1. Geltungsbereich, Form
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ESTATIKA GmbH (nachfolgend „ESTATIKA“ genannt) und Geschäftskunden. Als Geschäftskunden kommen nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen in Frage. Die hier beschriebenen Angebote richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass ESTATIKA in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ESTATIKA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ESTATIKA in Kenntnis der AGB des Geschäftskunden die vertraglich geschuldete Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Geschäftskunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ESTATIKA maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Geschäftskunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E‑Mail, Telefax) abzugeben.
1.6 Diese AGB können jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter www.estatika.de/agb-b2b aufgerufen, ausgedruckt sowie heruntergeladen werden.
1.7 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird auf die gleichzeitige Nennung der Sprachform männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von ESTATIKA sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ESTATIKA dem Kunden Kataloge, sonstige Produkt- oder Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich das Eigentums- und Urheberrecht vorbehält.
2.2 Die Bestellung der jeweiligen Leistungen durch den Geschäftskunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist ESTATIKA berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei ESTATIKA anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Zusendung einer Bestellbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Geschäftskunden erklärt werden.
3. Vertragsgegenstand, Leistungszeit
3.1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung ergeben sich – sofern in diesen AGB nicht anders geregelt – vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen oder sonstigen Sondervereinbarungen. ESTATIKA ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.
3.2 Angaben zum Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn ESTATIKA hat einen Termin bzw. eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt.
3.3 Sofern ESTATIKA Leistungszeiten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist ESTATIKA berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird ESTATIKA unverzüglich erstatten.
3.4 Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Geschäftskunden erforderlich.
3.5 Solange der Geschäftskunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ESTATIKA nicht nachkommt und/oder die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält, kann ESTATIKA die Erbringung der Leistung verweigern.
4. Zurverfügungstellung von Softwareprodukten
4.1 Bei Verträgen über die Nutzung von Softwareprodukten stellt ESTATIKA dem Geschäftskunden für die Dauer des Vertrages die entsprechende Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet ESTATIKA die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Geschäftskunden erreichbar ist. Der Zugang wird dem Kunden über die Website von ESTATIKA bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass der Geschäftskunde sich zuvor auf der Website von ESTATIKA registriert.
4.2 ESTATIKA räumt dem Geschäftskunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software in dem gebuchten Umfang während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
4.3 Die zulässige Nutzung umfasst das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem von ESTATIKA zur Verfügung gestellten Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Geschäftskunden eingesetzten Hardware. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Beschreibung in dem jeweiligen Angebot. Der Geschäftskunde ist – abgesehen von den in Ziffer 4.13.1 dieser AGB genannten Zwecken und sofern nichts anderes vereinbart wird – nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizensieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
4.4 Nutzt der Geschäftskunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird ESTATIKA die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
4.5 Bei Fremdsoftware richtet sich die Berechtigung nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Fremdanbieters, welche vom Geschäftskunden zwingend einzuhalten sind.
4.6 ESTATIKA überlässt dem Kunden im Zusammenhang mit der Softwarenutzung Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
4.7 ESTATIKA trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
4.8 Der Geschäftskunde erkennt an, dass eine 100%-ige Verfügbarkeit der Software aus technischen Gründen nicht realisierbar ist. ESTATIKA ist dennoch stets bemüht, die Software möglichst ununterbrochen verfügbar zu halten. Insbesondere aus Wartungs‑, Kapazitäts- sowie Sicherheitsgründen sowie aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von ESTATIKA liegen (z.B. Störungen von Datenzentren, Stromausfälle, etc.), kann es jedoch zu Störungen oder vorübergehenden Einschränkungen und Ausfällen der Software kommen.
4.9 ESTATIKA ist berechtigt, die Software auf neuere Versionen zu aktualisieren, wenn sie es für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Dienstes als notwendig erachtet.
4.10 ESTATIKA gibt keine Garantie dafür ab, dass die Software frei von Fehlern ist und störungsfrei funktioniert.
4.11 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Fehler oder Unrichtigkeiten unmittelbar, aber nicht später als 2 (zwei) Wochen nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform mit Beschreibung der Mängel mitzuteilen.
