Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die ESTATIKA GmbH, mit dem Sitz am Hafen­weg 16 in 48155 Mün­ster, einge­tra­gen beim Amts­gericht Mün­ster unter der Reg­is­ter­num­mer HRB 18029 (im Fol­gen­den „ESTATIKA“), betreibt den auf den Web­seit­en www.estatika.de, www.i‑sfp.de, www.erneuerbare-waerme-gesetz.de, www.statiker-kosten.de sowie über iFrames auf Part­ner-Web­seit­en zugänglichen 3D-Gebäudecheck und bietet Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich der Energie- und Energi­etar­if­ber­atung, sowie der Bau­pla­nung an. 

Durch die Nutzung des 3D-Gebäudechecks wird unverbindlich und unent­geltlich ein vor­läu­fi­gen Sanierungs­fahrplan (im Fol­gen­den „vSFP“) für ein Wohnge­bäude erstellt. Der vSFP dient der Erstein­schätzung im Hin­blick auf den ener­getis­chen Gebäudezu­s­tand bzw. das Verbesserungspo­ten­tial der unter­sucht­en Immo­bilie.

Des Weit­eren kön­nen kostenpflichtige Dien­stleis­tun­gen − wie eine ener­getis­che Erst­ber­atung, die Erstel­lung eines indi­vidu­ellen Sanierungs­fahrplans (iSFP), die Beantra­gung von För­der­mit­teln, eine Energi­etar­if­ber­atung oder weit­ere Bau­pla­nungsleis­tun­gen – bei ESTATIKA beauf­tragt oder durch ESTATIKA ver­mit­telt wer­den.

‍‍1. Begriffsbestimmungen

1.1 „Nutzer“ sind alle Per­so­n­en, ob Ver­brauch­er oder Unternehmer, die den 3D-Gebäudecheck von ESTATIKA nutzen.

1.2 „Auf­tragge­ber“ sind alle Per­so­n­en, die kostenpflichtige Dien­stleis­tun­gen bei ESTATIKA oder von ESTATIKA ver­mit­tel­ten exter­nen Dien­stleis­tern in Auf­trag geben.

1.3 „Inter­essen­ten“ sind alle Per­so­n­en, die kostenpflichtige Dien­stleis­tun­gen über ein Kon­tak­t­for­mu­lar auf der Web­seite oder über einen ander­weit­i­gen Kanal bei ESTATIKA anfra­gen.

1.4 „Kun­den“ sind sämtliche Per­so­n­en, die in irgen­dein­er Form in Geschäfts­beziehun­gen mit ESTATIKA treten, sei es als Nutzer, Auf­tragge­ber oder Inter­essen­ten.

1.5 „Ver­tragsparteien“ sind „ESTATIKA und der Kunde“ gemein­sam.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“) gel­ten für Kun­den, sowie für sämtliche geschäftlichen Hand­lun­gen, die zwis­chen den Ver­tragsparteien stat­tfind­en. Die AGB gel­ten eben­falls für zukün­ftige Verträge, es sei denn, es wird bei Ver­tragss­chluss aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart oder darauf ver­wiesen. 

2.2 Im Kon­tak­t­for­mu­lar des 3D-Gebäudechecks oder in ander­weit­i­gen Kon­tak­t­for­mu­la­ren nimmt der Kunde die Gel­tung dieser AGB zu Ken­nt­nis, welche jed­erzeit über den Link www.estatika.de/agb einge­se­hen wer­den kön­nen. ESTATIKA spe­ichert den Ver­trag­s­text nicht. Die Ver­tragssprache ist Deutsch. 

2.3 Etwaige Geschäfts­be­din­gun­gen von Kun­den kom­men nicht zur Anwen­dung, selb­st wenn ESTATIKA ihrer Gel­tung im Einzelfall nicht aus­drück­lich wider­spricht. Selb­st wenn ESTATIKA auf ein Doku­ment ver­weist, das Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den enthält oder auf diese hin­weist, bedeutet dies keine Zus­tim­mung zur Anwen­dung dieser Bedin­gun­gen. 

3. Nutzungsbedingungen 3D-Gebäudecheck (unentgeltlich)

3.1 Leistung

3.1.1 ESTATIKA ermöglicht Nutzern mit dem 3D-Gebäudecheck unent­geltlich eine Analyse des Ist-Zus­tandes ihres Wohnge­bäudes durchzuführen, Sanierungsszenar­ien zu erhal­ten und darauf abges­timmte Ange­bote für kostenpflichtige Dien­stleis­tun­gen von ESTATIKA oder geeigneten exter­nen Dien­stleis­tern zu erhal­ten. Dabei vere­delt ESTATIKA die vom Nutzer eingegebe­nen sowie öffentlich ver­füg­bare Dat­en und bere­it­et diese in Berichts­form − als vSFP − auf. Im Ergeb­nis wer­den dem Nutzer der vSFP sowie pass­ge­naue Ange­bote für die unter­suchte Immo­bilie über­mit­telt.

3.1.2 Der vSFP ist kein recht­skräftiges Doku­ment, ist nicht förder­fähig und für die Beantra­gung von För­der­mit­teln gedacht oder geeignet. Im Gegen­satz zum recht­skräfti­gen iSFP wer­den beim vSFP eine deut­lich gerin­gere Anzahl an Daten­punk­ten in zum Teil min­der­er Qual­ität (zum Beispiel Flächen­größen) erhoben. Im Ergeb­nis stellen die von ESTATIKA erzeugten vSFP somit lediglich eine unverbindliche, wenn auch real­is­tis­che Ein­schätzung der tat­säch­lichen Umstände dar. 

3.1.3 Es wird aus­drück­lich auf die Haf­tungs­beschränkung gemäß Zif­fer 8.4 hingewiesen. 

‍3.2 Zustandekommen des Vertrages und Bedingungen

3.2.1 Das Kon­tak­t­for­mu­lar des 3D-Gebäudechecks enthält Pflicht­felder wie Name und E‑Mail-Adresse. Mit der Bestä­ti­gung der eingegebe­nen Dat­en gibt der Nutzer ein Ange­bot auf das Einge­hen eines Nutzungsver­trages ab. ESTATIKA akzep­tiert dieses Ange­bot durch den Ver­sand ein­er E‑Mail an den Nutzer, in der die Nutzung des 3D-Gebäudechecks bestätigt wird. Sobald diese E‑Mail beim Nutzer einge­ht, gilt der Nutzungsver­trag als zus­tande gekom­men. Der Nutzer bestätigt den Erhalt der E‑Mail. 

