Standsicherheitsnachweis

Standsicherheitsnachweis nach § 51 HOAI – damit das Haus sicher steht

Ein Haus soll sta­bil und sich­er gebaut sein. Die Garantie dafür ist der Stand­sicher­heit­snach­weis. Dafür sind genaue Berech­nun­gen erforder­lich, die sich aus der Geot­ech­nik, der Baus­ta­tik und der tech­nis­chen Mechanik ableit­en. Das Gebäude muss allen Belas­tun­gen stand­hal­ten, ohne dass ein Schaden auftritt. Diese Belas­tun­gen kön­nen sehr vielfältig sein und richt­en sich auch nach den örtlichen und regionalen Gegeben­heit­en.

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So setzt sich die Standsicherheit zusammen

Um die Stand­sicher­heit zu gewährleis­ten, muss der Sta­tik­er etliche vorhan­dene Fak­toren beacht­en. Es ist genau­so wichtig auf welchem Bau­grund das Gebäude errichtet wer­den soll oder ob ein nahe­liegen­der Fluss eine Hochwasserge­fahr darstellt und ob regelmäßig Stürme in dieser Region zu erwarten sind. Hier nun ein kurz­er Überblick über die 3 Fak­toren der Stand­sicher­heit

  • Mit­tels der Geot­ech­nik prüft der Sta­tik­er auf welchem Bau­grund das Gebäude errichtet wer­den soll (Bodengutacht­en). Dabei müssen ver­schiedene geot­ech­nis­che Kat­e­gorien beachtet wer­den. Bei der Kat­e­gorie eins gibt es ein­fache und über­sichtliche Bau­grund­ver­hält­nisse und ver­lässliche Erfahrungswerte. Bei der Kat­e­gorie zwei muss die Stand­sicher­heit auf­grund von geot­ech­nis­chen Erken­nt­nis­sen mit einem Entwurfs­bericht erstellt wer­den. Die Kat­e­gorie 3 umfasst einen hohen Schwierigkeits­grad und erfordert zusät­zliche Unter­suchun­gen des Bau­grunds. Eventuell ist ein Büro für Geot­ech­nik zu beauf­tra­gen. Vor der Pla­nung des Bau­vorhabens muss das Bau­grund­stück ein­er geot­ech­nis­chen Kat­e­gorie zuge­ord­net wer­den.
  • Bei der Sta­tik muss der Trag­w­erk­s­plan­er die dynamis­chen und sta­tis­chen Belas­tun­gen eines Gebäudes berück­sichti­gen. Er geht Fra­gen nach, ob Span­nun­gen auftreten und ob sich Bauteile bei bes­timmten Bedin­gun­gen verän­dern. Danach legt der Sta­tik­er die Bedin­gun­gen fest, die das Gebäude stand­sich­er machen und es im Gle­ichgewicht hal­ten.
  • Die Tech­nis­che Mechanik ist eine uner­lässliche Grund­lage für die Entwick­lung und Pla­nung von Gebäu­den. Die fach­liche The­o­rie der Tech­nis­chen Mechanik und Ver­fahren wie sich Bewe­gun­gen und Kräfte auf ein Bauw­erk auswirken, bes­tim­men die notwendi­gen Berech­nun­gen. Ermit­telt wer­den dabei die Fes­tigkeit, Kon­struk­tion, Lebens­dauer und die Zuver­läs­sigkeit von Bauteilen. Zu den großen The­men der Tech­nis­chen Mechanik gehören Elas­to­sta­tik, Dynamik und Sta­tik.

Wann ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich und wer stellt ihn aus?

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, müssen Sie zuerst den Bauantrag bei der zuständi­gen Behörde ein­re­ichen. Dazu gehören etliche Unter­la­gen sowie tech­nis­che Nach­weise wie beispiel­sweise der Stand­sicher­heit­snach­weis. Die erforder­lichen Unter­la­gen für den Bauantrag kön­nen je nach Bun­des­land vari­ieren. Für die geplanten Bau­maß­nah­men sind die Län­der zuständig und alle wichti­gen Dat­en für den Bauantrag sind in der Lan­des­bauord­nung fest­gelegt. Auf der Web­site der zuständi­gen Stadt sind alle Voraus­set­zun­gen für den Bauantrag ein­se­hbar oder Sie fra­gen Ihren beauf­tragten Sta­tik­er oder Architek­ten.

Personen, die einen Standsicherheitsnachweis ausstellen dürfen

Nicht jed­er kann einen Stand­sicher­heit­snach­weis ausstellen. Schließlich han­delt es sich um einen wichti­gen Teil der Bau­pla­nung. Mit diesem Nach­weis kön­nen Sie sich­er in Ihrem Eigen­heim leben und das Gebäude stellt auch für Ihre Nach­barn keine Gefahr dar. Deswe­gen dür­fen in der Regel nur Per­so­n­en mit ein­er ver­sierten Aus­bil­dung einen Stand­sicher­heit­snach­weis erstellen. Die Voraus­set­zun­gen hän­gen von der Gebäudeklasse und der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung ab. Häu­fig wird hier ein Bauin­ge­nieure mit min­destens 3 Jahre Beruf­ser­fahrung genan­nt.

