aus­forderun­gen mit sich bringt. Viele der anwe­senden Ver­wal­ter und Beiräte sind ver­traut mit dem hier beschriebe­nen „Förderd­schun­gel“, durch den man sich als Laie kämpfen muss. Unter­schiedliche Antragsstellen (KfW, BAFA, Lan­des­bank, Stadtver­wal­tung), teils kom­plexe tech­nis­che Förderkri­te­rien und sich ändernde poli­tis­che Rah­menbe­din­gun­gen erfordern einen guten Überblick und vorauss­chauende Pla­nung der Förderung von Sanierungs­maß­nah­men.

So gab es in den let­zten Jahren immer wieder Anpas­sun­gen: Mal wur­den Pro­gramme kurzfristig gestoppt und neu aufgelegt, mal änderten sich die Zuschusshöhen und Anforderun­gen je nach Bud­get­lage (man denke an die abrupte Kürzung der Förderung für Energieber­atung im August 2024). Für Eigen­tümer und Ver­wal­ter stellt sich die Frage, wie sie bei all dem den opti­malen För­der­mix für ihr konkretes Vorhaben find­en.

Dr. Ebbing gab hier aus sein­er Beratung­sprax­is wertvolle Strate­gien an die Hand:

  • Erstens emp­fiehlt es sich, frühzeit­ig eine ener­getis­che Fach­pla­nung einzubeziehen. Ein zer­ti­fiziert­er Energieber­ater kann zunächst einen indi­vidu­ellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellen, der den Zus­tand des Gebäudes analysiert und sin­nvolle Sanierungss­chritte vorschlägt. Dies hat gle­ich mehrere Vorteile: Man erhält einen roten Faden für die Mod­ernisierung und erfüllt eine Voraus­set­zung, um den iSFP-Bonus von 5 % zu erhal­ten. Außer­dem kön­nen im iSFP schon För­der­mit­tel berück­sichtigt wer­den – der Experte plant also Maß­nah­men so, dass sie förder­fähig sind, und gibt Hin­weise, welche Pro­gramme kom­biniert wer­den können​.
  • Zweit­ens sollte die Rei­hen­folge der Schritte gut geplant wer­den: Antrag­stel­lung vor Auf­tragsver­gabe ist zwin­gend, daher muss die Finanzierungs­frage schon vor dem ersten „Spaten­stich“ gek­lärt sein.
  • Drit­tens hob er her­vor, dass man real­is­tisch kalkulieren sollte: Förder­pro­gramme haben Ober­gren­zen bei den förder­fähi­gen Kosten (bei BAFA meist 60.000 € pro Wohnein­heit und Jahr​, bei KfW-Kred­iten spez­i­fis­che Kred­itlim­its). Daher sollte man pri­or­isieren, welche Maß­nah­men den größten Effekt und die höch­ste Förderung brin­gen. Oft ist es rat­sam, Teilschritte über mehrere Jahre zu verteilen, um jährliche Förder­höch­st­be­träge erneut nutzen zu kön­nen. Dabei bietet es sich ins­beson­dere an, Maß­nah­men an Bauteilen durchzuführen, die ohne­hin Instand­hal­tungsar­beit­en erfordern. Wenn beispiel­sweise das Dach repari­ert wer­den muss, kann dies direkt mit der ener­getis­chen Sanierung kom­biniert wer­den, um Kosten zu sparen.
  • Ein weit­er­er Punkt ist die bürokratis­che Abwick­lung: Von der Antrag­stel­lung bis zum Ver­wen­dungsnach­weis müssen Form­blät­ter, Energieber­ater-Bestä­ti­gun­gen und Nach­weise kor­rekt ein­gere­icht wer­den. Hier stoßen Laien schnell an Gren­zen. Die Strate­gie, die Dr. Ebbing vorschlug, ist die Inanspruch­nahme eines För­der­mit­telser­vices – eine Dien­stleis­tung, die ESTATIKA und einige spezial­isierte Büros anbi­eten. Dabei übern­immt der Profi die gesamte Beantra­gung und Kom­mu­nika­tion mit den Förder­stellen. Für Ver­wal­ter und Eigen­tümer bedeutet das Ent­las­tung und die Sicher­heit, dass keine Fris­ten ver­säumt und alle Förderbe­din­gun­gen einge­hal­ten wer­den.

Durch kluge Pla­nung, fachkundi­ge Unter­stützung und kon­se­quente Nutzung der ver­füg­baren Pro­gramme lassen sich selb­st ambi­tion­ierte Mod­ernisierung­spro­jek­te finanzier­bar gestal­ten.

Beispiele aus der Praxis der Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Um die The­o­rie greif­bar zu machen, unter­malte Dr. Ebbing seinen Vor­trag mit konkreten Prax­is­beispie­len aus jüng­ster Zeit. Diese Beispiele zeigten ein­drucksvoll, wie Fördergelder in der Real­ität Pro­jek­te ermöglichen und was Ver­wal­ter und Eigen­tümer daraus ler­nen kön­nen.

Eines der genan­nten Beispiele war die Flach­dachsanierung eines Mehrfam­i­lien­haus­es in Hamm. Die Her­aus­forderung bestand hier in ein­er ver­al­teten und anfäl­li­gen Entwässerung des Flach­daches. Im Rah­men der Energieber­atung wurde hier der Kon­struk­tion­swech­sel von ein­er innen­liegen­den auf eine außen­liegende Entwässerung vorgeschla­gen. Die durchge­führten Leis­tun­gen umfassten neben dem iSFP und dem Förder­antrag auch ein Luft­dichtheit­skonzept, Wärme­brück­enkonzept, U‑W­ert-Berech­nun­gen und die Erstel­lung eines neuen Energieausweis­es. Für dieses Pro­jekt kon­nten ins­ge­samt über 100.000 € an För­der­mit­teln mobil­isiert wer­den.

