Statik-Paket Wanddurchbruch
Als anerkannte Fachplaner:innen übernehmen wir bundesweit die statische Überprüfung bei Ihrem Wanddurchbruch.

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Statik

Dipl.-Ing. (FH)
J. Nisanthan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Statik
Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Unterlagen stellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Darüber hinaus bemessen wir die statisch erforderlichen Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise Stahlträger (»Trägerberechnung«) oder Brettschichtholzbinder.
Mit der Trägerberechnung können Sie anschließend ein Bauunternehmen Ihrer Wahl für die Ausführung beauftragen.
Lieferung innerhalb von 40 Werktagen
Die Lieferzeit beträgt 40 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von 20 Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Meinungen
4,90 von 5 Sternen auf Google und ShopVote aus 80 Bewertungen (154 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
O. N.
Google
5.00 von 5 Sternen

ShopVoter-1912851
ShopVote
4.71 von 5 Sternen
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.
- Mitarbeitende
- 10+
- Berufsjahre
- 15+
- Projekte
- 1.400+
- Mio. € Jahresumsatz
- 1,25+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:


Informationen zum Wanddurchbruch
Ein Wanddurchbruch ist in der Regel ein genehmigungsfreies Umbauvorhaben. Hier ist aus privatrechtlicher Sicht eine statische Prüfung zu empfehlen. Ist jedoch neben dem Wanddurchbruch eine Umnutzung (z. B. Neuerschließung eines Spitzbodens, neue Souterrain‑ oder Dachgeschosswohnungen) oder eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (Anbau, Aufstockung, Neubau) vorgesehen, kann es sich um ein genehmigungspflichtiges Umbauvorhaben handeln.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind spätestens bei der Baubeginnsanzeige bautechnische Nachweise (Statik/Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz- und Brandschutz) bei der Baubehörde nachzureichen.