3.2.2 Der Nutzungsver­trag wird auf unbes­timmte Zeit geschlossen. 

3.2.3 Ein Nutzungsver­trag ist nur mit Nutzern begrün­det, die das 18. Leben­s­jahr vol­len­det haben. 

3.2.4 Eine natür­liche Per­son, die als vertre­tungs­berechtigte und benan­nte Ansprech­per­son eines Unternehmens fungiert, kann eben­falls den 3D-Gebäudecheck durch­führen. ESTATIKA behält sich das Recht vor, jed­erzeit einen Nach­weis der Iden­tität oder Vertre­tungsvoll­macht zu ver­lan­gen. 

3.2.5 Der Abschluss des Nutzungsver­trags bringt für den Nutzer keine Zahlungspflicht­en mit sich, solange keine zusät­zlichen (kostenpflichti­gen) Leis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den. 

3.3 Weitergabe der Daten an Dritte

3.3.1 Zur Bere­it­stel­lung pass­ge­nauer Ange­bote kön­nen die im Rah­men des 3D-Gebäudechecks eingegebe­nen und erzeugten Dat­en von ESTATIKA an qual­i­fizierte externe Dien­stleis­ter (wie Energieber­ater, Inge­nieure oder Finanz­di­en­stleis­ter) weit­ergeleit­et wer­den, damit entsprechende Ange­bote oder Dien­stleis­tun­gen dem Nutzer ange­boten wer­den. Die Weit­er­leitung der Dat­en an solche Dien­stleis­ter ist inte­graler Bestandteil des Nutzungsver­trags und dient der opti­malen Erfül­lung der ver­traglichen Leis­tun­gen gemäß Zif­fer 3.1. Nicht Bestandteil des Nutzungsver­trages ist hinge­gen die Prü­fung der Ange­bote auf Richtigkeit oder Voll­ständigkeit seit­ens ESTATIKA. Ein Ver­mit­tlungser­folg wird nicht garantiert.

3.3.2 Die Weit­er­abe der Dat­en erfol­gt unter Ein­hal­tung der daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen von ESTATIKA gemäß Zif­fer 11.

3.4 Kündigung

3.4.1 Der Nutzungsver­trag kann jed­erzeit ohne Angabe von Grün­den mit sofor­tiger Wirkung been­det wer­den. Das Recht bei­der Ver­tragsparteien auf außeror­dentliche Kündi­gung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt ins­beson­dere dann vor, wenn es der kündi­gen­den Partei unter Berück­sich­ti­gung aller Umstände und bei­der­seit­iger Inter­essen nicht zumut­bar ist, das Ver­tragsver­hält­nis bis zum reg­ulären Ende fortzuführen. Ein außeror­dentlich­es Kündi­gungsrecht ohne vorherige Abmah­nung beste­ht ins­beson­dere, wenn der Nutzer gegen die Pflicht­en gemäß Zif­fer 3.6 ver­stößt.

3.4.2 Die Kündi­gung des Nutzungsver­trages hat keinen Ein­fluss auf bere­its beste­hende (kostenpflichtige) Verträge zwis­chen dem Nutzer und ESTATIKA oder auf von ESTATIKA ver­mit­telte Verträge mit Drit­ten.

3.4.3 Kündi­gun­gen bedür­fen der Textform.

3.4.4 Nach Beendi­gung des Nutzungsver­trages wer­den allen Dat­en des Nutzers gelöscht, es sei denn, ESTATIKA ist geset­zlich zur Auf­be­wahrung dieser Dat­en verpflichtet. Diese Dat­en wer­den erst nach Ablauf der geset­zlichen Ver­jährungs­fris­ten gelöscht.

3.5 Rechte von ESTATIKA

3.5.1 Der Nutzer gewährt ESTATIKA mit Klick­en des Absende-But­tons im 3D-Gebäudecheck ein nicht-exk­lu­sives, zeitlich und räum­lich unbe­gren­ztes sowie frei über­trag­bares Nutzungs- und Ver­w­er­tungsrecht an den von ihm eingegebe­nen Dat­en (beispiel­sweise Texte, Grafiken oder Bilder). Dieses Recht schließt alle derzeit bekan­nten Nutzungsarten ein sowie solche, die kün­ftig entwick­elt wer­den kön­nten.

3.5.2 Sämtliche im Rah­men des 3D-Gebäudechecks erstell­ten Dat­en verbleiben gemäß den geset­zlichen Bes­tim­mungen im Eigen­tum von ESTATIKA, es sei denn, es wurde im Einzelfall eine zusät­zliche schriftliche Vere­in­barung über die Nutzungs‑, Ver­w­er­tungs- und/oder Eigen­tum­srechte getrof­fen.

3.5.3 Der Nutzer gewährt ESTATIKA unwider­ru­flich und unent­geltlich das uneingeschränk­te Nutzungs- und Ver­w­er­tungsrecht an Ideen, Anfra­gen zur Weit­er­en­twick­lung des Ser­vices, Feed­backs, Empfehlun­gen oder son­sti­gen Infor­ma­tio­nen, die vom Nutzer oder Drit­ten im Zusam­men­hang mit dem 3D-Gebäudecheck über­mit­telt wer­den, es sei denn, der Nutzer behält sich entsprechende Rechte aus­drück­lich vor und dies ist für ESTATIKA erkennbar.

3.5.4 ESTATIKA ist berechtigt dem Nutzer Ange­bote über Fol­geleis­tun­gen − basierend auf den 3D-Gebäudecheck − zu unter­bre­it­en oder zu ver­mit­teln. ESTATIKA kann dem Nutzer auch ein Bestell­for­mu­lar gemäß Zif­fer 4.1.1 zur Ver­fü­gung stellen.

