Brandschutz­planung

Als Fachplaner:innen übernehmen wir bun­desweit die Brand­schutz­pla­nung für Ihr Bau­vorhaben – unsere per­sön­liche Betreu­ung gilt gle­icher­maßen für Neubau- und Bestands­bau­maß­nah­men.

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Wir erstellen für Groß- und Son­der­baut­en Brand­schutzkonzepte, Flucht- und Ret­tungspläne (DIN ISO 23601), Feuer­wehrpläne (DIN 14095) und Brand­schut­zord­nun­gen (DIN 14096) in Koop­er­a­tion mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­gen.

Liefer­ung inner­halb von 40 Werk­ta­gen

Die Lieferzeit beträgt 40 Werk­tage nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gende Fälle und gegen Auf­preis ist eine Expressliefer­ung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Im Anfrage­for­mu­lar sind alle Leis­tun­gen der gewün­scht­en Brand­schutz­pla­nung indi­vidu­ell aus- und abwählbar.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bew­er­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine kleine Auswahl von Kun­den­mei­n­un­gen:

Michael “MS” Seitzer

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Klasse Unternehmen! Sehr pro­fes­sionelle Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehrfamilienhaus.Vielen Dank nochmal!

Michael Seitzer

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Klasse Unternehmen! Sehr pro­fes­sionelle Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehrfam­i­lien­haus. Vie­len Dank nochmal!

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­desweit tätiges Inge­nieur­büro für Objek­t­pla­nung, Trag­w­erk­s­pla­nung, Bau­physik und Energieber­atung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ner­in
Energieberatung/Bauphysik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte

Ansprech­part­ner­in
Gebäudecheck/Objektplanung

Unsere Key­facts:

Pro­jek­te
1.400+
Beruf­s­jahre
15+
Mitarbeiter:innen
10+

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team beste­ht aus qual­i­fizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Beruf­s­jahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in mehreren Inge­nieurkam­mern und weit­eren Qual­i­fika­tio­nen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus ein­er Hand. Fol­gende Leis­tun­gen bieten wir Ihnen für Ihr Bau­vorhaben an – gerne auch als Paket:

Informationen zur Brandschutzplanung

Ein Brand­schutzkonzept ist in der Regel bei Gro´ß- und Son­der­baut­en erforder­lich, bei denen beson­dere Anforderun­gen an den Brand­schutz gestellt wer­den. Beson­dere Anforderun­gen resul­tieren neben bauord­nungsrechtlichen Vor­gaben beispiel­sweise aus der Arbeitsstät­ten­verord­nung, der Indus­triebau­richtlin­ie und weit­eren nutzungsspez­i­fis­chen Verord­nun­gen. Auf­bauend auf einem Brand­schutzkonzept wer­den ver­schiedene Brand­schutz­pläne erstellt.

Brandschutznachweis vs. Brandschutzkonzept – Unterschiede?

Der Brand­schutz­nach­weis ist bei allen Stan­dard­ge­bäu­den der Gebäudeklassen 1–5 gemäß der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung zu erstellen (Aus­nah­men möglich). Bei Son­der­baut­en wer­den darüber hin­aus beson­dere Anforderun­gen an den Brand­schutz gestellt. Die Anforderun­gen har­monieren nicht immer mit den Anforderun­gen in den Bauord­nun­gen. Um Sicher­heit und Umset­zbarkeit in Ein­klang zu brin­gen muss das Bau­vorhaben indi­vidu­ell betra­chtet wer­den. Diese Konzep­tion­ierung wird dann als Brand­schutzkonzept beze­ich­net. 

In den Pla­nun­ter­la­gen des/der Architekten/Architektin (Aus­führungs­pla­nung) wer­den Flucht- und Ret­tungswege eingeze­ich­net. Die Erstel­lung von Flucht- und Ret­tungsplä­nen ist vor­bere­i­t­end auf die Aus­führung eine gute Grund­lage bei Auss­chrei­bun­gen für die anzubrin­gende Beschilderung. 

Feuer­wehrpläne helfen der Feuer­wehr den Lösch- und Ret­tung­sein­satz zu pla­nen. Im Feuer­wehrplan wer­den beispiel­sweise Auf­stell­flächen definiert und Wasser­ent­nahmestellen markiert. Ein über­sichtlich­er Feuer­wehrplan fördert den rei­bungslosen Ablauf bei der Brand­bekämp­fung. Die Auf­stell­flächen für die Feuer­wehr kön­nen sich­er­stellen, dass Nutzern im Brand­fall ein zweit­er Ret­tungsweg über eine Drehleit­er geboten wird. 

Eine Brand­schut­zord­nung ist ver­gle­ich­bar mit ein­er Hau­sor­d­nung. Eine Brand­schut­zord­nung wird in Deutsch­land geset­zlich nicht über­all gefordert. Teil­weise wer­den Brand­schut­zord­nun­gen auch von Ver­sicherun­gen oder bei Zer­ti­fizierun­gen gefordert.