kfw 261

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit für energieeffizientes Bauen

Mit dem KfW-Pro­gramm 261 kön­nen Bauherr:innen güns­ti­ge Kre­di­te mit Til­gungs­zu­schuss erhal­ten, wenn Sie ein ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Haus bau­en, kau­fen oder einen Bestands­bau ent­spre­chend sanie­ren. Wie hoch die För­de­rung aus­fällt, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab.

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Was beinhaltet das Programm KfW 261?

Das KfW-Pro­gramm 261 beinhal­tet ver­schie­de­ne Leis­tun­gen. Dabei han­delt es sich um einen För­der­kre­dit der KfW, der ab einem effek­ti­ven Jah­res­zins von aktu­ell 0,57 % erhält­lich ist. Zudem bekom­men Bauherr:innen einen Til­gungs­zu­schuss von 15 % bis 50 %. Hier­bei gilt: Je höher der erreich­te Effi­zi­enz­haus-Stan­dard ist, umso höher fällt der Zuschuss aus. Dar­über hin­aus för­dert die KfW im Pro­gramm 261 auch die Bau­be­glei­tung, die Fach­pla­nung und die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung, sofern die­se erfor­der­lich sind.

Wer darf KfW 261 beantragen?

Das Pro­gramm rich­tet sich an alle, die neu­bau­en, sanie­ren oder kau­fen möch­ten. Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass das fer­ti­ge Gebäu­de einen Effi­zi­enz­haus-Stan­dard erfüllt. Bei einer Sanie­rung ist zudem zu beach­ten, dass der Bau­an­trag min­des­tens 5 Jah­re zurück­lie­gen muss.

Es gibt ver­schie­de­ne Effi­zi­enz­haus-Stu­fen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se das KfW-Effi­zi­enz­haus 40, 55 oder 70.

Übersicht: Wer kann das Förderprogramm nutzen?

Das Pro­gramm rich­tet sich an Per­so­nen, die …

  • … eine Immo­bi­lie zu Wohn­zwe­cken bauen.
  • … eine Wohn­im­mo­bi­lie sanie­ren (Kom­plett­sa­nie­rung oder Einzelmaßnahmen).
  • … einen Neu­bau kau­fen (Effi­zi­enz­haus-Stu­fe ist Voraussetzung).
  • … eine frisch sanier­te Wohn­im­mo­bi­lie kaufen.

Sonderfall Einzelmaßnahmen

Wer die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des ver­bes­sert, kann auch für Ein­zel­maß­nah­men eine För­de­rung nach KfW 261 erhal­ten. Zu den för­der­ba­ren Maß­nah­men gehö­ren beispielsweise:

  • Erneue­rung der Fenster
  • Ein­bau einer Lüftungsanlage
  • Erneue­rung der Heizungsanlage

Wie hoch ist die Fördersumme bei KfW 261?

Wer einen Neu­bau, einen Umbau oder einen Kauf finan­zie­ren möch­te, wird sich fra­gen: Wie viel Geld bekom­me ich über KfW 261? Das hängt vom Vor­ha­ben und der Immo­bi­lie ab. Grund­sätz­lich för­dert die KfW, Neu­bau­ten mit bis zu 150.000 € je Wohn­ein­heit. Für Ein­zel­maß­nah­men gibt es bis zu 60.000 € je Wohn­ein­heit. Die ent­spre­chen­de Kre­dit­sum­me erhal­ten Antragsteller:innen zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen. Die Höhe des Til­gungs­zu­schus­ses, der nicht zurück­ge­zahlt wer­den muss, rich­tet sich nach der Effizienzhaus-Stufe.

Wei­te­re Kon­di­tio­nen erge­ben sich je nach Wahl des Kre­dits. Ent­schei­den Sie sich für eine kur­ze Lauf­zeit von 4 bis 10 Jah­ren, kann Ihnen das güns­tigs­te Kre­dit­an­ge­bot mit aktu­ell 0,57 % effek­ti­vem Jah­res­zins gewährt wer­den. Zudem gibt es eine til­gungs­freie Anlauf­zeit von 1 bis 2 Jah­ren. Bei einer län­ge­ren Lauf­zeit von 11 bis 20 Jah­ren erhöht sich der effek­ti­ve Jah­res­zins auf aktu­ell 0,72 %. Hier­bei blei­ben 1 bis 3 Jah­re til­gungs­frei. Bei 21 bis 30 Jah­ren gibt es einen wei­te­ren Anstieg auf 0,76 %, bei einer Anlauf­zeit von 1 bis 5 til­gungs­frei­en Jah­ren. Optio­nal gibt es das end­fäl­li­ge Dar­le­hen, wobei Sie zunächst nur die Zin­sen in Höhe von der­zeit 0,79 % zah­len. Die Rück­zah­lung erfolgt im Anschluss in einer Summe.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Bei der Bean­tra­gung gilt es eini­ge Punk­te zu berück­sich­ti­gen. Im ers­ten Schritt erfolgt die Beauf­tra­gung einer Expert:in für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en. Dafür über­nimmt die KfW 50 % der Kos­ten. Danach suchen Sie sich eine Finanzierungspartner:in, der den Antrag bei der KfW für Sie stellt. Nach Abschluss des Kre­dit­ver­trags kann die Bau­pha­se begin­nen oder der Kauf erfol­gen. Abschlie­ßend rei­chen Sie die Bestä­ti­gung des Baus bzw. des Kaufs ein und erhal­ten Ihren Tilgungszuschuss.

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Dabei ist die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge unbe­dingt zu beach­ten. Nach­träg­lich ein­ge­reich­te Anträ­ge – also nach Abschluss eines Kre­dit­ver­trags oder nach der Bau­pha­se – wer­den nicht berück­sich­tigt. Eben­so kann der Kre­dit nach KfW 261 nicht für Umschul­dun­gen ver­wen­det werden.

  • Verfasst am 30. September 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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