3.5.5 Natür­liche oder juris­tis­che Per­so­n­en, die Beratungs- und/oder Ver­mit­tlungsleis­tun­gen anbi­eten oder ver­mit­teln, welche von ESTATIKA selb­st oder durch Dritte bere­its ange­boten wer­den oder ange­boten wer­den sollen, kön­nen von der Nutzung des 3D-Gebäudechecks aus­geschlossen wer­den. Dies gilt ins­beson­dere, jedoch nicht auss­chließlich, für die fol­gen­den Leis­tungs­bere­iche: Energieber­atung, Energi­etar­if­ber­atung und Pla­nung von Bau-/Sanierungsvorhaben. Entschließt sich ESTATIKA zum Auss­chluss eines Nutzers, wird keine Bestä­ti­gungs-E-Mail gemäß Zif­fer 3.2.1 an den Nutzer versendet. Es ist kein Nutzungsver­trag zus­tande gekom­men und die eingegebe­nen Dat­en wer­den gelöscht.

3.5.6 ESTATIKA bemüht sich, den 3D-Gebäudecheck so störungs­frei wie möglich anzu­bi­eten, wobei dies naturgemäß nur im Rah­men der von ESTATIKA bee­in­fluss­baren Umstände gilt. Der Nutzer erken­nt an, dass eine durchge­hend lück­en­lose Ver­füg­barkeit des 3D-Gebäudechecks tech­nisch nicht mach­bar ist. ESTATIKA behält sich ins­beson­dere das Recht vor, den Zugang zum 3D-Gebäudecheck nach eigen­em Ermessen – ins­beson­dere auf­grund von Wartungs- und Opti­mierungsar­beit­en, Kapaz­itäts­gren­zen oder anderen unvorherge­se­henen Ereignis­sen – ganz oder teil­weise, vorüberge­hend oder dauer­haft, einzuschränken.

3.6 Pflichten des Nutzers

3.6.1 Der Nutzer verpflichtet sich, alle eingegebe­nen Dat­en wahrheits­gemäß und voll­ständig anzugeben. Der Nutzer ver­sichert, dass keine Kün­stler­na­men, Pseu­do­nyme oder irreführende Namen ver­wen­det wer­den.

3.6.2 Der Nutzer darf den vSFP auss­chließlich zur eige­nen Infor­ma­tion ver­wen­den oder um ESTATIKA oder einem von ESTATIKA ver­mit­tel­ten Dien­stleis­ter zu beauf­tra­gen. Eine Weit­er­gabe oder Offen­le­gung gegenüber anderen Drit­ten ist nicht ges­tat­tet.

4. Vertragsbedingungen (kostenpflichtige Dienstleistungen)

4.1 Leistung

4.1.1 Im Rah­men des 3D-Gebäudechecks oder auf sep­a­rater Anfrage (beispiel­sweise über ein Kon­tak­t­for­mu­lar auf der Web­seite) kann ESTATIKA dem poten­ziellen Auf­tragge­ber ein Ange­bot über kostenpflichtige Dien­stleis­tun­gen − wie beispiel­sweise eine ener­getis­che Erst­ber­atung, die Erstel­lung eines iSFP, die Beantra­gung von För­der­mit­teln, eine Energi­etar­if­ber­atung oder weit­ere Bau­pla­nungsleis­tun­gen. Anstatt eines Ange­botes kann ESTATIKA dem poten­ziellen Auf­tragge­ber auch ein Bestell­for­mu­lar zur Ver­fü­gung stellen.

4.1.2 Die jew­eilige Leis­tungs­beschrei­bung und die Ver­tragskon­di­tio­nen der Dien­stleis­tung sind dem Ange­bot zu ent­nehmen.

4.1.3 Sofern die von ESTATIKA ange­bote­nen Leis­tun­gen die Qual­i­fika­tion als Energieef­fizienz-Experte erfordern, wer­den diese Leis­tun­gen durch angestellte Mitar­bei­t­ende mit entsprechen­der Qual­i­fika­tion und Unab­hängigkeit erbracht. Die zer­ti­fizierte Per­son agiert nach außen hin, ins­beson­dere gegenüber den Förderin­sti­tu­tio­nen, als ver­ant­wortlich­er Energieef­fizienz-Experte. Diese zer­ti­fizierte Per­son ist durch eine Beruf­shaftpflichtver­sicherung gegen mögliche Schä­den abgesichert. Die Abrech­nung der Leis­tun­gen erfol­gt über ESTATIKA.

4.1.4 Der für die Kon­di­tio­nen ein­er Förderung − beispiel­sweise bei der Erstel­lung eines iSFP oder der Beantra­gung von För­der­mit­teln für eine Sanierung mit Einzel­maß­nah­men − maßge­bliche Stich­tag ist der Tag der Antragsstel­lung. Eine Anpas­sung bei geän­derten Förder­richtlin­ien nach diesem Datum erfol­gt nicht. ESTATIKA ist nicht verpflichtet, den Auf­tragge­ber auf mögliche zukün­ftige Änderun­gen oder Auswirkun­gen auf lokale Förder­pro­gramme hinzuweisen.

4.1.5 Für die Fes­tle­gung der Förderkon­di­tio­nen − beispiel­sweise bei der Erstel­lung eines iSFP oder der Beantra­gung von För­der­mit­teln für eine Sanierung mit Einzel­maß­nah­men − ist der Zeit­punkt der Antrag­stel­lung entschei­dend. Eine Anpas­sung auf­grund von nach diesem Datum geän­derten Förder­richtlin­ien find­et nicht statt. ESTATIKA ist nicht verpflichtet, den Auf­tragge­ber über mögliche kün­ftige Änderun­gen zu informieren und über Auswirkun­gen dessen aufzuk­lären.

