Ingenieurkammer NRW

Ingenieurkammer kurz erklärt – am Beispiel NRW

Für Inge­nieure im Bauwe­sen stellt die entsprechende Lob­by einen wichti­gen Aspekt des Berufes dar. Aber was ist eine Inge­nieurkam­mer? Welche Auf­gaben erfüllt sie und warum prof­i­tieren Inge­nieure oder Sta­tik­er von ein­er Mit­glied­schaft?

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In erster Lin­ie ist eine Inge­nieurkam­mer eine soge­nan­nte Kör­per­schaft des öffentlichen Rechts. Sie ist bun­desweit vertreten, aber auch nach Län­dern unterteilt. Dabei set­zt sich die Bun­desin­ge­nieurkam­mer aus den 16 einzel­nen Län­derin­ge­nieurkam­mern zusam­men. Jedes Bun­des­land ver­fügt dem­nach über eine eigene Inge­nieurkam­mer. So auch Nor­drhein-West­falen – das am dicht­esten besiedelte Bun­des­land Deutsch­lands.

Ingenieurkammer in NRW – Aufgaben und Mitglieder

Die Insti­tu­tion sitzt seit ihrer Grün­dung im Jahr 1994 in Düs­sel­dorf. Ihr Name lässt sich prak­tis­cher­weise abkürzen: “IK-Bau NRW” (»Inge­nieurkam­mer-Bau Nor­drhein-West­falen”). Zudem unter­ste­ht die NRW-Inge­nieurkam­mer der Auf­sicht vom Lan­desmin­is­teri­um für Heimat, Bau und Gle­ich­stel­lung (kurz: “MHKBG NRW”).

Wer ist let­zten Endes Mit­glied bei der nor­drhein-west­fälis­chen Inge­nieurkam­mer? Die Mit­glieder unterteilen sich in frei­willige Mit­glieder und den soge­nan­nten Pflicht­mit­gliedern. Im All­ge­meinen gehören Inge­nieure (bera­tende, ver­messende, selb­st­ständi­ge, beamtete, angestellte) zu den Mit­gliedern der Kam­mer.

Inter­es­sant zu wis­sen: Das Land NRW ver­fügt über die Kam­mer mit den meis­ten Mit­gliedern der Bun­desre­pub­lik. Diese entsprechen ein­er Mit­gliederzahl von ca. 10.000. Diese Mit­glieder finanzieren die Inge­nieurkam­mer durch die jew­eili­gen Gebühren und Beiträge.

Unterschied zwischen Pflichtmitglied und freiwilliges Mitglied

Die Kam­mer für Inge­nieure heißt grund­sät­zlich alle willkom­men, die diese Berufs­beze­ich­nung Ingenieur:in tra­gen dür­fen. Aber es gibt zusät­zliche Unter­schei­dun­gen und Beson­der­heit­en. Dem­nach sind zwei Grup­pen Pflicht­mit­glieder. Als Pflicht­mit­glieder gel­ten alle öffentlich bestell­ten Ver­mes­sungsin­ge­nieure und alle bera­ten­den Inge­nieure des Bauwe­sens.

Das wichtig­ste Kri­teri­um für die Mit­glied­schaft – gle­ichgültig, ob verpflich­t­end oder frei­willig – ist NRW. Die jew­eili­gen Mit­glieder müssen nicht nur berechtigt sein, sich Inge­nieur zu nen­nen. Sie müssen außer­dem in NRW ansäs­sig oder tätig sein (d. h. entwed­er ist der Beschäf­ti­gung­sort, die Haupt­woh­nung oder die Nieder­las­sung in NRW).

Neben den Pflicht­mit­gliedern bietet sich die Inge­nieurkam­mer NRW auch für frei­willige Mit­glieder an. Das gilt let­ztlich für alle bera­ten­den Inge­nieure in Nor­drhein-West­falen, die nicht im Bauwe­sen tätig sind. Aber auch NRW-Inge­nieure, die beamtet, angestellt oder selb­st­ständig und im Bauwe­sen tätig sind, kön­nen eine frei­willige Mit­glied­schaft nutzen.

Trag­w­erk­s­plan­er kön­nen sich bei ein­er entsprechen­den Qual­i­fika­tion auch in die Liste der qual­i­fizierten Tragwerkplaner:innen ein­tra­gen lassen. In der Regel ist bei der Erbindung von bautech­nis­chen Nach­weise (Stand­sicher­heit, Wärmeschutz, Schallschutz, Brand­schutz) im Genehmi­gung­sprozess eine solche oder ähn­liche Ein­tra­gung (in ein­er anderen Liste/Kammer) notwendig. Dem Auf­tragge­ber muss bei ein­er Lis­tung das Beste­hen ein­er Ver­sicherung nachgewiesen wer­den. Das gibt dem Bauher­rn Sicher­heit im Schadens­fall.