Die Prax­is­beispiele unter­mauerten Dr. Ebbings zen­trale Aus­sage: För­der­mit­tel sind kein Bonus, son­dern oft der Enabler, ohne den viele Sanierun­gen gar nicht stat­tfind­en kön­nten. Für Ver­wal­ter bedeutet das, dass sie ihren Eigen­tümern proak­tiv die Möglichkeit­en aufzeigen soll­ten – etwa im Rah­men von Eigen­tümerver­samm­lun­gen – und im Zweifel externe Experten hinzuziehen, um das Opti­mum her­auszu­holen.

Empfehlungen zu Fördermitteln für energetische Sanierungen für Verwalter und Eigentümer

Abschließend fasste Dr. Ebbing die wichtig­sten Hand­lungsempfehlun­gen zur Förderung von ener­getis­chen Sanierun­gen für Ver­wal­ter von Woh­nung­seigen­tum­san­la­gen und Eigen­tümer von Mehrfam­i­lien­häusern zusam­men:

  • Informiert bleiben: Die Förder­land­schaft ändert sich regelmäßig. Nutzen Sie Infor­ma­tion­squellen (BAFA/K­fW-Web­sites, Fach­por­tale) oder Ver­anstal­tun­gen wie das Immo­bilien­fo­rum, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Frühzeit­ige Pla­nung: Begin­nen Sie eine Sanierung nicht kopf­los. Holen Sie früh einen Energieber­ater an Bord, lassen Sie einen Sanierungs­fahrplan erstellen und pla­nen Sie För­der­mit­tel gle­ich zu Beginn ein.
  • Kom­bi­na­tion von För­der­mit­teln: Prüfen Sie, welche Kom­bi­na­tio­nen möglich sind (Bund + Land + Kom­mune). Oft erzielt man so eine deut­lich höhere Gesamt­förderquote als mit einem einzel­nen Pro­gramm.
  • Antrags­man­age­ment pro­fes­sionell hand­haben: Acht­en Sie streng auf die Förderbe­din­gun­gen (Antrag vor Auf­tragsver­gabe, tech­nis­che Min­destanforderun­gen, einzuhal­tende Fris­ten). Wenn nötig, bedi­enen Sie sich eines Förder­ser­vice-Ange­bots, um keine Fehler zu machen – die For­mu­la­re über­lässt man gern erfahre­nen Profis.
  • Eigen­tümer überzeu­gen: Als Ver­wal­ter und Beirat soll­ten Sie die Vorteile der Förderung klar kom­mu­nizieren. Zeigen Sie mit Zahlen auf, wieviel Kosten­erspar­nis möglich ist und welche Wert­steigerung bzw. Qual­itätsverbesserung für die Immo­bilie erzielt wird. Das erle­ichtert Beschlussfas­sun­gen in der WEG erhe­blich.
  • Sanieren mit Plan: Denken Sie langfristig. Ener­getis­che Sanierung ist oft ein Etap­pen­prozess. Nutzen Sie auch nach Abschluss ein­er Maß­nahme weit­er­hin neue Förder­chan­cen (z.B. für die näch­ste Phase wie Fen­ster, Däm­mung, erneuer­bare Energien usw.). Eine ein­mal aufge­baute Doku­men­ta­tion und Beziehung zu För­der­mit­tel­ge­bern kann für kün­ftige Vorhaben hil­fre­ich sein.

Fazit: Fördermöglichkeiten als Schlüssel zur erfolgreichen Sanierung

Der Vor­trag von Dr. Christoph Ebbing auf dem 7. Mün­ster­an­er Immo­bilien­fo­rum hat ein­drucksvoll verdeut­licht, welche zen­trale Rolle För­der­möglichkeit­en in der aktuellen Immo­bilien­wirtschaft spie­len. Für die Immo­bilien­branche – speziell im Bere­ich der Woh­nungswirtschaft – sind ener­getis­che Sanierun­gen ein Pflicht­pro­gramm der kom­menden Jahre, um Kli­maziele zu erre­ichen, den Wert des Bestands zu sich­ern und Mietern sowie Eigen­tümern langfristig trag­bare Nebenkosten zu ermöglichen.

Ohne die finanzielle Unter­stützung durch Bund, Län­der und Kom­munen wären viele dieser Sanierun­gen jedoch wirtschaftlich kaum darstell­bar. För­der­mit­tel sind somit zu einem strate­gis­chen Fak­tor gewor­den, der über Mach­barkeit und Umfang von Mod­ernisierun­gen entschei­det. Ver­wal­ter und Eigen­tümer tun gut daran, dieses The­ma zur Chef­sache zu machen: Indem sie Kom­pe­tenz auf­bauen oder hinzu­holen, kön­nen sie erhe­blich prof­i­tieren. Die Learn­ings aus dem Forum zeigen, dass pro­fes­sionelle Beratung und Pla­nung bares Geld wert sind – näm­lich in Form von max­i­mal aus­geschöpften Zuschüssen und gün­sti­gen Kred­iten.

Zum Schluss ermutigte Dr. Ebbing die Anwe­senden, die gebote­nen Chan­cen der För­der­mit­tel für ener­getis­che Sanierun­gen aktiv zu nutzen. Die Begeis­terung und zahlre­ichen Gespräche mit den Gästen zeigten, dass viele Ver­wal­ter und Eigen­tümer motiviert sind, das The­ma in die Tat umzuset­zen – wenn die wirtschaftlichen Rah­menbe­din­gun­gen für die Eigen­tümerge­mein­schaft trag­bar sind.