4.2 Zustandekommens des Vertrages und Bedingungen

4.2.1 Ein Ver­trag über die Inanspruch­nahme kostenpflichtiger Leis­tun­gen kommt zus­tande, indem der Auf­tragge­ber ein Ange­bot seit­ens ESTATIKA mit ein­deutiger Wil­lenserk­lärung – beispiel­sweise mit dig­i­taler Sig­natur des Ange­botes − annimmt oder der Auf­tragge­ber für die jew­eilige Leis­tung ein Bestell­for­mu­lar aus­ge­füllt absendet und ESTATIKA das Ange­bot mit der Zusendung ein­er elek­tro­n­is­chen Auf­trags­bestä­ti­gung (oder durch die kon­klu­dente Bere­it­stel­lung der Leis­tung) annimmt.

ESTATIKA behält sich das Recht vor, die Inanspruch­nahme kostenpflichtiger Leis­tun­gen von ein­er Über­prü­fung der Iden­tität des möglichen Auf­tragge­bers abhängig zu machen.

4.2.2 Alle Ange­bote von ESTATIKA auf der Web­seite, in Prospek­ten, Fly­ern, Anzeigen, For­mu­la­ren und E‑Mails sind freibleibend, sofern im jew­eili­gen Ange­bot nichts anderes angegeben ist. Aus­sagen und Erk­lärun­gen in Werbe­ma­te­ri­alien sowie auf der Web­seite von ESTATIKA dienen auss­chließlich der Beschrei­bung der Eigen­schaften und stellen keine Garantie oder Zusicherung bes­timmter Eigen­schaften dar. Garantien oder Zusicherun­gen im rechtlichen Sinne beste­hen nur, wenn sie schriftlich erfol­gen und aus­drück­lich als solche gekennze­ich­net sind.

4.2.3 ESTATIKA ist berechtigt, die Erfül­lung ihrer Leis­tungspflicht­en gegenüber dem Auf­tragge­ber durch die Beauf­tra­gung eines Unter­auf­trag­nehmers vornehmen zu lassen.

4.2.4 Wird der von ESTATIKA erstellte Förder­antrag ein­er Sanierungs­maß­nahme abgelehnt, erhält der Auf­tragge­ber den für die Beantra­gung von För­der­mit­teln gezahlten Betrag zurück. Kosten für zusät­zlich beauf­tragte und bere­its erbrachte Leis­tun­gen sowie bere­its getätigte Zahlun­gen wer­den jedoch nicht erstat­tet. Sollte die Ablehnung der Förderung darauf zurück­zuführen sein, dass der Auf­tragge­ber oder der Handw­erk­er die Förderkri­te­rien während der Umset­zung nicht ein­hält, beste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung.

4.2.5 Je nach Leis­tung kommt Dien­stver­trags- oder Werkver­tragsrecht zur Anwen­dung.

4.3 Kündigung und Rücktritt

4.3.1 Kündigt der Auf­tragge­ber einen mit ESTATIKA geschlosse­nen Dien­stver­trag (beispiel­sweise über eine ener­getis­che Erst­ber­atung) gemäß § 621 BGB, erhält ESTATIKA die vere­in­barte Vergü­tung für die bis dahin erbracht­en Leis­tun­gen.

4.3.2 Kündigt der Auf­tragge­ber einen mit ESTATIKA geschlosse­nen Werkver­trag (beispiel­sweise über die Erstel­lung eines iSFP oder eines Stand­sicher­heit­snach­weis­es) gemäß § 648 BGB, erhält ESTATIKA die vere­in­barte Vergü­tung für die bis dahin beauf­tragten Leis­tun­gen. Allerd­ings muss ESTATIKA das anrech­nen lassen, was ESTATIKA durch die Kündi­gung an Aufwen­dun­gen einspart oder durch ander­weit­ige Nutzung sein­er Arbeit­skraft erwor­ben oder böswillig zu erwer­ben unter­lassen hat. Die Ver­tragsparteien sind sich einig, dass abwe­ichend von § 648 Satz 3 BGB ver­mutet wird, dass ESTATIKA 60 vom Hun­dert der auf den noch nicht erbracht­en Teil der Werkleis­tung ent­fal­l­en­den vere­in­barten Vergü­tung zuste­hen. Den Ver­tragsparteien bleibt die Möglichkeit, höhere oder niedrigere ersparte Aufwen­dun­gen oder ander­weit­i­gen oder böswilli­gen unter­lasse­nen ander­weit­i­gen Erwerb nachzuweisen.

4.3.3 ESTATIKA ist berechtigt, den Ver­trag aus wichtigem Grund zu kündi­gen (gemäß § 626 BGB oder § 648a BGB), ins­beson­dere wenn der Auf­tragge­ber seine Pflicht­en nicht erfüllt und dadurch die ver­trags­gemäße Erbringung der Leis­tun­gen erhe­blich beein­trächtigt oder in Zahlungsverzug oder mit anderen ver­traglichen Verpflich­tun­gen gerät.

4.3.4 Kündi­gun­gen bedür­fen der Textform.

4.3.5 ESTATIKA ist berechtigt, vom Ver­trag mit dem Auf­tragge­ber zurück­zutreten, wenn:

a) nach Ver­tragss­chluss unvorherse­hbare Umstände vor­liegen oder zwis­chen Ver­tragsab­schluss und Erfül­lung ein­treten, die einen Rück­tritt unter Berück­sich­ti­gung eines berechtigten Inter­ess­es von ESTATIKA recht­fer­ti­gen. Dies gilt ins­beson­dere bei Änderun­gen der Förder­richtlin­ien/-sit­u­a­tion, höher­er Gewalt, Streik, Pan­demien oder Naturkatas­tro­phen.

b) ESTATIKA auf­grund unvorherge­se­hen­er Umstände nicht über aus­re­ichende Kapaz­itäten zur Erfül­lung der ver­traglichen Leis­tun­gen oder Ein­hal­tung der vere­in­barten Ter­mine ver­fügt. In diesem Fall wird ESTATIKA den Auf­tragge­ber unverzüglich informieren und bere­its erbrachte Zahlun­gen zurück­er­stat­ten. 

4.3.6 Nach Beendi­gung des Ver­trages wer­den allen Dat­en des Auf­tragge­bers gelöscht, es sei denn, ESTATIKA ist geset­zlich zur Auf­be­wahrung dieser Dat­en verpflichtet. Diese Dat­en wer­den erst nach Ablauf der geset­zlichen Ver­jährungs­fris­ten gelöscht.

