Fördermittel für energetische Sanierungen: Einblicke vom 7. Münsteraner Immobilienforum 2025
Am 7. März 2025 fand in Münster das 7. Münsteraner Immobilien-Forum statt – seit Jahren ein bedeutendes Branchenevent für Immobilienverwalter sowie Wohnungseigentümer und ‑beiräte in der Region. Organisiert von der DEW Immobilienverwaltung, bot das Forum eine breite Palette an aktuellen Fachthemen. So wurden etwa neue Gerichtsentscheidungen für Wohnungseigentümer, Kommunikation in herausfordernden Zeiten und technische Aspekte und Fördermittel für energetische Sanierung diskutiert.

Die ESTATIKA GmbH war als eingespielter Partner der DEW mit einem Vortrag des Geschäftsführers Dr.-Ing. Christoph Ebbing mit dem Titel „Aktuelle Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen – aus der Praxis“ vertreten. Dieses Thema traf den Nerv der Zeit: Angesichts steigender Energiekosten, verschärfter Klimaschutzauflagen und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, umgangssprachlich „Heizungsgesetz“) suchen viele Eigentümer nach Wegen, ihre Mehrfamilienhäuser energetisch zu sanieren, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. Für die Zielgruppe der Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist es essenziell, den Überblick über aktuelle Förderprogramme zu behalten – das Forum bot hierfür den idealen Rahmen.
Dr. Ebbings Beitrag fügte sich in den Kontext des Events ein, der von rechtlichen Tipps bis zur Finanzierung reichte, und lieferte praxisnahes Know-how, warum Fördermittel ein Schlüssel zum Erfolg energetischer Sanierungen sind.
Zu Beginn seines Vortrags stellte Dr. Christoph Ebbing zunächst sich und sein Unternehmen vor. ESTATIKA unterstützt private und gewerbliche Kunden insbesondere bei der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden, insbesondere auch die Förderung und Begleitung von Sanierungen für WEGs und Immobilienverwalter. Das Leistungsspektrum reicht von digitalen Gebäudediagnosen (z.B. ein 3D-Gebäudecheck mit KI-Unterstützung) über die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) bis hin zur kompletten Planung und Baubegleitung von Effizienzhaus-Sanierungen. Als Geschäftsführer verfügt Dr. Ebbing – promovierter Bauingenieur – über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung und hat mit seinem Team bereits über 2.000 Sanierungsprojekte erfolgreich begleitet.
Förderprogramme für energetische Sanierungen im Überblick: Bund, Land und Kommune
Im Hauptteil seines Vortrags gab Dr. Ebbing einen detaillierten Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen und erklärte dabei, welche Töpfe bundesweit, landesweit und kommunal zur Verfügung stehen. Wichtig für alle Eigentümer: Die Förderlandschaft ist vielfältig, und oft lassen sich mehrere Programme kombinieren, um die Finanzierungslast deutlich zu senken. Hier ein zusammengefasster Überblick der vorgestellten Förderinstrumente:
Bundesweite Förderprogramme (BEG)
Auf Bundesebene besteht die zentrale Förderkulisse in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche von der KfW und dem BAFA im Auftrag der Bundesregierung umgesetzt wird. Dr. Ebbing erläuterte, dass Wohngebäude im Bestand auf zwei Arten gefördert werden können: durch Direktzuschüsse für Einzelmaßnahmen oder durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen.
Konkret gibt es für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen – etwa Dämmung von Außenwänden oder Dach, Fenstertausch, Heizungsoptimierung – Zuschüsse von etwa 15–20 % der Kosten (je nach Maßnahme) im Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen). Wird vorab ein anerkannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, kommt zusätzlich ein 5 %-Bonus oben drauf.
Besonders attraktiv sind die aktuellen Förderkonditionen für den Heizungstausch: Wer eine alte fossile Heizung durch eine effiziente Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizsysteme ersetzt, kann über das KfW-Programm 458 einen Zuschuss von 30 bis zu 70 % erhalten. Diese hohe Quote ist möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden – beispielsweise der Austausch einer Ölheizung und weitere Boni für klimafreundliche Wärmeerzeuger. Wichtig ist, dass alle Bundeszuschüsse unbedingt vor Vorhabensbeginn beantragt werden müssen; das bedeutet, die Antragstellung muss erfolgen, bevor ein Handwerker beauftragt oder Material bestellt wird.
Ergänzend zu den Zuschussprogrammen bieten KfW-Bank und BAFA Förderkredite an: Etwa das Programm KfW 261 „Wohngebäude – Kredit“, mit dem umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus standard finanziert werden. Hierbei können Kreditbeträge von bis zu 150.000 € pro Wohnheinheit aufgenommen werden, und je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss (Teilerlass des Kredits), was de facto einem erheblichen Zuschuss entspricht.
