Der Wärmeschutznachweis, der im Übrigen nicht mit dem Energieausweis zu verwechseln ist, ist ein Nachweis über die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener energietechnischer (energetischer) Referenzwerte bei Bauvorhaben. Auf Basis der Bauplanung erstellt, ist dieser Nachweis für die Beantragung der Baugenehmigung erforderlich.
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Wärmeschutznachweis?
Die Basis ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils geltenden Fassung (aktuell 2016). Mit ihr wurden, gegenüber der Vorgängerversion 2014, neue und höhere Energie-Effizienzwerte vorgeschrieben. Die Länder haben dazu entsprechende Durchführungs-Verordnungen erlassen.
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Ab 2016 ist laut Verordnung der energetische Standard für Neubauten, Wohn- und Nichtwohngebäuden erhöht. Ein Wärmeschutznachweis hat in folgenden Fällen auf den Werten der EnEV 2016 zu basieren:
- Bauantrag geht 2016 oder später bei der zuständigen Behörde ein
- Bauanzeige wird 2016 oder später beim zuständigen Amt eingebracht
- Genehmigungsfreie Bauvorhaben, die 2016 oder später ausgeführt werden (z. B. Wintergärten)
- Baubehörde hat über Bauanzeige / Bauantrag noch nicht bescheidmäßig entschieden
Grundsätzlich enthält die EnEV Anforderungen an den Wärmeschutz unter Berücksichtigung des Temperaturniveaus, mit dem das Gebäude zu beheizen ist. Für Gebäude mit normalen Innentemperaturen sind das 19 Grad, für andere Gebäude beträgt die Bandbreite zwischen 12 und 19 Grad.
Welche Anforderungen stellt die EnEV 2016 an den Bauherren oder Planer
Der Wärmeschutznachweis behandelt im Rahmen des energetischen Gesamtkonzeptes die Besonderheiten des Gebäudes (DIN 4108) und hat nachzuweisen, dass die zulässigen Grenzwerte für den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nicht überschritten werden. Durch die Verordnungen sind Energieeinsparziele vorwiegend mit diesen Punkten zu erreichen:
- Minderung des Primärenergiebedarfs um 25 %. Der Planer multipliziert den errechneten Jahresprimärenergiebedarf mit 0,75 und mindert damit den erlaubten Höchstwert.
- Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle um ca. 20 %. Ausgehend vom Transmissionsverlust der wärmeübertragenden Gesamtfläche des Referenzhauses und vorgegebenen Höchstwerten der EnEV 2016, in Bezug auf die verschiedenen Haustypen (angebaut, einseitig angebaut, freistehend).
Die Anwendung der EnEV beschränkt den Primärenergiebedarf in Gebäuden und der Wärmschutznachweis ist der Beleg dafür. Damit wird Energie verstanden, die zum
- Heizen
- Be- und Entlüften
- Wasserwärmen
- Beleuchten (Nichtwohn-Gebäuden) gebraucht wird.
Zusätzlich wird der Wärmeverlust (Transmissonswärmeverlust) berücksichtigt. Den Vorschriften des EEWärmeG (Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich) folgend, ist ein Teil des Verlustes durch erneuerbare Energien oder behördlich anerkannte Ersatzmaßnahmen zu decken.
Muss auch bei Sanierungen und baulichen Änderungen ein Nachweis erstellt werden?
Die EnEV ist nicht anzuwenden, wenn es sich um reine Nutzungsänderungen ohne bauliche Veränderungen handelt oder die beheizte Nutzfläche nicht größer wird. Erst wenn mehr als 10 % der Gesamtfläche der Gebäudehülle (außenliegender Bauteil) verändert werden, fordert die EnEV wieder die Erstellung des Nachweises.
Bauliche Maßnahmen im Bestand, bei denen ein Nachweis erforderlich werden kann (Auszug):
- Bauteile, die ersetzt oder das erste Mal eingebaut werden
- Erneuerungen oder Montage von Dämmungen, Verkleidungen
- Neuverputz von Außenwänden und Fassaden
- Dachhaut, die erneuert wird
- Verkleidungen im Dachinneren
Dem Anwendungsbereich der EnEV unterliegen nicht:
- Ställe
- Gewächshäuser
- Unterirdische Gebäude
- Zelte
- Kirchen
- Wochenend- und Ferienhäuser, bei nur zeitweiliger Nutzung
- Gebäude, die aus Gründen der Nutzung niedrig temperiert sind (unter 12 Grad)
- Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt sind
Wer erstellt einen Wärmeschutznachweis und welche Inhalte hat er?
Grundsätzlich ist für die Erstellung ein Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz befugt. Er ermittelt rechnerisch die Nachweise über den Wärmebedarf und übermittelt diese vor Baubeginn der Bauaufsicht. Häufig erstellt ein Statiker oder Architekt den Nachweis. Die konkreten Bestimmungen über berechtigte Verfasser sind in den Landesbauordnungen geregelt und können geringfügig abweichen. Die Verantwortung bleibt jedoch immer beim Bauherrn oder Planverfasser.
Die konkrete Umsetzung der Wärmeschutzmaßnahmen ist nach Abschluss des Bauvorhabens wiederum durch stichprobenartige Kontrollen eines Sachverständigen zu überprüfen.
Der Wärmeschutznachweis hat folgenden Aufbau und Inhalt:
- Erklärung des Erstellers.
- Als Nachweis, den Vergleich mit Gebäudekennwerten und vorgeschriebenen Grenzwerten, hinsichtlich Primärbedarf und Transmissionsverlust, bezogen auf den Feuchte- und Wärmeschutz.
- Den Energieausweis, der zur Dokumentation der wesentlichen Werte dient.
- Eine Bestätigung der stichprobenartigen Überprüfungen der Bauausführung
Der Wärmeschutznachweis hat demgemäß bei Wohngebäuden folgende Anforderungsstruktur:
- Jahresprimärenergiebedarf (Vergleich mit Referenzgebäude)
- Transmissions-Wärmeverlust
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 (Schimmelvermeidung)
Bei Nicht-Wohngebäuden:
- Wärmedurchgangskoeffizient (Mittelwerte)
- Wärmeübertragende Umfassungsfläche (Höchstwert)
- Außenanbauteile (Fassaden, Glasdächer, Lichtkuppeln)
Fazit und Vorteile Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutznachweis ist keine Willkür der Behörden, sondern ist ein Instrument, um die Klimaziele zu erreichen. Für den Bauherrn entstehen zwar Kosten, doch sind die Vorteile auch nicht von der Hand zu weisen:
- Auswahl der richtigen Baustoffe
- Grundlage für die Förderung eines Effizienzhauses
- Dämmstoffe werden gezielt eingesetzt
- Das Wohlfühl-Klima und die Behaglichkeit werden erhöht
- Für den Bauantrag ist der Nachweis zwingend erforderlich
Insgesamt erreicht der Bau, mit den im Wärmeschutznachweis vorgeschlagenen Maßnahmen, den optimalen Wärmeschutz im Winter, als auch im Sommer. Alle Vorschläge, die der Nachweis beinhaltet, zielen auf Kostensenkung bei der Heizenergie ab, in dem der Wärmebedarf gering gehalten wird.