4.4 Rechte von ESTATIKA

4.4.1 Der Auf­tragge­ber gewährt ESTATIKA im Zeit­punkt des Infor­ma­tion­süber­ganges ein nicht-exk­lu­sives, zeitlich und räum­lich unbe­gren­ztes sowie frei über­trag­bares Nutzungs- und Ver­w­er­tungsrecht an den von ihm mit ESTATIKA geteil­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen (beispiel­sweise Texte, Grafiken, Bilder oder Pla­nun­ter­la­gen) sowie an anderen geschützten Inhal­ten. Dieses Recht schließt alle derzeit bekan­nten Nutzungsarten ein sowie solche, die kün­ftig entwick­elt wer­den kön­nten.

4.4.2 Der Auf­tragge­ber erteilt ESTATIKA aus­drück­lich das Recht, bere­it­gestell­ten Infor­ma­tio­nen, Dat­en und Unter­la­gen auszuw­erten und an externe Dien­stleis­ter weit­erzugeben, sofern dies der Leis­tungser­bringung, dem vom Auf­tragge­ber geplanten Bau-/Sanierungsvorhaben oder der Erweiterung des Leis­tungsspek­trums dient.

4.5 Pflichten des Auftraggebers

4.5.1 Der Auf­tragge­ber ver­sichert, dass alle von ihm gemacht­en Angaben und Infor­ma­tio­nen voll­ständig und wahrheits­gemäß sind. Dies umfasst ins­beson­dere per­sön­liche Dat­en (wie den Klar­na­men und Unternehmensin­for­ma­tio­nen) sowie Details zum Gebäude und zum jew­eili­gen Bau-/Sanierungsvorhaben. Der Auf­tragge­ber verpflichtet sich, ESTATIKA rechtzeit­ig und unaufge­fordert min­destens per E‑Mail über Änderun­gen sein­er Dat­en (ins­beson­dere Namens- oder Inhab­er­wech­sel, Änderun­gen der Rechts­form oder der Anschrift) zu informieren.

4.5.2 Schließt der Auf­tragge­ber einen Ver­trag mit ESTATIKA und/oder einem durch ESTATIKA ver­mit­tel­ten exter­nen Dien­stleis­ter ab, ist er verpflichtet, sein­er Mitwirkungspflicht nachzukom­men. Dies umfasst ins­beson­dere die Unter­stützung bei der Beratung, Pla­nung und Umset­zung durch unverzügliche, kor­rek­te und wahrheits­gemäße Angaben sowie durch rechtzeit­ige Ter­minab­sprachen und Bere­it­stel­lun­gen von notwendi­gen Unter­la­gen, Infor­ma­tio­nen und Voll­macht­en für die Durch­führung der Dien­stleis­tung inner­halb der geset­zten Frist.

4.5.3 Im Rah­men der Leis­tungser­bringung kön­nen Vor-Ort-Ter­mine erforder­lich wer­den. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, ESTATIKA sowie deren Erfül­lungs­ge­hil­fen den notwendi­gen Zugang zum Leis­tung­sort zu ermöglichen. ESTATIKA behält sich das Recht vor, den Vor-Ort-Ter­min durch Dritte durch­führen zu lassen, sofern diese den von ESTATIKA fest­gelegten Stan­dards entsprechen.

4.5.4 Beantragt der Auf­tragge­ber För­der­mit­tel selb­st, ist er verpflichtet, ESTATIKA rechtzeit­ig und umfassend darüber sowie über etwaige zu beach­t­ende Voraus­set­zun­gen zur Gewährung der För­der­mit­tel zu informieren.

4.6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.6.1 Nimmt der Auf­tragge­ber kostenpflichtige Leis­tun­gen in Anspruch, ist er verpflichtet, die anfal­l­en­den Kosten zu tragen/bezahlen. Vor der Inanspruch­nahme der Leis­tung wird der Auf­tragge­ber über die Kostenpflicht informiert.

4.6.2 Die Zahlung erfol­gt über die im Angebot/Vertrag aufge­führten Zahlungsarten (beispiel­sweise per SEPA-Über­weisung oder Pay­pal). ESTATIKA behält sich das Recht vor, bes­timmte Zahlungsarten (wie zum Beispiel Barzahlung) auszuschließen. Die Rech­nun­gen wer­den dem Auf­tragge­ber in elek­tro­n­is­ch­er Form (PDF) per E‑Mail zugestellt, sofern keine andere Vere­in­barung getrof­fen wurde.

4.6.3 Die Rech­nungsstel­lung erfol­gt nach der Erstel­lung und dem Ver­sand aller Doku­mente der jew­eili­gen Leis­tung gemäß der Leis­tungs­beschrei­bung im Angebot/Vertrag in dig­i­taler Form. Bei der Erstel­lung eines iSFP wird die Rech­nung nach Erbringung der Hauptleis­tung (Erstver­sand des iSFP) voll­ständig gestellt.

4.6.4 Der Rech­nungs­be­trag ist mit der Rech­nungsstel­lung fäl­lig und inner­halb von 5 Werk­ta­gen auf das von ESTATIKA (in der Rech­nung) angegebene Kon­to zu über­weisen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auf­tragge­ber in Verzug. Ein­wände gegen die Höhe der in Rech­nung gestell­ten Beträge müssen inner­halb eines Monats nach Erhalt der Rech­nung oder der Abbuchung der Kosten schriftlich erhoben wer­den. Nach dieser Frist erlis­cht der Anspruch auf Rück­er­stat­tung.

