Wärmebild mit Sanierungsfahrplan vorher nachher

Sanierungsfahrplan im Vorfeld einer energetischen Sanierung

Unser Dienst­leis­tungs­port­fo­lio umfasst neben den sta­ti­schen und bau­phy­si­ka­li­schen Berech­nun­gen im Neu- und Alt­bau auch die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans. Die­ser Sanie­rungs­fahr­plan wird von uns im Rah­men einer vom BAFA geför­der­ten Vor-Ort-Bera­tung erstellt und gibt Eigen­tü­mern von Bestands­bau­ten Hand­lungs­an­wei­sun­gen für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung. Die­se Leis­tung bie­ten wir deutsch­land­weit an.

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Baden-Würt­tem­berg nimmt mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz in Bezug auf den Sanie­rungs­fahr­plan eine Son­der­rol­le ein – des­halb wid­men wir Gebäu­de­ei­gen­tü­mer aus dem »Länd­le« den fol­gen­den Artikel.

Sanierungsfahrplan zur Erfüllung vom EWärmeG in Baden-Württemberg

Min­des­tens 15 % erneu­er­ba­re Ener­gie – das for­dert das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) in Baden-Würt­tem­berg von Bestands­ge­bäu­den beim Hei­zungs­tausch. Eine (Teil)Erfüllungsoption ist der Sanie­rungs­fahr­plan BW, der aller­dings nur bis 2018 mit einem Zuschuss der L‑Bank geför­dert wurde.

Eine gleich­wer­ti­ge Alter­na­ti­ve – wei­ter­hin mit För­der­op­ti­on – ist die bun­des­weit ange­bo­te­ne indi­vi­du­el­le Ener­gie­be­ra­tung mit dem Sanie­rungs­fahr­plan als abschlie­ßen­den Bera­tungs­be­richt. Sie wird vom BAFA mit bis zu 80 % bezu­schusst und ist im EWär­meG als Alter­na­ti­ve voll anerkannt.

Hintergrund: Das EWärmeG in BaWü

Was besagt das Gesetz? Ziel der Maß­nah­me ist es, dass min­des­tens 15 % der genutz­ten Ener­gie­men­ge in jedem Haus aus erneu­er­ba­ren Quel­len stam­men müs­sen. Die­se Ver­ord­nung greift jedoch erst, wenn sich der Eigen­tü­mer zu einem Hei­zungs­tausch entscheiden.

Das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz ist eine Reak­ti­on der baden-würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­re­gie­rung auf die Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels. Es kon­zen­triert sich auf die im Haus genutz­te Wär­me, also vor allem auf Hei­zun­gen und Warm­was­ser­be­rei­tung. Die­se hat­ten zum Zeit­punkt der Geset­zes­re­vi­si­on im Jahr 2015 einen Anteil von etwa 25 % an den Treib­haus­ga­sen des Lan­des. Den möch­te die Lan­des­re­gie­rung mit dem EWär­meG sen­ken. Es betrifft alle Häu­ser mit einem Bau­jahr vor 2009, gilt also nicht für Neubauten.

Erfüllungsoptionen im EWärmeG

Ver­ein­facht zusam­men­ge­fasst, besagt das EWär­meG in Baden-Würt­tem­berg: Wer eine neue Hei­zung ein­bau­en lässt, muss nach­wei­sen, dass das Haus etwas zum Kli­ma­schutz bei­trägt. Man kann dabei kom­plett auf eine zen­tra­le Pel­let­an­la­ge umstei­gen, Solar­ther­mie instal­lie­ren oder eine ande­re rege­ne­ra­ti­ve Ener­gie­quel­le wie Bio­gas oder Bio­öl in einer tech­nisch hoch­wer­ti­gen Hei­zung nut­zen. Auch Wär­me­pum­pen zäh­len zur umwelt­freund­li­chen Tech­nik. Das Gesetz sieht dar­über hin­aus noch wei­te­re Optio­nen vor, zu denen unter ande­rem der Wär­me­schutz, eini­ge Ersatz­maß­nah­men und der Sanie­rungs­fahr­plan gehö­ren. Vie­le Maß­nah­men kön­nen auch kom­bi­niert werden.

Baulicher Wärmeschutz

Der bau­li­che Wär­me­schutz meint den Ein­bau einer Däm­mung. Kon­kret kön­nen Eigen­tü­mer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses in Baden-Würt­tem­berg dem EWär­meG nach­kom­men, indem sie die Kel­ler­de­cke, das Dach oder die Außen­fas­sa­de däm­men las­sen. Auch ein ganz­heiz­li­che Betrach­tung kommt in Frage.

Ersatzmaßnahmen

Die Ersatz­maß­nah­men fas­sen alle tech­ni­schen und bau­li­chen Optio­nen zusam­men, die zwar nicht direkt im Zusam­men­hang mit der Wär­me­nut­zung ste­hen, aber einen posi­ti­ven Effekt auf den Kli­ma­schutz haben sol­len. Hier­un­ter fal­len unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen unter anderem:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen
  • Nut­zung von Kraft-Wärme-Kopplung

Der individuelle Sanierungsfahrplan als (Teil)Erfüllungsoption

Eine inter­es­san­te Opti­on für nahe­zu alle Haus­ei­gen­tü­mer ist der Sanie­rungs­fahr­plan. Er erfüllt die Vor­ga­ben des EWär­meG zu 13. Vor­aus­set­zung ist, dass die indi­vi­du­ell auf das Haus abge­stimm­te Ener­gie­be­ra­tung zum Zeit­punkt des Hei­zungs­tauschs nicht älter als 5 Jah­re ist. Kann der Bau­herr ein ent­spre­chen­des Doku­ment vor­le­gen, redu­ziert sich der gefor­der­te Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien von 15 % auf 10 %.