Dr. Ebbing betonte, dass die Bundesprogramme voraussichtlich auch mit der neuen Bundesregierung fortgeführt werden, jedoch auch Veränderungen unterliegen können. Er riet den Zuhörern, immer den aktuellen Stand der Bedingungen zu prüfen – oder einen erfahrenen Energieberater wie ESTATIKA zu Rate zu ziehen, der tagesaktuell weiß, welche Fördermittel abrufbar sind.
Landesweite Förderprogramme (Beispiel NRW)
Neben den Bundesmitteln informierte Dr. Ebbing über Fördermöglichkeiten auf Landesebene, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen für die hiesigen Eigentümer relevant sind.
Viele Bundesländer unterhalten eigene Förderbanken oder Programme, die energetische Sanierungen zusätzlich unterstützen. In NRW ist hier vor allem die NRW.BANK zu nennen, welche das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung anbietet. Darüber können private Eigentümer zinsgünstige Darlehen von bis zu 75.000 € pro Wohnheinheit erhalten, mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Kosten und festen Zinsen über maximal 20 Jahre. Dieses Landesdarlehen kann z.B. eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Bundeszuschüsse den Finanzierungsbedarf noch nicht komplett decken – es hilft, die Restkosten langfristig günstig zu finanzieren.
Darüber hinaus gibt es in NRW das Programm „Förderung der Modernisierung von Wohnraum“, das vom Land Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen gewährt. Hierbei werden nicht nur energetische Maßnahmen gefördert, sondern z.B. auch Maßnahmen zum Einbruchschutz, zur Barrierereduzierung oder Wohnumfeldverbesserung – energetische Sanierungen können jedoch oft im Paket mit diesen Mitteln profitieren.
Dr. Ebbing erwähnte, dass die Bedingungen für diese Landeszuschüsse – etwa Einkommensgrenzen oder Mietbindungen im Fall von Vermietung – zu beachten sind. Dennoch lohne sich ein prüfender Blick, ob zusätzliche Landesmittel die Bundesförderung ergänzen können. In anderen Bundesländern existieren ähnliche Programme; beispielsweise hat Baden-Württemberg einen Sanierungsbonus im Zusammenhang mit seinem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, Bayern unterstützt Solarenergie und Speicher, etc. Das Fazit: Landesförderungen sind ein weiterer Baustein, der gerade für Eigentümergemeinschaften in Betracht kommt, um die finanzielle Last einer Sanierung zu reduzieren.
Kommunale Förderprogramme (Beispiel Stadt Münster)
Auf der dritten Ebene verwies Dr. Ebbing auf die oft unterschätzten kommunalen Förderprogramme. Zahlreiche Städte und Gemeinden – insbesondere größere Kommunen mit eigenen Klimaschutzkonzepten – bieten lokale Zuschüsse an, um die energetische Optimierung des Gebäudebestands voranzubringen.
Münster ist hierfür ein gutes Beispiel: Die Stadt Münster hat das Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude aufgelegt, das bei Sanierungen Zuschüsse zu diversen Maßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Zuschüsse pro Quadratmeter gedämmter Fläche (z.B. 10–20 € pro m² Dämmung, abhängig von der erreichbaren Wärmedämmqualität) und Pauschalbeträge für den Heizungstausch (aktuell 3.000 €) oder die Installation einer Lüftungsanlage (800–1.000 €). Zusätzlich honoriert die Stadt den Einsatz ökologischer Baustoffe mit Bonuszahlungen. Summiert man alle städtischen Förderbausteine, sind für ein typisches Mehrfamilienhaus Zuschüsse in fünfstelliger Höhe erzielbar – in Münster maximal 40.000 € pro Mehrfamilienhaus, begrenzt auf 250.000 € pro Antragsteller insgesamt.
Wichtig für Eigentümer: Kommunale Förderungen lassen sich in der Regel mit Bundes- und Landesprogrammen kombinieren. Dr. Ebbing betonte, dass man unbedingt Gebrauch von dieser Kumulierung machen sollte, sofern verfügbar. In Münster beispielsweise lehnt sich das städtische Programm inhaltlich an die BEG an und kann parallel genutzt werden. So kann ein WEG-Beschluss für eine Fassadendämmung zugleich einen BAFA-Zuschuss von 20 % und einen städtischen Zuschuss pro m² auslösen – die Gesamtkosten für die Gemeinschaft sinken dadurch erheblich. Auch andere Städte wie z.B. Köln, Düsseldorf oder Berlin haben eigene Förderinitiativen (z.B. für Solarthermie, Dachbegrünung oder Effizienzhaus-Standards), weshalb Eigentümer gut beraten sind, sich bei der jeweiligen Kommune zu erkundigen.