4.6.5 Grund­sät­zlich schuldet der Auf­tragge­ber den vollen Brut­to­be­trag der Rech­nung an ESTATIKA. Im Falle der Erstel­lung eines iSFP und der Vere­in­barung der Auszahlung der För­der­mit­tel direkt an ESTATIKA wird der geschuldete Rech­nungs­be­trag um den Förder­be­trag reduziert. ESTATIKA behält sich jedoch das Recht vor, den Förder­be­trag geson­dert in Rech­nung zu stellen, falls der Auf­tragge­ber seinen Mitwirkungspflicht­en nicht nachkommt und dadurch eine abschließende Bear­beitung oder die Erstel­lung des Ver­wen­dungsnach­weis­es nicht möglich ist. Dies gilt ins­beson­dere, wenn sechs Wochen nach Auf­forderung kein abschließen­des Beratungs­ge­spräch stat­tfind­en kon­nte und/oder erforder­liche Unter­la­gen und Voll­macht­en vom Auf­tragge­ber nicht bere­it­gestellt wur­den (beispiel­sweise die „Ermäch­ti­gung zur Auszahlung“ oder die „Erk­lärung nach Durch­führung“).

4.6.6 ESTATIKA ist berechtigt, vor der Erbringung der Leis­tung vom Auf­tragge­ber eine angemessene Anzahlung zu ver­lan­gen.

4.6.7 Für zusät­zliche Änderungs- oder Wieder­hol­ungsleis­tun­gen wird ein Zusatzhono­rar von 130 € pro Stunde (ein­schließlich der geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer) vere­in­bart. Dies gilt ins­beson­dere dann, wenn solche Leis­tun­gen durch das Ver­schulden des Auf­tragge­bers – wie durch unvoll­ständi­ge oder falsche Angaben – erforder­lich wer­den.

4.6.8 Leis­tun­gen, die nicht Bestandteil des Angebots/Vertrags sind oder von diesen abwe­ichen, wer­den geson­dert zu den jew­eils gel­tenden und von ESTATIKA bekan­nt gegebe­nen Bedin­gun­gen abgerech­net.

4.6.9 Sollte sich im Rah­men der Beratung, Pla­nung oder Umset­zung des Bau-/Sanierungsvorhabens her­ausstellen, dass der Leis­tung­sum­fang den ursprünglich kalkulierten Umfang wesentlich über­schre­it­et, ins­beson­dere bei Änderungsleis­tun­gen, bei denen ESTATIKA mit der Pla­nung prak­tisch neu begin­nen muss und eine neue geistige Leis­tung erforder­lich ist, die nicht zur ord­nungs­gemäßen Erfül­lung der ursprünglichen Pflicht­en gehört, hat ESTATIKA Anspruch auf eine zusät­zliche Vergü­tung. Änderun­gen, die von ESTATIKA zu vertreten sind oder als Nacher­fül­lungs­maß­nah­men im Rah­men eines Werkver­trags erfol­gen, stellen keine mehrvergü­tungs­fähige Änderung des Leis­tung­sum­fangs dar.

4.6.10 Vergü­tun­gen für externe Dien­stleis­ter wer­den direkt mit diesen abgewick­elt. ESTATIKA ist wed­er für die Einziehung noch für den Emp­fang dieser Zahlun­gen ver­ant­wortlich.

4.6.11 Im jew­eili­gen Angebot/Vertrag kön­nen spez­i­fis­che Zahlungs­be­din­gun­gen konkretisiert oder abwe­ichend von den AGB fest­gelegt wer­den.

4.7 Lieferbedingungen und Abnahme

4.7.1 Öffentlich angegebene Liefer­fris­ten und ‑ter­mine, wie sie beispiel­sweise auf der Web­site veröf­fentlicht wer­den, sind unverbindlich.

4.7.2 Verbindliche Liefer­fris­ten oder ‑ter­mine müssen schriftlich zwis­chen den Ver­tragsparteien vere­in­bart wer­den (zum Beispiel per E‑Mail).

4.7.3 Als frist­gerecht gel­ten schriftlich bestätigte Liefer­fris­ten oder ‑ter­mine, wenn ESTATIKA die Liefer­ung vor Ablauf der Frist ver­an­lasst hat.

4.7.4 ESTATIKA ist berechtigt, Teil­liefer­un­gen oder Teilleis­tun­gen zu erbrin­gen, sofern dadurch die berechtigten Inter­essen des Auf­tragge­bers nicht unangemessen beein­trächtigt wer­den.

4.7.5 Sollte der Auf­tragge­ber in Annah­mev­erzug ger­at­en oder schuld­haft andere Mitwirkungspflicht­en ver­let­zen, ist ESTATIKA berechtigt, den dadurch ent­stande­nen Schaden ein­schließlich etwaiger zusät­zlich­er Aufwen­dun­gen erset­zen zu lassen.

4.7.6 Bei ein­er stufen­weisen Beauf­tra­gung hat ESTATIKA nach Abschluss jed­er Beauf­tra­gungsstufe das Recht auf eine förm­liche Abnahme. Falls ESTATIKA für weit­ere Stufen beauf­tragt wird, wird die Abnahme der vorheri­gen Stufe als Teil­ab­nahme behan­delt. Zusät­zlich hat ESTATIKA gemäß § 650s BGB einen geset­zlichen Anspruch auf eine förm­liche Teil­ab­nahme nach der Abnahme der let­zten Bauleis­tung, die für das Bau-/Sanierungsvorhaben erbracht wird. 

5. Vermittlungsbedingungen (separate Anfragen)

5.1 Vermittlungsleistung

5.1.1 Stellen Inter­essen­ten eine Anfrage über ein Kon­tak­t­for­mu­lar auf der Web­seite oder auf andere Weise bei ESTATIKA, behält sich ESTATIKA das Recht vor, die Anfrage an − in Koop­er­a­tion mit ESTATIKA ste­hende − geeignete externe Dien­stleis­ter weit­erzu­ver­mit­teln, unab­hängig davon, ob ESTATIKA die betr­e­f­fende (kostenpflichtige) Dien­stleis­tung selb­st anbi­eten und erbrin­gen kön­nte. ESTATIKA entschei­det im Einzelfall, ob die Anfrage zu einem eige­nen Ange­bot gemäß Zif­fer 4 oder ein­er Ver­mit­tlung gemäß Zif­fer 5 führt.

5.1.2 Ange­bote von ver­mit­tel­ten exter­nen Dien­stleis­tern wer­den von ESTATIKA nicht auf Richtigkeit oder Voll­ständigkeit geprüft.