4.12 Nach Empfang der Mitteilung bemüht sich ESTATIKA auf angemessene Weise, die Fehler oder Unrichtigkeiten (so schnell wie vernünftigerweise möglich) zu untersuchen und abzustellen. Wenn der mitgeteilte Fehler oder die mitgeteilte Unrichtigkeit nicht gefunden werden kann, so stellt ESTATIKA dem Geschäftskunden die Kosten für die Untersuchung des Fehlers separat in Rechnung.
4.13 ESTATIKA stellt dem Geschäftskunden Kontaktformulare als Software-Produkte zur Verfügung, die ESTATIKA Produkte und Dienstleistungen enthalten und bei denen ESTATIKA im Impressum als Betreiber gelistet ist. Diese werden im Folgenden „3D-Gebäudecheck“ genannt. Der Geschäftskunde kann den 3D-Gebäudecheck, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, nach Maßgabe der folgenden Regelungen nutzen:
- 4.13.1 ESTATIKA stellt dem Geschäftskunden nach seiner Registrierung mittels einer oder mehrerer dafür festgelegten Internetadressen (URLs) eine individuelle Instanz des 3D-Gebäudechecks (im Folgenden „Instanz des Geschäftskunden“ genannt) zur Verfügung. Der Geschäftskunde kann mittels dieser URLs im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Datenschutzrechts – und dieser AGB das Kontaktformular an potenzielle Interessenten weiterleiten (z.B. per E‑Mail) sowie auf seiner Website einbinden (z.B. per iFrame).
- 4.13.2 Sobald eine Anfrage eines Interessenten über die Instanz des Geschäftskunden eingeht, erhält der Geschäftskunde eine automatische Benachrichtigung durch ESTATIKA. Der Geschäftskunde erklärt sich mit seiner Registrierung einverstanden, diese Benachrichtigungen zu erhalten.
- 4.13.3 Der Geschäftskunde erhält mit der Benachrichtigung Zugriff auf die Kontaktdaten sowie weitere im direkten Zusammenhang mit der Anfrage stehende Informationen (z.B. Gebäudedaten). ESTATIKA haftet vorbehaltlich der Regelungen in den AGB nicht, falls über die Instanz des Geschäftskunden trotz Übermittlung der Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten durch ESTATIKA kein Kontakt zwischen dem Geschäftskunden und dem Interessenten zustande kommt.
- 4.13.4 ESTATIKA stellt Geschäftskunden, deren Interessenten sowie sonstigen Nutzern den 3D-Gebäudecheck zur Verfügung, damit diese sich einen ersten unverbindlichen Überblick über den aktuellen energetischen Zustand und eventuelle Sanierungsmöglichkeiten ihres Gebäudes verschaffen können. ESTATIKA erbringt damit weder Rechtsberatung noch Planungsleistungen. ESTATIKA bezieht die Daten, welche sie mittels des 3D-Gebäudechecks zur Verfügung stellt, von Dritten wie z.B. Kommunen, Ländern oder Bundesämtern. ESTATIKA verarbeitet diese Daten mit größtmöglicher Sorgfalt. Naturgemäß kann ESTATIKA dabei dennoch Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht hundertprozentig garantieren oder gewährleisten.
5. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Geschäftskunden
5.1 Der Geschäftskunde wird ESTATIKA bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Dem Geschäftskunden obliegt insbesondere die Bereitstellung der funktionsfähigen technischen Infrastruktur, die für die Inanspruchnahme der Leistungen von ESTATIKA erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Geschäftskunde ESTATIKA die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten (z.B. zur beim Geschäftskunden vorhandenen IT-Infrastruktur) zur Verfügung stellen sowie ESTATIKA im erforderlichen Umfang Zugriff auf seine IT-Infrastruktur ermöglichen.
5.2 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Störungen, Fehlermeldungen oder für die Leistungen von ESTATIKA relevante Änderungen im Betrieb, unverzüglich gegenüber ESTATIKA mitzuteilen.
5.3 Voraussetzung für die Leistungserbringung im Rahmen von Dienstleistungen durch ESTATIKA ist, dass der Geschäftskunde ESTATIKA bei Vertragsabschluss qualifizierte Mitarbeiter benennt, denen es ausschließlich gestattet ist, die vertragsgegenständliche Leistung bei ESTATIKA einzufordern und die befugt sind, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Jede sich in diesem Zusammenhang ergebende personelle Veränderung hat der Geschäftskunde unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Wenn der Geschäftskunde seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nachkommt, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungspflicht von ESTATIKA, die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann.