Die Kernbotschaft aus dem Vortrag: Jeder Euro an Fördermitteln für energetische Sanierungen, der zusätzlich mobilisiert werden kann, reduziert die Belastung der Eigentümer und beschleunigt die Amortisation der Sanierungskosten, bringt aber auch Anforderungen des Fördergebers mit sich.
Herausforderungen und Strategien in der Förderung von energetischen Sanierungen
Trotz der vielen verfügbaren Programme machte Dr. Ebbing deutlich, dass die Förderlandschaft auch Herausforderungen mit sich bringt. Viele der anwesenden Verwalter und Beiräte sind vertraut mit dem hier beschriebenen „Förderdschungel“, durch den man sich als Laie kämpfen muss. Unterschiedliche Antragsstellen (KfW, BAFA, Landesbank, Stadtverwaltung), teils komplexe technische Förderkriterien und sich ändernde politische Rahmenbedingungen erfordern einen guten Überblick und vorausschauende Planung der Förderung von Sanierungsmaßnahmen.
So gab es in den letzten Jahren immer wieder Anpassungen: Mal wurden Programme kurzfristig gestoppt und neu aufgelegt, mal änderten sich die Zuschusshöhen und Anforderungen je nach Budgetlage (man denke an die abrupte Kürzung der Förderung für Energieberatung im August 2024). Für Eigentümer und Verwalter stellt sich die Frage, wie sie bei all dem den optimalen Fördermix für ihr konkretes Vorhaben finden.
Dr. Ebbing gab hier aus seiner Beratungspraxis wertvolle Strategien an die Hand:
- Erstens empfiehlt es sich, frühzeitig eine energetische Fachplanung einzubeziehen. Ein zertifizierter Energieberater kann zunächst einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, der den Zustand des Gebäudes analysiert und sinnvolle Sanierungsschritte vorschlägt. Dies hat gleich mehrere Vorteile: Man erhält einen roten Faden für die Modernisierung und erfüllt eine Voraussetzung, um den iSFP-Bonus von 5 % zu erhalten. Außerdem können im iSFP schon Fördermittel berücksichtigt werden – der Experte plant also Maßnahmen so, dass sie förderfähig sind, und gibt Hinweise, welche Programme kombiniert werden können.
- Zweitens sollte die Reihenfolge der Schritte gut geplant werden: Antragstellung vor Auftragsvergabe ist zwingend, daher muss die Finanzierungsfrage schon vor dem ersten „Spatenstich“ geklärt sein.
- Drittens hob er hervor, dass man realistisch kalkulieren sollte: Förderprogramme haben Obergrenzen bei den förderfähigen Kosten (bei BAFA meist 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr, bei KfW-Krediten spezifische Kreditlimits). Daher sollte man priorisieren, welche Maßnahmen den größten Effekt und die höchste Förderung bringen. Oft ist es ratsam, Teilschritte über mehrere Jahre zu verteilen, um jährliche Förderhöchstbeträge erneut nutzen zu können. Dabei bietet es sich insbesondere an, Maßnahmen an Bauteilen durchzuführen, die ohnehin Instandhaltungsarbeiten erfordern. Wenn beispielsweise das Dach repariert werden muss, kann dies direkt mit der energetischen Sanierung kombiniert werden, um Kosten zu sparen.
- Ein weiterer Punkt ist die bürokratische Abwicklung: Von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis müssen Formblätter, Energieberater-Bestätigungen und Nachweise korrekt eingereicht werden. Hier stoßen Laien schnell an Grenzen. Die Strategie, die Dr. Ebbing vorschlug, ist die Inanspruchnahme eines Fördermittelservices – eine Dienstleistung, die ESTATIKA und einige spezialisierte Büros anbieten. Dabei übernimmt der Profi die gesamte Beantragung und Kommunikation mit den Förderstellen. Für Verwalter und Eigentümer bedeutet das Entlastung und die Sicherheit, dass keine Fristen versäumt und alle Förderbedingungen eingehalten werden.
Durch kluge Planung, fachkundige Unterstützung und konsequente Nutzung der verfügbaren Programme lassen sich selbst ambitionierte Modernisierungsprojekte finanzierbar gestalten.
Beispiele aus der Praxis der Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
Um die Theorie greifbar zu machen, untermalte Dr. Ebbing seinen Vortrag mit konkreten Praxisbeispielen aus jüngster Zeit. Diese Beispiele zeigten eindrucksvoll, wie Fördergelder in der Realität Projekte ermöglichen und was Verwalter und Eigentümer daraus lernen können.
