Zuschuss KfW 151 152

Energetisch sanieren mit Förderkredit KfW 151 oder 152

Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist beim Sanie­ren ein wich­ti­ger Fak­tor – sowohl für das Kli­ma und die CO2-Bilanz als auch für die ener­ge­ti­schen Kos­ten eines Hau­ses. Eine För­de­rung der Sanie­rung mit dem KfW 151/152-Pro­gramm ist für vie­le Haus­ei­gen­tü­mer hilf­reich, um die hohen Kos­ten der Sanie­rungs­maß­nah­men finan­zi­ell bes­ser tra­gen zu kön­nen. Für wen eig­net sich das För­der­dar­le­hen der KfW?

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Unter den Kre­dit­num­mern 151152 ist bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau ein För­der­dar­le­hen mit Zuschuss gemeint, mit dem sich Häu­ser durch eine Sanie­rung nach­hal­ti­ger und kli­ma­scho­nen­der ver­bes­sern lassen.

Förderung durch das Programm KfW 151152

Die KfW ermög­licht Zuschüs­se und För­der­kre­di­te, um bestimm­te Maß­nah­men finan­zi­ell zu ermög­li­chen. Dazu gehört auch die Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den. Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist ein wich­ti­ges The­ma für den Bau und zukunfts­ori­en­tier­ten Erhalt von Immobilien.

Energetisch Sanieren: Was fördert der KfW-Zuschuss?

Bei dem KfW-Kre­dit las­sen sich all jene Maß­nah­men der ener­ge­ti­schen Sanie­rung för­dern, die letz­ten Endes zum KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard füh­ren. Betrof­fen sind die Häu­ser, bei denen vor dem 01. Febru­ar 2002 der ent­spre­chen­de Bau­an­trag bzw. die jewei­li­ge Bau­an­zei­ge gestellt wur­den. Das gilt auch, wenn kei­ne kom­plet­ten Gebäu­de saniert wer­den, son­dern nur ein­zel­ne ener­ge­ti­sche Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den. Was heißt das?

Die KfW för­dert die Kom­plett­sa­nie­rung zu einem KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard mit einem zins­güns­ti­gen Dar­le­hen von bis zu 120.000 € je Wohn­ein­heit. Um Ein­zel­maß­nah­men zu för­dern (För­der­hö­he: maxi­mal 50.000 € je Wohn­ein­heit), sind tech­ni­sche Min­dest­vor­aus­set­zun­gen zu beach­ten. Zusätz­lich ist ein Ener­gie­be­ra­ter nötig (Extra­för­de­rung: maxi­mal 4.000 €). Beson­ders inter­es­sant wer­den die 151152 Pro­gram­me durch den nicht zurück­zu­zah­len­den Zuschuss. Die­ser ist nach Effi­zi­enz­haus­klas­se (also dem ener­ge­ti­schen Stan­dard nach der Sanie­rung) gestaf­felt und kann bei einer Kom­plett­sa­nie­rung bis zu 40 % der Dar­le­hens­sum­me betra­gen. Bei Ein­zel­maß­nah­men liegt das Limit immer­hin noch bei 20 %. 

Die KfW för­dert bei­spiels­wei­se die fol­gen­de Sanierungsmaßnahmen:

  • Lüf­tungs­an­la­ge neu ein­bau­en oder eine bestehen­de erneuern
  • Maß­nah­men, die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz der Hei­zungs­an­la­ge verbessern
  • Außentüren/​Fenster erneuern
  • Wände/​Decken/​Dachflächen wärmedämmen
  • Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten
  • Bau­ne­ben­kos­ten
  • Bera­tungs­leis­tun­gen
  • Bau­be­glei­tungs­leis­tun­gen
  • Pla­nungs­leis­tun­gen

Es las­sen sich außer­dem Bau­denk­mä­ler för­dern. Wer sanier­ten Wohn­raum kauft, kann eben­so pro­fi­tie­ren. Zusätz­lich eig­net sich der För­der­kre­dit für den Umbau von unbe­heiz­ten Flä­chen, die eigent­lich kein Wohn­raum sind. Aus­ge­schlos­sen von dem Zuschuss sind fol­gen­de Projekte:

  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen
  • Nach­fi­nan­zie­rung für been­de­te oder ange­fan­ge­ne Projekte
  • Ablö­sung bestehen­der Kredite
  • Feri­en­häu­ser und Ferienwohnungen

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Fazit – energetisch sanieren mit KfW-Zuschuss

Um Haus­ei­gen­tü­mer auf den Weg zur kli­ma­scho­nen­de­ren Immo­bi­lie zu unter­stüt­zen, exis­tiert der För­der­kre­dit 151152 der KfW. Damit die För­de­rung 151, 152 gewährt wird, sind bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len. Im All­ge­mei­nen för­dert die KfW die Sanie­rung gan­zer Wohn­ge­bäu­de eben­so wie die Durch­füh­rung von ein­zel­nen Sanie­rungs­maß­nah­men für mehr Energieeffizienz.

  • Verfasst am 2. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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