Wärmeschutznachweis für den Bauantrag

Wärmeschutznachweis nach GEG für den Bauantrag

Ein Wärmeschutz­nach­weis ist nicht mit dem Energieausweis zu ver­wech­seln. Vielmehr han­delt es sich um einen bautech­nis­chen Nach­weis der von den Baube­hör­den vor Ausstel­lung ein­er Bau­genehmi­gung gefordert wird. Erstellen dür­fen den Wärmeschutz­nach­weis nur fach- und sachkundi­ge Plan­er. Erhal­ten Sie in diesem Artikel weit­ere, wichtige Infor­ma­tio­nen über die Erstel­lung eines Wärmeschutz­nach­weis­es im Zuge eines Bauantrags.

Wärmeschutznachweis gewünscht?Jetzt kostenlos anfragen.

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Wärmeschutznachweis?

Früher basierte der Wärmeschutz­nach­weis auf der Energieeinsparverord­nung (EnEV). Die geset­zliche Grund­lage des Wärmeschutz­nach­weis­es ist seit Novem­ber 2020 das Gebäudeen­ergiege­setz, kurz GEG. Die einzel­nen Bun­deslän­der haben in den Lan­des­bauord­nun­gen die Notwendigkeit eines Wärmeschut­nach­weis­es bei Ein­re­ichen eines Bauantrags definiert.

Das Gebäudeen­ergiege­setz gilt für Neubau- und Bestandsbaumaß´nahmen, für Wohn- und Nicht­wohnge­bäude. Sie ist gle­ichzeit­ig auch die Grund­lage für den Energieausweis.

Durch das GEG wer­den schlussendlich Anforderun­gen an die Gebäude­hülle, bzw. die Haustech­nik gestellt, die beim Pla­nen und Bauen einzuhal­ten sind. Die Pla­nung des Architek­ten und des Bauher­ren wird beim Wärmeschutz­nach­weis gem. GEG wie bei der früheren EnEV auch durch einen Fach­plan­er auf Basis eines fest­gelegten Ref­eren­zge­bäudes nachgewiesen. Das Ref­eren­zge­bäude hat einen fest­gelegten ener­getis­chen Gebäud­e­standard, auf Basis dessen geset­zlich definiert wird, welch­er ener­getis­che Stan­dard als aus­re­ichend anzuse­hen ist.

Welche Anforderungen stellt das GEG an die Gebäudeplanung?

Bei der Gebäude­pla­nung wer­den Anforderun­gen an die wärmeschützende Gebäude­hülle (Dach, Wände, Deck­en, Fen­ster, Türen, etc.) und die Instal­la­tion der haustech­nis­chen Anla­gen (Heizung, Lüf­tung, Warmwass­er, etc.) gestellt. Vere­in­facht gesagt soll die wärmeschützende Gebäude­hülle im Win­ter dafür sor­gen, dass nicht so viel warme Luft nach außen entwe­icht und im Som­mer nicht zu viel gekühlt wer­den muss. Dabei sind Dichtigkeit und Wärme­brück­en zu berück­sichti­gen. Die haustech­nis­chen Anla­gen wiederum dür­fen nicht so viel Energie ver­brauchen. Der ökol­o­gisch erfreuliche Ein­satz erneuer­bar­er Energieen (zum Beispiel bei Solarther­mie) wird dabei mit berück­sichtigt. Für den Nach­weis bedeutet dies, dass die Vor­gaben beim Jahre­sprimären­ergiebe­darf und bei den Trans­mis­sion­swärmev­er­lus­ten einge­hal­ten wer­den müssen.

Wer erstellt wann einen Wärmeschutznachweis?

In der Regel teilt ein Bauherr einem Objek­t­plan­er (meist Architekt) seine Idee mit. Der Architekt plant das neu zu errich­t­ende Gebäude, bzw. den Anbau, den Umbau, oder die Auf­s­tock­ung. Ein Fach­plan­er (meist Bau­physik­er) weist wiederum nach, dass die Pla­nung des Architek­ten den geset­zlichen Anforderun­gen (GEG) entspricht. The­o­retisch kann ein Fach­plan­er die gle­iche Per­son wie der Objek­t­plan­er sein. D. h. der Architekt kön­nte den Nach­weis bei entsprechen­den Qual­i­fika­tio­nen auch selb­st erstellen. In der heuti­gen Zeit gibt es den Architekt als einzel­nen Baumeis­ter häu­fig nicht mehr, sodass externe Fach­plan­er mit Fachkunde im Bere­ich der Bau­physik beauf­tragt wer­den müssen. Der Bau­physik­er erhält für die Erstel­lung des Wärmeschutz­nach­weis­es die Unter­la­gen vom Bauher­ren oder Architek­ten. Der Architekt hat nach Fer­tig­stel­lung des soge­nan­nten bautech­nis­chen Nach­weis­es (Wärmeschutz­nach­weis) dafür Sorge zu tra­gen, dass die Angaben aus dem Wärmeschutz­nach­weis (zum Beispiel zum Bauteilauf­bau) auch mit allen weit­eren Pla­nun­gen übere­in­stim­men.

Ist bei An-/Umbaumaßnahmen ein Nachweis zuerstellen?

Ein Wärmeschutz­nach­weis nach GEG ist bei jedem antragspflichti­gen Bau­vorhaben erforder­lich. Der Umfang und die Anforderun­gen an den Wärmeschutz kön­nen unter­schiedlich aus­fall­en. So find­et bei Bestands­bau­maß­nah­men der Gebäudebe­stand, unter Senkung der einzuhal­tenden Anforderun­gen, Berück­sich­ti­gung. Bei kleineren Anbaut­en (undlt;50 m²) ist der som­mer­liche Wärmeschutz nicht nachzuweisen.