Aufgaben der Ingenieurkammer NRW

Die Inge­nieurkam­mer NRW dient haupt­säch­lich der Vertre­tung der täti­gen Inge­nieure und Inge­nieurin­nen im Bun­des­land. Welche Auf­gaben erfüllt die Inge­nieurkam­mer? Sie unter­liegt grund­sät­zlich eini­gen Auf­gaben­bere­ichen, die geset­zlich vorgeschrieben sind. Dazu gehören ins­beson­dere:

  • Beratung der Gerichte und Behör­den im Sinne von Stel­lung­nah­men oder Gutacht­en
  • Beratung von Inge­nieuren bei Wet­tbe­werb­sauss­chrei­bun­gen
  • Berufs­beze­ich­nungss­chutz “Bera­ten­der Inge­nieur” für den Schutz der Ver­brauch­er
  • Bau­vor­lagerecht bescheini­gen
  • Stre­it­igkeit­en außerg­erichtlich bei­le­gen, indem Schlich­tungsauss­chuss und Schiedsstelle genutzt wer­den
  • Fördern von Beruf­s­stand, Fort­bil­dung und Weit­er­bil­dung der Inge­nieure
  • Unter­stützen der Gerichte und Behör­den
  • Staatlich anerkan­nte Sachver­ständi­ge ernen­nen, öffentlich bestellen und verei­di­gen
  • Pla­nungswet­tbe­werb­sauss­chrei­bun­gen überwachen
  • Mit­glieder absich­ern mit ein­er Altersvor­sorge durch den Beruf­s­stand

Neben all diesen vielfälti­gen Auf­gaben­bere­ichen erfüllt die Inge­nieurkam­mer außer­dem weit­ere Auf­gaben. Dazu zählt beispiel­sweise das Berat­en der Mit­glieder der Inge­nieurkam­mer bezo­gen auf beru­fliche Fra­gen. Gle­ichzeit­ig informiert die Inge­nieurkam­mer NRW ihre Mit­glieder über die aktuellen The­men zum Beruf mith­il­fe ein­er Fachzeitschrift (»Deutsches Inge­nieur­blatt”). Daneben übern­immt die Kam­mer die fol­gen­den Auf­gaben:

  • Lis­ten­führung über die bau­vor­la­gen­berechtigten Inge­nieure
  • Schutz der beruf­spoli­tis­chen Inter­essen
  • Hil­festel­lung bei Exis­ten­z­grün­dun­gen

Vertreterversammlung und Ausschüsse der Ingenieurkammer NRW

Im 5‑Jahres-Rhyth­mus wählen die Mit­glieder die soge­nan­nte Vertreter­ver­samm­lung (VVS). Solch eine Wahl ist durch den Wahlauss­chuss der Kam­mer geregelt und organ­isiert. Dabei obliegt der Vertreter­ver­samm­lung im All­ge­meinen die Ver­ant­wor­tung für die Wahl und Zusam­men­stel­lung der ver­schiede­nen Auss­chüsse. Welche Auss­chüsse sind Teil der Inge­nieurkam­mer NRW?

Die Kam­mer bein­hal­tet in Nor­drhein-West­falen ins­ge­samt 16 ver­schiedene Auss­chüsse. Während die VVS über die Mit­glieder der einzel­nen Bere­iche bes­timmt, wählen die Auss­chüsse selb­st die jew­eili­gen Vor­sitzen­den. Fol­gende Auss­chüsse gehören zur Inge­nieurkam­mer:

  • Ein­tra­gungsauss­chuss “Bera­tende Ingenieur/innen”
  • Aus­bil­dung, Fort- und Weit­er­bil­dung
  • Beruf­sausübung und Beruf­s­recht
  • Finanzwe­sen
  • Kam­mer­recht
  • Nach­haltigkeit
  • Öffentlichkeit­sar­beit
  • Pla­nen und Bauen
  • Recht
  • Sachver­ständi­gen­we­sen
  • Schiedswe­sen und Schlich­tungswe­sen
  • Ver­sorgungswerk
  • Wet­tbe­werb­swe­sen
  • Schiedsstelle
  • Schlich­tungsstelle
  • Kassen­prüfer

Fazit – Ingenieurkammer zusammengefasst

Die Inge­nieure des Lan­des NRW find­en in der Insti­tu­tion Inge­nieurkam­mer NRW eine fundierte Anlauf­stelle für den Beruf­s­stand vor. Während sich die Bun­desin­ge­nieurkam­mer aus den einzel­nen Kam­mern der Bun­deslän­der zusam­menset­zt, kom­men in der “IK-Bau NRW” die Inge­nieure als Mit­glieder zusam­men.

Die Inge­nieurkam­mer unter­stützt und berät die jew­eili­gen Mit­glieder und andere Behör­den rund um Fra­gen zum baulichen Inge­nieur­we­sen. Zugle­ich bietet sie viele Vorteile für die Mit­glieder (zum Beispiel Altersvor­sorge, Fachzeitschrift, Fort­bil­dun­gen, etc.). Somit ist die Lob­by der Inge­nieure ein zen­trales Ele­ment für den Beruf­s­stand. Die Inge­nieurkam­mer NRW informiert Inge­nieure lan­desweit über alles Wichtige rund um den Beruf.

  • Verfasst am 2. Juni 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Dipl.-Ing. (FH)
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