Gebäude mit Standsicherheitsnachweis

Wie bere­its erwäh­nt, wird die Vor­lage eines Stand­sicher­heit­snach­weis­es von der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung bes­timmt. In aller Regel brauchen aber nach­ste­hende Gebäudeklassen den tech­nis­chen Nach­weis zur Stand­sicher­heit:

Verbindliche Aus­sagen ob Ihr Bau­vorhaben einen Stand­sicher­heit­snach­weis benötigt, erfehren Sie von Ihrem Bauamt. Ein­fach dort nach­fra­gen.

Gebäudeklasse 1

  • freis­te­hende Gebäude – Höhe bis zu 7 Meter, nicht mehr als 400 Quadrat­meter und nicht mehr als zwei Nutzung­sein­heit­en
  • Gebäude, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt wer­den

Gebäudeklasse 2

  • Gebäude – Höhe bis zu 7 Meter, nicht mehr als 400 Quadrat­meter und nicht mehr als zwei Nutzung­sein­heit­en

Gebäudeklasse 3

  • son­stige Gebäude – Höhe bis zu 7 Meter

Gebäudeklasse 4

  • Gebäude – Höhe bis zu 13 Meter, nicht mehr als 400 Quadrat­meter je Nutzung­sein­heit

Gebäudeklasse 5

  • son­stige Gebäude und unterirdis­che Gebäude

Regelungen (DIN-Normen) für Standsicherheitsnachweise

In Deutsch­land gibt es unter­schiedliche DIN-Nor­men für die jew­eili­gen Stand­sicher­heit­snach­weise. Diese DIN-Nor­men gel­ten für Deutsch­land und die europäis­che Union. Hier die wichtig­sten DIN-Nor­men für Gebäude:

  • DIN EN 1996 – Nor­men für die Stand­sicher­heit des Mauer­w­erks, Bemes­sung und Kon­struk­tion von Mauer­w­erks­baut­en (zum Beispiel Art der Mauer­steine, Mörte­larten, Ring­balken, Ringanker)
  • DIN EN 1995 – Nor­men für die Stand­sicher­heit von Holzbauw­erken, Bemes­sung und Kon­struk­tion von Holzbauw­erken (zum Beispiel Pro­duk­tregeln für Voll­holz, Furnier­schichtholz oder Brettschichtholz)
  • DIN EN 1992 – Nor­men für die Stand­sicher­heit von Stahlbe­ton­bauw­erken, Bemes­sung und Kon­struk­tion von Stahlbe­ton- und Spann­be­ton­trag­w­erken (zum Beispiel Anforderun­gen der Bewehrung ein­er Beton­decke)

Die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis

Was kostet eigentlich ein Stand­sicher­heit­snach­weis? Dazu kon­tak­tieren Sie Ihren Sta­tik­er. Grund­sät­zlich wer­den die Leis­tun­gen für diese Beruf­s­gruppe nach der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure abgerech­net. Bei einem Stand­sicher­heit­snach­weis find­et der § 51 HOAI Anwen­dung. Dabei kommt es auch auf den Zei­tho­r­i­zont der Erstel­lung an.

Allerd­ings sind die Gebühren­sätze, die in der HOAI nachzule­sen sind, eine äußerst kom­plexe Angele­gen­heit und für einen Laien oft­mals nicht zu durch­schauen. Nicht jedes Baupro­jekt weist die gle­ichen Gegeben­heit­en auf und somit unter­schei­den sich fol­glich auch die jew­eili­gen Kosten. Obwohl die Beruf­s­gruppe der Sta­tik­er einen gewis­sen Spiel­raum bei der Abrech­nung besitzt, gel­ten den­noch in einzel­nen Bere­ichen Min­d­est- und Max­i­mal­hono­rare. Genaue Auskun­ft kann Ihnen der beauf­tragte Architekt oder Sta­tik­er erteilen.

Pla­nungskosten wie Gebühren für Sta­tik­er und Architek­ten sowie die Gebühren für den Bauantrag sind laut Geset­zge­ber ein Teil der Her­stel­lungskosten und sind daher nicht von der Steuer abset­zbar. Eine Aus­nahme gibt es allerd­ings. Bei der Errich­tung eines Gebäudes, das nicht den vorheri­gen Plä­nen entspricht, sind die vorher ent­stande­nen Kosten für Sta­tik­er und Architek­ten als Wer­bungskosten anset­zbar.

  • Verfasst am 12. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich habe mit dem Sta­tik­er bish­er zwei Pro­jek­te abgeschlossen und sehr gut zufrieden. Kun­de­nori­en­tiert und opti­mieren den Stahlbau sehr wirtschaftlich, so dass die kosten gesenkt wer­den kon­nten.

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    500 km weit­er weg. Hat alles sehr gut geklappt ohne Ort­ster­min. Ich war sehr pos­i­tiv über­rascht. Pläne und Sta­tik ter­min­gerecht geliefert.

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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