5.2 Zustandekommens und Beendigung des Vertrages, Bedingungen

5.2.1 Ein Ver­mit­tlungsver­trag kommt zus­tande, indem der Inter­essent über ein Kon­tak­t­for­mu­lar auf der Web­seite von ESTATIKA oder auf andere Weise bei ESTATIKA eine Anfrage stellt und endet mit der Erbringung der Ver­mit­tlungsleis­tung. Diese gilt als erbracht, sobald die Anfrage des Inter­essen­ten an einen oder mehrere externe Dien­stleis­ter weit­ergeleit­et wurde.

5.2.2 Der Inter­essent hat keinen Anspruch darauf, dass seine Anfrage an externe Dien­stleis­ter ver­mit­telt wird. ESTATIKA behält sich das Recht vor, eine Anfrage nicht weit­erzuleit­en, ins­beson­dere wenn sie nicht den vorge­se­henen Dien­stleis­tun­gen entspricht.

5.2.3 Ein Ver­mit­tlungser­folg wird nicht garantiert.

5.3 Weitergabe der Daten an Dritte

5.3.1 Im Rah­men der Ver­mit­tlungsleis­tung wer­den die vom Inter­essen­ten über­mit­tel­ten Dat­en (zum Beispiel Kon­tak­t­dat­en und Infor­ma­tio­nen zum Bau-/Sanierungsvorhaben) von ESTATIKA an aus­gewählte, qual­i­fizierte und geeignete Dien­stleis­ter weit­ergeleit­et. Diese Weit­er­leitung erfol­gt auss­chließlich zur Ange­bot­ser­stel­lung oder zur Durch­führung der vom Inter­essen­ten gewün­scht­en Leis­tun­gen.

5.3.2 Die Weit­er­gabe der Dat­en an externe Dien­stleis­ter ist inte­graler Bestandteil des Ver­mit­tlung­sprozess­es und erfol­gt unter Ein­hal­tung der daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen von ESTATIKA gemäß Zif­fer 11.

Ver­tragsver­hält­nis mit exter­nen Dien­stleis­tern

5.3.3 Der Ver­trag über die Erbringung der ange­fragten Leis­tun­gen kommt auss­chließlich zwis­chen dem Inter­essen­ten und dem jew­eili­gen exter­nen Dien­stleis­ter zus­tande. ESTATIKA tritt lediglich als Ver­mit­tler zwis­chen dem Inter­essen­ten und dem exter­nen Dien­stleis­ter auf und wird selb­st nicht Teil des Ver­trags. Die exter­nen Dien­stleis­ter arbeit­en eigen­ständig und auf eigene Rech­nung. ESTATIKA übern­immt keine Haf­tung für die ord­nungs­gemäße Erbringung der Leis­tun­gen.

5.3.4 ESTATIKA übern­immt keine Ver­ant­wor­tung für die inhaltliche Richtigkeit oder Voll­ständigkeit der Ange­bote, die von exter­nen Dien­stleis­tern erstellt wer­den, oder für die ord­nungs­gemäße Erbringung der von diesen ange­bote­nen Leis­tun­gen.

5.4 Vergütung

Die Ver­mit­tlungstätigkeit von ESTATIKA ist für den Inter­essen­ten unent­geltlich. Die an ESTATIKA eventuell zu zahlende Ver­mit­tlung­spro­vi­sion wird auss­chließlich vom exter­nen Dien­stleis­ter getra­gen.

6. Eigentumsvorbehalt

ESTATIKA behält sich das Eigen­tum an den geliefer­ten Produkten/Dienstleistungen bis zur voll­ständi­gen Bezahlung der fäl­li­gen Vergü­tung vor, sofern ESTATIKA in Vor­leis­tung tritt.

7. Gewerbliche Schutzrechte

ESTATIKA, Unter­auf­trag­nehmer von ESTATIKA und mit ESTATIKA kooperierende externe Dien­stleis­ter bleiben Inhab­er sämtlich­er Urhe­ber- und Ver­w­er­tungsrechte an den im Rah­men der Ver­tragser­fül­lung dem Kun­den über­lasse­nen Berichte, Präsen­ta­tio­nen, Plä­nen, Kon­struk­tion­sze­ich­nun­gen, sowie allen weit­eren Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Aufze­ich­nun­gen, Bau- und Schalt­plä­nen und son­sti­gen Unter­la­gen, unab­hängig davon, ob sie in schriftlich­er oder elek­tro­n­is­ch­er Form von ESTATIKA erstellt wur­den. Diese dür­fen ohne aus­drück­liche Genehmi­gung von ESTATIKA wed­er Drit­ten zugänglich gemacht noch vom Kun­den ver­w­ertet wer­den. Auf Anforderung von ESTATIKA sind diese Unter­la­gen vom Kun­den, mit der Zusicherung, dass keine Kopi­en ange­fer­tigt wur­den, zurück­zugeben. Der Kunde haftet für jede Ver­wen­dung der ihm über­lasse­nen Infor­ma­tio­nen, die den vorste­hen­den Bedin­gun­gen wider­spricht.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleis­tungs- und Schadenser­satzansprüche des Kun­den richt­en sich nach den geset­zlichen Vorschriften.

8.2 ESTATIKA übern­immt keine Haf­tung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktu­al­ität oder Voll­ständigkeit der vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen und Dat­en.

8.3 ESTATIKA übern­immt keine Haf­tung für die ord­nungs­gemäße Leis­tungser­bringung oder für Schä­den, die im Ver­hält­nis zwis­chen dem Kun­den und einem durch ESTATIKA ver­mit­tel­ten, exter­nen Dien­stleis­ter entste­hen.

8.4 ESTATIKA, ein­schließlich sein­er geset­zlichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hil­fen, haftet uneingeschränkt:

  • für Schä­den, die durch Vor­satz oder grobe Fahrläs­sigkeit verur­sacht wur­den,
  • bei Schä­den, die aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­p­er oder Gesund­heit resul­tieren,
  • sowie im Falle der Über­nahme ein­er Garantie.

