Wenn Sie energieeffizient bauen wollen, stehen Ihnen einige Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Eines davon ist der Zuschuss Baubegleitung (431) für das KfW-Programm energieeffizientes Bauen und Sanieren. Diesen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie eine Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater (unabhängiger Sachverständiger) in Anspruch nehmen.
Den Zuschuss Baubegleitung für das KfW-Programm 431 erhalten Sie als Bauherr, wenn Sie einen Neubau planen oder ein bestehendes Gebäude sanieren wollen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten diese Förderung. Den Zuschuss können Sie allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn Sie folgende Programme der KfW nutzen:
- Energieeffizientes Bauen (KfW-Programm 153)
- Kredit für energieeffizientes sanieren (KfW-Programme 151 und 152)
- Energieeffizientes Sanieren – Investitionszuschuss (KfW-Programm 430)
Die Kosten für die fachkundige Baubegleitung werden Ihnen vom beauftragten Experten in Rechnung gestellt. Dies betrifft die Baubegleitungsleistungen und die energetische Fachplanung. Die KfW gewährt Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 50 % für die Expertenkosten, jedoch nicht mehr als 4.000 Euro für jedes Bauvorhaben. Allerdings erhalten Sie erst einen Zuschuss ab 300 Euro. Ihr Baubegleiter müsste also eine Rechnung über mindestens 600 Euro ausstellen. Dieser Zuschuss wird nur einmal gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Kurz und knapp die Vor- und Nachteile des KfW-Zuschusses 431
Vorteile:
- Rückzahlung nicht erforderlich
- Verringerung der Kosten für qualifizierten Energieberater
Nachteile:
- Zuschuss nur möglich, wenn die KfW-Förderprogramme 151, 152, 153 und 430 genutzt werden.
- 50 % der Kosten für die Baubegleitung müssen Sie selbst übernehmen, denn die KfW erstattet nur 50 % der gesamten Kosten.
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Bedingungen für den Zuschuss KfW 431
Den Zuschuss für die Baubegleitung erhalten Sie nur, wenn Sie beim Neubau ebenfalls das Programm KfW-Förderung 153 nutzen. Um das Förderprogramm nutzen zu können, muss Ihre (neu erbaute oder gekaufte) Immobilie allerdings ein KfW-Effizienzhaus-Standards erreichen. Hierbei gelten die Werte 40, 40 plus und 55. Je niedriger die Zahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Zum Vergleich: Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht allen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Damit Sie den Zuschuss für Baubegleitung bei einer Sanierung bekommen, müssen Sie die KfW-Förderprogramme 151 / 152 oder 430 in Anspruch nehmen.
Antrag und Ablauf für den Zuschuss Baubegleitung
Die Förderung der KfW umfasst die energetische Baubegleitung und ebenso Fachplanung, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus neu bauen oder ein bestehendes Objekt auf diesen Standard sanieren wollen. Die energetische Sanierung wird ebenfalls gefördert, wenn Sie nur Einzelmaßnahmen planen. Und so kommen Sie zu der Förderung:
Experten auswählen
Nur ein anerkannter Experte kann bei Ihnen die Baubegleitung für ein KfW-Effizienzhaus durchführen (siehe Effizienzliste). Der Experte übernimmt für Ihr Gebäude oder Wohnung die Beratung, Planung und die Baubegleitung. Er muss wirtschaftlich unabhängig sein. Das heißt im Folgenden:
- Der Experte darf keine Leistungen oder Lieferungen leisten.
- Er darf nicht Gesellschafter, Inhaber oder Angestellter eines Lieferanten oder bauausführenden Unternehmens sein.
- Er darf nicht von einem Lieferanten oder bauausführenden Unternehmen beauftragt sein.
- Wenn Sie selbst als Planer oder Energieexperte freiberuflich tätig sind, gibt es ebenfalls keinen Zuschuss zur Baubegleitung. Die eigene Werkleistung ist ein »Insichgeschäft« und kann nicht in Rechnung gestellt werden.
Der Experte dokumentiert die energetische Fachplanung sowie die Baubegleitung und übergibt Ihnen diese nach Fertigstellung. Die förderfähigen Leistungen können durch Dritte erfolgen. Hierbei muss der Experte diese Leistungen anhand der nötigen Nachweise prüfen und anerkennen.
Förderung beantragen
Den Zuschuss müssen Sie unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten beantragen. Die Beratung und Planung durch den Experten und eventuelle Abschlüsse von Liefer- und Leistungsverträgen werden nicht als Baubeginn gewertet.
Im KfW-Zuschussportal beantragen Sie die Förderung. Dafür benötigen Sie die »Bestätigung zum Antrag (BzA)«, den Sie von Ihrem Experten erhalten. Diese BzA enthält Ihre Identifikationsnummer, die Sie für den Antrag brauchen. Da Sie den Zuschuss zur Baubegleitung nicht alleine erhalten, müssen Sie zeitgleich ein anderes KfW-Förderprogramm wie KfW 151⁄152, KfW 153 oder KfW 430 beantragen.
Baumaßnahmen beginnen und Zuschuss erhalten
Bevor Sie mit den energetischen Baumaßnahmen beginnen, müssen Sie die Zusage der KfW abwarten. Falls Sie vorher beginnen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss und die Kosten des Experten übernehmen Sie vollständig.
Innerhalb von 36 Monaten sollten Sie die Baumaßnahmen durchgeführt haben. Die Prüfung und die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen prüft Ihr Experte. Anschließend erhalten Sie die Bestätigung mit einer Identifikationsnummer (BnD-ID), die Sie im KfW-Zuschussportal eingeben, ebenso wie die Höhe der geleisteten Zahlungen. Die Rechnungen über die förderfähigen Leistungen des Experten werden ebenso benötigt. Diese müssen Sie überweisen und nicht in bar begleichen.
Die KfW prüft Ihren Nachweis der Vorhabensdurchführung und überweist anschließend den Zuschuss zur Baubegleitung auf Ihr Konto.
Warum eine Baubegleitung nach KfW 431 sinnvoll ist
Bei einer energetischen Sanierung müssen viele Gewerke aufeinander abgestimmt werden. Das betrifft eventuell die neue Heizungsanlage und die Wärmedämmungen auf dem Dach und an den Wänden. Damit die energetischen Ziele auch optimal wirken können, muss alles aufeinander abgestimmt werden. Ein kleiner Fehler in dieser Planung kann zur Folge haben, dass eventuell der angestrebte Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust nicht erreicht werden kann. Desweiteren kann es natürlich vorkommen, dass bei einem Neubau/einer Sanierung Mängel oder Schäden auftreten. Möglicherweise haben diese Schäden gravierende Folgen. Ein Experte erkennt diese Baumängel und sorgt für eine rechtzeitige Behebung.
Wenn Sie also nicht selbst Erfahrungen im Baugewerbe haben, sollten Sie die Baubegleitung in Anspruch nehmen. Mit den Fördermitteln der KfW haben Sie gute Voraussetzungen für den energetischen Neubau oder eine gut funktionierende Sanierung.