5.5 Der Geschäftskunde wird ESTATIKA bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Dem Geschäftskunden obliegt insbesondere die Bereitstellung der funktionsfähigen technischen Infrastruktur, die für die Inanspruchnahme der Leistungen von ESTATIKA erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Geschäftskunde ESTATIKA die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten (z.B. zur beim Geschäftskunden vorhandenen IT-Infrastruktur) zur Verfügung stellen sowie ESTATIKA im erforderlichen Umfang Zugriff auf seine IT-Infrastruktur ermöglichen. Soweit ESTATIKA im Rahmen der Leistungserbringung auf die Mitwirkung von anderen Dienstleistern des Geschäftskunden angewiesen ist, stellt der Geschäftskunde ESTATIKA für die entsprechende Kommunikation erforderliche Vertragsdaten und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von ESTATIKA zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Soweit sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes ergibt, ist die Vergütung für die Nutzung von Software-Produkten im Voraus zu leisten und mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.
6.3 Sollte der Geschäftskunde eine ihm pauschal zur Verfügung gestellte Nutzungsmöglichkeit nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die vereinbarte Vergütung nicht, es sei denn dem Kunden steht ein gesetzliches Minderungsrecht zu.
6.4 Dem Geschäftskunden steht ein Recht auf Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von ESTATIKA nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von ESTATIKA steht.
6.5 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von ESTATIKA durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Geschäftskunden gefährdet wird, ist ESTATIKA berechtigt, eine angemessene Garantie und/oder Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist ESTATIKA nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann ESTATIKA den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit dies nicht der Fall ist, wird der Vertrag jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit oder – soweit keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde – zum Ende des Monats von einer der Parteien schriftlich gekündigt werden.
7.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen bleibt jedoch in allen Fällen unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch ESTATIKA liegt insbesondere dann vor, wenn
- 7.3.1 Der Geschäftskunde mit mehr als 14 Tagen in Zahlungsrückstand gerät und dieser Rückstand mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Mahnung durch ESTATIKA andauert, in welchem diese die Kündigung androht oder sich diese vorbehalten hat, oder
- 7.3.2 Der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 8.1 und 8.2 dieser AGB verstößt.
8. Pflichten des Geschäftskunden bei der Nutzung von Softwareprodukten
8.1 Der Geschäftskunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
8.2 Der Geschäftskunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
8.3 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Geschäftskunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Für den Fall, dass Leistungen von ESTATIKA im Rahmen von Softwareprodukten von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Geschäftskunden in Anspruch genommen werden, haftet der Geschäftskunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrags zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Geschäftskunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
8.4 Unbeschadet der Verpflichtung von ESTATIKA zur Datensicherung ist der Geschäftskunde selbst für die Eingabe und Pflege zur Nutzung der Softwareprodukte erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
8.5 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
8.6 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, alle Kennwörter, die für den Zugriff auf die Softwareprodukte verwendet werden, regelmäßig zu ändern. Wir dem Geschäftskunden bekannt, dass ein unbefugter Dritter von einem Kennwort Kenntnis erhalten hat, muss der Kunde ESTATIKA unverzüglich darüber informieren und das Kennwort sofort ändern.
8.7 Die von dem Geschäftskunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Geschäftskunde räumt ESTATIKA hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Geschäftskunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
8.8 ESTATIKA haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Geschäftskunde eigene Apps oder Apps von Drittanbietern einspielt, die nicht zuvor schriftlich von ESTATIKA freigegeben wurden.
8.9 Der Geschäftskunde hat bei der Nutzung der Software jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Software oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
- 8.9.1 Die Übermittlung von Viren, Trojanern oder sonstigen Schadprogrammen;
- 8.9.2 Die Verwendung von sonstiger Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Software;
- 8.9.3 Das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren und Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist.