Die gesetz­li­che Aner­ken­nung einer Ener­gie­be­ra­tung ist aktu­ell unab­hän­gig von der Umset­zung der dar­in beschrie­be­nen Maß­nah­men. Es reicht dem Gesetz­ge­ber das »Vor-Augen-Füh­ren« von Sanie­rungs­op­tio­nen. Jeder der möch­te, kann natür­lich nach dem Plan sanie­ren. Man muss aber nicht.

Fördermöglichkeiten für den Sanierungsfahrplan (SFP)

Der SFP ist für vie­le Haus­ei­gen­tü­mer des­halb so attrak­tiv, weil er nicht mit einer (teu­ren) Bau­maß­nah­me ver­knüpft ist. Das ist vor allem vor dem Hin­ter­grund zu betrach­ten, dass der kom­plet­te Umstieg auf eine Holz­zen­tral­hei­zung oder eine ähn­li­che Maß­nah­me für vie­le Bau­her­ren finan­zi­ell nicht zu stem­men ist. Haus­ei­gen­tü­mer in Baden-Würt­tem­berg haben die güns­ti­ge Mög­lich­keit, einen anre­chen­ba­ren Fahr­plan für das EWär­meG zu erhal­ten: die Bera­tung mit För­de­rung durch einen vom BAFA zuge­las­se­nen Exper­ten. Die­ses Ange­bot steht bun­des­weit zur Ver­fü­gung (somit auch für Baden-Würt­tem­berg), die Kos­ten wer­den mit bis zu 80 % bezuschusst.

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Energieberatung mit Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA för­dert Ener­gie­be­ra­tun­gen in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik. Ver­ein­facht läuft das Ver­fah­ren so ab:

  • Der Haus­ei­gen­tü­mer beauf­tragt einen zuge­las­se­nen Ener­gie­be­ra­ter (zum Bei­spiel Bau­in­ge­nieu­re, Schornsteinfeger).
  • Der Ener­gie­be­ra­ter stellt den Antrag beim BAFA. Ist alles kor­rekt ange­ge­ben und sind die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, erfolgt die Zusage.
  • Nach dem För­der­be­scheid gibt es eine Frist von 9 Mona­ten, inner­halb der die Bera­tung durch­ge­führt wer­den muss.
  • Der Haus­ei­gen­tü­mer erhält die Rech­nung vom Bera­ter, die um den Zuschuss redu­ziert ist.

Das Ergeb­nis ist ein indi­vi­du­el­ler SFP, der neben der ener­ge­ti­schen Bewer­tung des Gebäu­des ver­schie­de­ne Vor­schlä­ge zu sinn­vol­len Maß­nah­men umfasst. Zudem wird der Zustand nach einer even­tu­el­len Sanie­rung aufgezeigt.

Die Bera­tung durch einen vom BAFA zuge­las­se­nen Exper­ten wird in Baden-Würt­tem­berg als Ersatz­maß­nah­me gemäß EWär­meG aner­kannt. Die Maß­nah­me rich­tet sich an alle Eigen­tü­mer von Bestands­im­mo­bi­li­en, deren Bau­an­trag min­des­tens 10 Jah­re zurück­liegt. Hat bereits eine Bera­tung statt­ge­fun­den, darf erst nach Ablauf von 4 Jah­ren wie­der ein Zuschuss für die­se Leis­tung in Anspruch genom­men wer­den. Eine Aus­nah­me besteht, wenn der Eigen­tü­mer wech­selt; dann gibt es kei­ne War­te­zeit zu berücksichtigen.

Weiterer Nutzen des Fahrplans zur Sanierung: Energiesparen ist Geldsparen

Grund­sätz­lich sind die Haus­ei­gen­tü­mer nicht dazu ver­pflich­tet, Vor­schlä­ge aus der Ener­gie­be­ra­tung umzu­set­zen. Die emp­foh­le­nen Maß­nah­men sind jedoch oft­mals sehr sinn­voll, nicht nur für das Kli­ma, son­dern auch für den eige­nen Geld­beu­tel. Bei einer schwa­chen Däm­mung ver­liert ein Gebäu­de zum Bei­spiel unnö­tig viel (teu­re) Wär­me nach drau­ßen. In eini­gen Fäl­len lässt sich dem mit weni­gen Umbau­ten gut ent­ge­gen­wir­ken. Wie bei­spiels­wei­se bei der Kel­ler­de­cken­däm­mung und/​oder der Dach­däm­mung. Auf die­se Wei­se amor­ti­sie­ren sich die Kos­ten für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung oft­mals bereits inner­halb weni­ger Jahre. 

  • Verfasst am 21. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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