Referenzen: WEG Energieberatung (MFH, 60 WE)

Objek­tart: 5 MFH

Anzahl Wohnein­heit­en: 60

Bau­jahr: 1983

Sanierungszu­s­tand: Weitest­ge­hend unsaniert

Inhaltlich­er Auszug aus der Energieber­atung:

Der vorhan­dene Instand­hal­tungs­be­darf des Gebäudes ist im Wesentlichen auf die kom­plexe Architek­tur und Dachkon­struk­tion zurück­zuführen. Unsere geschätzten Kosten für dauer­hafte Reparat­u­rar­beit­en wur­den ein­er grundle­gen­den Sanierung gegenübergestellt. Aus Ver­mi­eter­sicht sind Verän­derun­gen bei Mietum­lage, steuer­liche Abschrei­bungsmöglichkeit­en sowie abwe­ichende Förderbe­din­gun­gen gegenüber Eigen­nutzern zu beacht­en.

Wirtschaftlich wurde bei Annahme ein­er Energiepreisen­twick­lung gemäß aktueller Stu­di­en­lage und unter Berück­sich­ti­gung der vorhan­de­nen Sowiesokosten (Instand­hal­tungs­be­darf) und einem verbesserten Ver­mi­etungspoten­zial am vor­liegen­den Stan­dort eine ener­getis­che Sanierung emp­fohlen.

Tech­nisch sind hohe Wärmev­er­luste im Bere­ich der Fen­ster (inkl. Lüf­tung) bilanziell erkennbar. Endoskopie-Auf­nah­men vor Ort haben gezeigt, dass die Däm­mung der Wand die Gebäude­hülle nicht mehr voll­flächig schützt. Ein Fen­ster­tausch nach anerkan­nten Regeln der Tech­nik würde die Luft­dichtheit erhöhen und im ungün­sti­gen Fall (ungün­stiges Heiz- und Lüf­tungsver­hal­ten) zu Tauwassernieder­schlag in der Baukon­struk­tion führen. Wir empfehlen — im Falle ein­er Sanierung — das Dach und die Fas­sade (inkl. Fen­ster) ganzheitlich zu betra­cht­en. Kleinere Maß­nah­men an Kellerdecke oder ober­ster Geschoss­decke kön­nen flex­i­bel durchge­führt wer­den.

Rechtliche Pflicht­en hin­sichtlich des Heizungscheck und hydraulis­chen Abgle­ich bei Heizungstausch sind als Eigen­tümer der Immo­bilie kos­ten­tech­nisch zu berück­sichti­gen. Aus­führende Fir­men haben dage­gen die anerkan­nten Regeln der Tech­nik — unter anderem bei Fen­ster­sanierun­gen (The­ma: Lüf­tungskonzept) — zu beacht­en.