Balkonkraftwerke am Mehrfamilienhaus — Info-Broschüre 03/24

Balkonkraftwerke – auch Steck­er­so­lar oder Mini-PV genan­nt – sind Anla­gen zur Erzeu­gung erneuer­bar­er Energien. Die rechtliche Grund­lage für solche Anla­gen ist das Erneuer­bare-Energien-Gesetz, kurz EEG.

Balkonkraftwerke sind PV-Anla­gen, die meist nur aus weni­gen Plat­ten beste­hen und an Balko­nen ver­tikal oder mit einem Stell­gerüst befes­tigt wer­den. Balkonkraftwerke ermöglichen es Woh­nungs­be­sitzern und Mietern in Mehrfam­i­lien­häusern Ihren Teil zur Energiewende beizu­tra­gen und selb­st Strom zu sparen.

Das The­ma Balkonkraftwerk ist in viel­er­lei Hin­sicht ein dynamis­ches The­ma. Tech­nis­che Stan­dards, bau­rechtliche Anforderun­gen und Ansprüche von Eigen­tümern und Mietern ste­hen auf­grund bun­de­spoli­tis­ch­er Ziele vor diversen Verän­derun­gen.

Sich weit­er­führend mit Balkonkraftwerken bei Mehrfam­i­lien­häusern zu beschäftigten ist sin­nvoll, da Stromen­ergie und erneuer­bare Energien immer wichtiger wer­den. Attrak­tiv für Woh­nungsnutzer sind zudem die gerin­gen Investi­tion­skosten und kurzen Amor­ti­sa­tion­szeit­en. Jede erzeugte Kilo­wattstunde Strom reduziert den Net­zstromver­brauch der Woh­nungsnutzer und damit die laufend­en Stromkosten. Sie sorgt gle­ichzeit­ig für eine Ver­mei­dung von ton­nen­weise CO2-Emis­sio­nen.

In drei kurzen Absätzen wird inter­essierten Eigen­tümern, Ver­wal­tern und Mietern der aktuelle Stand erläutert. Der „Aus­blick: Solarpaket I“ (siehe „Geset­ze & Nor­men) bietet allen Beteiligten die Möglichkeit´, eine Anschaf­fung auch im Hin­blick auf die zukün­fti­gen Entwick­lun­gen zu pla­nen.

Viel Spaß beim Lesen.