Bei Sanierungs­maß­nah­men, bei denen kein Bauantrag erforder­lich ist, ist spätestens bei der Ver­mi­etung und einem Verkauf ein Energieausweis erforder­lich.

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Welche Per­son einen Wärmeschutz­nach­weis erstellen darf, ist abhängig von der Gebäudeklasse und dem Stan­dort des Gebäudes. Die konkreten Bes­tim­mungen über berechtigte Ver­fass­er sind in den Lan­des­bauord­nun­gen geregelt und kön­nen län­der­spez­i­fisch voneinan­der abwe­ichen. Fach­lich han­delt es sich in der Regel um einen Architek­ten oder Bauin­ge­nieur. Zum Teil sind Weit­er­bil­dun­gen und Ein­tra­gun­gen in diversen Lis­ten der Inge­nieurkam­mern erforder­lich.

Weit­er­hin sind je nach Gebäudeklasse und Stan­dort während der Bau­maß­nahme Kon­trollen durch den Ersteller des Wärmeschutz­nach­weis­es durchzuführen. Ohne Bescheini­gung kann es sein, dass Sie als Bauher­ren keine Baufreiga­be nach Ein­re­ichen der Baube­ginnsanzeige, bzw. keine Abnahme nach Ein­re­ichen der Baufer­tig­stel­lungsanzeige bekom­men.

Wie ist ein Wärmeschutznachweis aufgebaut?

  • Titel­blatt
  • Vorbe­merkun­gen
  • Beschrei­bung der einzel­nen geplanten Bauteile
  • Berech­nung der erforder­lichen Bauteilken­ntwerte bei den einzel­nen Bauteilen
  • Einzel­nach­weis: Soll vs. Ist

Nach dem Nach­weis für die einzel­nen Bauteile fol­gt eine Gesamt­be­tra­ch­tung des Gebäudes mit ein­er Bew­er­tung des/der

  • Jahre­sprimären­ergiebe­darf (Ver­gle­ich mit Ref­eren­zge­bäude)
  • Trans­mis­sions-Wärmev­er­lust
  • Som­mer­lich­er Wärmeschutz
  • Min­dest­wärmeschutz nach DIN 4108 (Schim­melver­mei­dung)

Zusät­zlich bei Nicht-Wohnge­bäu­den:

  • Wärme­durch­gangsko­ef­fizient (Mit­tel­w­erte)
  • Wärmeüber­tra­gende Umfas­sungs­fläche (Höchst­wert)
  • Auße­nan­bauteile (Fas­saden, Glas­däch­er, Lichtkup­peln)

Weit­er­führend kön­nen beson­dere Nach­weise wie einzelne Wärme­brücken­nach­weise, oder Nach­weise für spezielle finanzielle Förderun­gen geführt wer­den (zum Beispiel KfW-Förderun­gen).

Fazit und Vorteile Wärmeschutznachweis

Der Wärmeschutz­nach­weis ist keine Willkür der Behör­den, son­dern ein poli­tis­ches Instru­ment, um die glob­alen Kli­maziele zu erre­ichen. Für den Bauher­rn entste­hen zwar Kosten durch die Nach­we­is­führung und der Ein­hal­tung. Gle­ichzeit­ig ergeben sich durch die Ein­hal­tung der planer­ischen Angaben auch einige Vorteile:

  • Sich­er­stel­lung der Bauqual­ität (Lan­glebigkeit)
  • Langfristig gerin­ger­er Energie­ver­brauch
  • Langfristiger Wert­er­halt der Immo­bilie
  • Qual­i­ta­tive Vor­gaben zur Auswahl der richti­gen Baustoffe
  • Grund­lage für finanzielle Förderun­gen (KfW Effizien­zhaus)
  • Gesun­des Innen­raumk­li­ma und Behaglichkeit

Wärmeschutz ist kein teures Übel beim Bauen. Durch die finanziellen Förderun­gen und den steigen­den Energiekosten nimmt das The­ma Wärmeschutz und dadurch indi­rekt auch das The­ma Nach­haltigkeit einen immer größer wer­den­den Wert in unser­er Gesellschaft ein.

  • Verfasst am 25. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

    Meinungen

    4,93 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bewertungen (156 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

    ShopVote Logo

    ShopVoter-3043873

    ShopVote

    5,00 / 5

    5.00 von 5 Sternen

    Ein sehr zuver­läs­siger Bau­part­ner, mit dem ich sehr gerne auch in der Zukun­ft zusam­men arbeit­en möchte. Unsere 2MFH mit gemein­samen Tief­garage wur­den sou­verän sta­tisch geplant (1700 Seit­en Sta­tik) plus Wärmeschutz, Brand­schutz und sehr gute Schalpläne. Es war eine sehr unkom­plizierte Abstim­mung, kom­pe­tente Beratung, faire Preise. Dig­i­tale mehr…
    ShopVote Logo

    ShopVoter-2710520

    ShopVote

    4,86 / 5

    4.86 von 5 Sternen

    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Ansprechpartner
    Energieberatung/Statik

    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

    Ansprechpartner
    Fördermittel/Objektplanung

    Unsere Keyfacts:

    Projekte
    1.400+
    Berufsjahre
    15+
    Mitarbeiter:innen
    10+

    » Details

    Qualifikationen

    Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:

    Leistungen

    Fachplanung aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben an – gerne auch als Paket: