Balkonkraftwerke am Mehrfamilienhaus − Info-Broschüre 03/24
Balkonkraftwerke – auch Steckersolar oder Mini-PV genannt – sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die rechtliche Grundlage für solche Anlagen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG.
Balkonkraftwerke sind PV-Anlagen, die meist nur aus wenigen Platten bestehen und an Balkonen vertikal oder mit einem Stellgerüst befestigt werden. Balkonkraftwerke ermöglichen es Wohnungsbesitzern und Mietern in Mehrfamilienhäusern Ihren Teil zur Energiewende beizutragen und selbst Strom zu sparen.
Das Thema Balkonkraftwerk ist in vielerlei Hinsicht ein dynamisches Thema. Technische Standards, baurechtliche Anforderungen und Ansprüche von Eigentümern und Mietern stehen aufgrund bundespolitischer Ziele vor diversen Veränderungen.
Sich weiterführend mit Balkonkraftwerken bei Mehrfamilienhäusern zu beschäftigten ist sinnvoll, da Stromenergie und erneuerbare Energien immer wichtiger werden. Attraktiv für Wohnungsnutzer sind zudem die geringen Investitionskosten und kurzen Amortisationszeiten. Jede erzeugte Kilowattstunde Strom reduziert den Netzstromverbrauch der Wohnungsnutzer und damit die laufenden Stromkosten. Sie sorgt gleichzeitig für eine Vermeidung von tonnenweise CO2-Emissionen.
In drei kurzen Absätzen wird interessierten Eigentümern, Verwaltern und Mietern der aktuelle Stand erläutert. Der “Ausblick: Solarpaket I” (siehe “Gesetze & Normen”) bietet allen Beteiligten die Möglichkeit´, eine Anschaffung auch im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen zu planen.
Viel Spaß beim Lesen.