Eines der genannten Beispiele war die Flachdachsanierung eines Mehrfamilienhauses in Hamm. Die Herausforderung bestand hier in einer veralteten und anfälligen Entwässerung des Flachdaches. Im Rahmen der Energieberatung wurde hier der Konstruktionswechsel von einer innenliegenden auf eine außenliegende Entwässerung vorgeschlagen. Die durchgeführten Leistungen umfassten neben dem iSFP und dem Förderantrag auch ein Luftdichtheitskonzept, Wärmebrückenkonzept, U‑Wert-Berechnungen und die Erstellung eines neuen Energieausweises. Für dieses Projekt konnten insgesamt über 100.000 € an Fördermitteln mobilisiert werden.
Die Praxisbeispiele untermauerten Dr. Ebbings zentrale Aussage: Fördermittel sind kein Bonus, sondern oft der Enabler, ohne den viele Sanierungen gar nicht stattfinden könnten. Für Verwalter bedeutet das, dass sie ihren Eigentümern proaktiv die Möglichkeiten aufzeigen sollten – etwa im Rahmen von Eigentümerversammlungen – und im Zweifel externe Experten hinzuziehen, um das Optimum herauszuholen.
Empfehlungen zu Fördermitteln für energetische Sanierungen für Verwalter und Eigentümer
Abschließend fasste Dr. Ebbing die wichtigsten Handlungsempfehlungen zur Förderung von energetischen Sanierungen für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zusammen:
- Informiert bleiben: Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig. Nutzen Sie Informationsquellen (BAFA/KfW-Websites, Fachportale) oder Veranstaltungen wie das Immobilienforum, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie eine Sanierung nicht kopflos. Holen Sie früh einen Energieberater an Bord, lassen Sie einen Sanierungsfahrplan erstellen und planen Sie Fördermittel gleich zu Beginn ein.
- Kombination von Fördermitteln: Prüfen Sie, welche Kombinationen möglich sind (Bund + Land + Kommune). Oft erzielt man so eine deutlich höhere Gesamtförderquote als mit einem einzelnen Programm.
- Antragsmanagement professionell handhaben: Achten Sie streng auf die Förderbedingungen (Antrag vor Auftragsvergabe, technische Mindestanforderungen, einzuhaltende Fristen). Wenn nötig, bedienen Sie sich eines Förderservice-Angebots, um keine Fehler zu machen – die Formulare überlässt man gern erfahrenen Profis.
- Eigentümer überzeugen: Als Verwalter und Beirat sollten Sie die Vorteile der Förderung klar kommunizieren. Zeigen Sie mit Zahlen auf, wieviel Kostenersparnis möglich ist und welche Wertsteigerung bzw. Qualitätsverbesserung für die Immobilie erzielt wird. Das erleichtert Beschlussfassungen in der WEG erheblich.
- Sanieren mit Plan: Denken Sie langfristig. Energetische Sanierung ist oft ein Etappenprozess. Nutzen Sie auch nach Abschluss einer Maßnahme weiterhin neue Förderchancen (z.B. für die nächste Phase wie Fenster, Dämmung, erneuerbare Energien usw.). Eine einmal aufgebaute Dokumentation und Beziehung zu Fördermittelgebern kann für künftige Vorhaben hilfreich sein.
Fazit: Fördermöglichkeiten als Schlüssel zur erfolgreichen Sanierung
Der Vortrag von Dr. Christoph Ebbing auf dem 7. Münsteraner Immobilienforum hat eindrucksvoll verdeutlicht, welche zentrale Rolle Fördermöglichkeiten in der aktuellen Immobilienwirtschaft spielen. Für die Immobilienbranche – speziell im Bereich der Wohnungswirtschaft – sind energetische Sanierungen ein Pflichtprogramm der kommenden Jahre, um Klimaziele zu erreichen, den Wert des Bestands zu sichern und Mietern sowie Eigentümern langfristig tragbare Nebenkosten zu ermöglichen.
Ohne die finanzielle Unterstützung durch Bund, Länder und Kommunen wären viele dieser Sanierungen jedoch wirtschaftlich kaum darstellbar. Fördermittel sind somit zu einem strategischen Faktor geworden, der über Machbarkeit und Umfang von Modernisierungen entscheidet. Verwalter und Eigentümer tun gut daran, dieses Thema zur Chefsache zu machen: Indem sie Kompetenz aufbauen oder hinzuholen, können sie erheblich profitieren. Die Learnings aus dem Forum zeigen, dass professionelle Beratung und Planung bares Geld wert sind – nämlich in Form von maximal ausgeschöpften Zuschüssen und günstigen Krediten.
Zum Schluss ermutigte Dr. Ebbing die Anwesenden, die gebotenen Chancen der Fördermittel für energetische Sanierungen aktiv zu nutzen. Die Begeisterung und zahlreichen Gespräche mit den Gästen zeigten, dass viele Verwalter und Eigentümer motiviert sind, das Thema in die Tat umzusetzen – wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Eigentümergemeinschaft tragbar sind.