Für son­stige Schä­den, ins­beson­dere Sach- und Ver­mö­genss­chä­den im Zusam­men­hang mit unent­geltlichen Dien­stleis­tun­gen, die sich aus der Bere­it­stel­lung von Infor­ma­tio­nen oder Doku­menten ergeben (beispiel­sweise die unent­geltliche Über­mit­tlung des vSFP im Rah­men des 3D-Gebäudechecks gemäß Zif­fer 3), wird die Haf­tung von ESTATIKA für Sach- und Rechtsmän­gel voll­ständig aus­geschlossen. ESTATIKA übern­immt keine Haf­tung für Voll­ständigkeit, Aktu­al­ität, Richtigkeit und Zweck­tauglichkeit von Ergeb­nis­sen, Berech­nun­gen, Preis- und Kosten­schätzun­gen oder anderen Infor­ma­tio­nen.

8.5 ESTATIKA übern­immt keine Haf­tung für die Gewährung oder Auszahlung von För­der­mit­teln durch das BAFA, die KfW oder andere För­der­mit­tel­ge­ber.

8.6 ESTATIKA übern­immt aus­drück­lich keine Haf­tung für die Ablehnung ein­er Förderung, wenn diese auf unzure­ichende oder ver­spätete Angaben seit­ens des Kun­den zurück­zuführen ist.

8.7 Die Haf­tungsauss­chlüsse bzw. ‑beschränkun­gen gel­ten auch zugun­sten der geset­zlichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hil­fen der ESTATIKA, wenn Ansprüche direkt gegen diese gel­tend gemacht wer­den und entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit ESTATIKA ver­bun­de­nen Unternehmen, Unter­auf­trag­nehmern und kooperieren­den exter­nen Dien­stleis­tern sowie deren geset­zlichen Vertretern und son­sti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen.

8.8 Die Regelun­gen des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes bleiben unberührt.

9. Abtretung und Aufrechnung

9.1 Ent­geltliche Forderun­gen gegenüber dem Kun­den kön­nen von ESTATIKA an Dritte abge­treten wer­den.

9.2 Die Abtre­tung von Ansprüchen durch den Kun­den ist nur mit vorheriger schriftlich­er Zus­tim­mung von ESTATIKA zuläs­sig. Ein Recht zur Aufrech­nung ste­ht dem Kun­den nur zu, wenn seine Gegen­forderung entwed­er recht­skräftig fest­gestellt oder von ESTATIKA unbe­strit­ten ist. Das Zurück­be­hal­tungsrecht, ins­beson­dere das Recht, die Leis­tung wegen nicht erfüll­ter Ver­tragspflicht­en zu ver­weigern, bleibt davon unberührt.

10. Bewertungen und Verhaltensgebote

10.1 Texte, Kom­mu­nika­tionsver­läufe und Bew­er­tun­gen sind im Sinne des Gebots der Fair­ness sach­lich abz­u­fassen und dür­fen keine belei­di­gen­den, ehrver­let­zen­den, anstößi­gen oder sex­uell geprägten, strafrechtlich rel­e­van­ten oder ander­weit­ig rechtswidri­gen Inhalte enthal­ten (z. B. die Ver­let­zung gewerblich­er Schutzrechte Drit­ter). Tat­sachen­be­haup­tun­gen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfache Bew­er­tun­gen sind nicht zuläs­sig.

10.2 Bew­er­tun­gen und Kom­mu­nika­tionsver­läufe stellen stets Äußerun­gen des Kun­den dar und nicht die von ESTATIKA. ESTATIKA macht sich diese Äußerun­gen nicht zu eigen und übern­immt hier­für keine Ver­ant­wor­tung.

10.3 Der Kunde räumt ESTATIKA mit der Mit­teilung der Bew­er­tung unent­geltlich ein räum­lich und zeitlich unbeschränk­tes Nutzungsrecht an dem Bew­er­tung­s­text ein. ESTATIKA ist berechtigt, frei über die Bew­er­tung zu ver­fü­gen, sie ins­beson­dere für weit­ere Bew­er­tungs­di­en­ste zu ver­ar­beit­en, an Dritte weit­erzugeben und zu veröf­fentlichen.

11. Datenschutz

Für den Daten­schutz gilt die Daten­schutzerk­lärung von ESTATIKA in ihrer jew­eils aktuellen Fas­sung. Diese wird dem Kun­den im Rah­men der Ver­tragsan­bah­nung in Textform zur Ver­fü­gung gestellt und ist jed­erzeit unter www.estatika.de/datenschutz abruf­bar.

12. Alternative Streitbeilegung

12.1 ESTATIKA nimmt nicht an einem Stre­it­bei­le­gungsver­fahren vor ein­er Ver­brauch­er­schlich­tungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

12.2 Die Europäis­che Kom­mis­sion stellt eine Plat­tform zur Online-Stre­it­bei­le­gung zur Ver­fü­gung, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufruf­bar ist. ESTATIKA ist nicht verpflichtet und nicht bere­it, an einem Stre­it­bei­le­gungsver­fahren vor ein­er Ver­brauch­er­schlich­tungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderun­gen oder Ergänzun­gen dieser AGB bedür­fen zu ihrer Wirk­samkeit der Textform. ESTATIKA behält sich das Recht vor, diese AGB jed­erzeit mit Wirkung für die Zukun­ft zu ändern. Über Änderun­gen wird ESTATIKA den Kun­den min­destens in Textform informieren. Wider­spricht der Kunde nicht inner­halb von 4 Wochen nach Bekan­nt­gabe, gilt die Zus­tim­mung als erteilt. Auf dieses Wider­spruch­srecht wird der Kunde bei der Änderungsmit­teilung hingewiesen.

13.2 Es gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land.

13.3 Für alle Stre­it­igkeit­en aus diesem Ver­trag, die im Geschäftsverkehr mit Kau­fleuten oder juris­tis­chen Per­so­n­en auftreten, ist der Gerichts­stand Mün­ster (Westf.).

13.4 Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieses Ver­trags unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen unberührt. Anstelle der unwirk­samen Bes­tim­mung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk­samen Bes­tim­mung möglichst nahekommt.

Stand: 26.09.2024, 10:02:07 Uhr