9. Haftung von ESTATIKA
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet ESTATIKA bei einer Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadenersatz haftet ESTATIKA – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldungshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ESTATIKA, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- 9.2.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- 9.2.2 Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von ESTATIKA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Aus den unter Ziffer 4.13 dieser AGB genannten Gründen, ist eine Unrichtigkeit, Unvollständigkeit und/oder Inaktualität einzelner innerhalb der Software zur Verfügung gestellter Daten nicht als Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht anzusehen. Insoweit ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit seitens ESTATIKA also ausgeschlossen.
9.4 Die sich aus den Ziffern 9.2 und 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden ESTATIKA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ESTATIKA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche des Geschäftskunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 Für den Verlust von Daten haftet ESTATIKA insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Geschäftskunde es unterlassen hat, Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10. Vertraulichkeit
10.1 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-How.
10.2 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen.
10.3 Von der Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 10.2 ausgenommen sind solche vertrauliche Informationen,
- 10.3.1 Die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- 10.3.2 Die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- 10.3.3 Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit dazu geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
10.4 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungspflichten dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtliche zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
11. Datenschutz
11.1 ESTATIKA ist sich bewusst, dass den Geschäftskunden ein besonders sensibler Umgang mit sämtlichen personenbezogenen Daten, die Geschäftskunden an ESTATIKA übermitteln, äußerst wichtig ist. ESTATIKA hält daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben ein. ESTATIKA wird die personenbezogenen Daten des Geschäftskunden insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Geschäftskunden sowie dessen Kunden und/oder Interessenten, die die Instanz des Geschäftskunden nutzen, sind in den Datenschutzbestimmungen von ESTATIKA geregelt, die über www.estatika.de/datenschutz erreichbar sind.
11.2 Der Geschäftskunde ist selbst für die datenschutzkonforme Einbindung und Verbreitung der Softwareprodukte, insbesondere der Kontaktformulare des 3D-Gebäudechecks, verantwortlich. ESTATIKA trifft keine Rechtspflicht, dem Geschäftskunden Hinweise zur datenschutzkonformen Einbindung und Verwendung der Softwareprodukte zur Verfügung zu stellen. Soweit ESTATIKA derartige Hinweise gibt, geschieht dies unverbindlich und begründet keine Haftung von ESTATIKA. Unberührt bleibt eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
12. Logonutzung, Case Study
12.1 Die Zulässigkeit der Nutzung des Firmenlogos eines Geschäftskunden durch ESTATIKA zu Referenzzwecken richtet sich vorrangig nach den jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist ESTATIKA dazu berechtigt, das jeweils aktuelle Firmenlogo des Geschäftskunden zu Referenzzwecken in sämtlichen Internetauftritten zu nutzen, die mit ESTATIKA assoziiert sind. Das Nutzungsrecht steht ESTATIKA bis 24 Monate nach Vertragsende zu.
12.2 Die Zulässigkeit der Anfertigung und Verbreitung einer Case Study durch ESTATIKA sowie die dem Kunden obliegenden Pflichten zur Unterstützung und Abnahme richtet sich vorrangig nach den jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist ESTATIKA berechtigt, eine Case Study bezüglich des Geschäftskunden anzufertigen und zu verbreiten. Die Case Study betrifft den Einsatzzweck der ESTATIKA-Dienste und ‑Softwareprodukte beim Geschäftskunden sowie die Gründe und Umstände der Inanspruchnahme. Die Case Study kann sowohl in Text- als auch in Audio- oder Videoform angefertigt und verbreitet werden. Dieses Recht steht ESTATIKA bis 24 Monate nach Vertragsende zu.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen ESTATIKA und dem Geschäftskunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von ESTATIKA.
13.3 Ist der Geschäftskunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von ESTATIKA. ESTATIKA ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Geschäftskunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.2 Der Geschäftskunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von ESTATIKA auf Dritte übertragen.
14.3 Der Geschäftskunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
14.4 ESTATIKA behält sich das Recht vor, diese AGB im Falle von Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern und soweit die Änderung für den Geschäftskunden zumutbar, angemessen und sachlich gerechtfertigt ist. Die geänderten AGB wird ESTATIKA mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E‑Mail an den Geschäftskunden übersenden. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E‑Mail gegen die geänderten AGB Widerspruch, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Es steht dem Geschäftskunden frei, die geänderten AB auch durch ausdrückliche Zustimmung zu akzeptieren.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.