HOAI Novelle

HOAI Novelle: Das ändert sich für Bauherren und Bauherrinnen in 2021

Am 8. Okto­ber 2020 passierte es den Bun­desrat, seit erstens Jan­u­ar 2021 ist es in Kraft: das Gesetz zur Änderung des Geset­zes zur Regelung von Inge­nieur- und Architek­ten­leis­tun­gen. Hin­ter dem sper­ri­gen Namen ver­birgt sich die Nov­el­le der HOAI (Verord­nung über die Hon­o­rare für Architek­ten- und Inge­nieurleis­tun­gen), die auch für Sta­tik­er und Bauher­ren einige wichtige Neuerun­gen enthält.

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Die Änderungen der HOAI im Überblick

Was ist neu an der HOAI im Jahr 2021? Die wohl wichtig­ste Regelung bet­rifft die Fes­tle­gung von Min­d­est- und Höch­st­sätzen. Diese sind nun nicht mehr verbindlich. D. h., Bauher­ren und Inge­nieure oder Architek­ten kön­nen das Hon­o­rar vor Beginn der Leis­tun­gen mit weniger Ein­schränkun­gen ver­han­deln als vorher. Zudem enthält die Geset­zesän­derung einige Anpas­sun­gen in Bezug auf die Ver­gabeverord­nung. Die entsprechen­den Neuerun­gen sind für Plan­er von Ein­fam­i­lien­häusern eher zweitrangig.

So funk­tion­iert Geset­zge­bung: Die HOAI ist kein Gesetz, son­dern eine Rechtsverord­nung. Sie wird auf Basis des Geset­zes zur Regelung von Inge­nieur- und Architek­ten­leis­tun­gen (ArchLG) angewen­det. Um sie zu ändern, ist nun das entsprechende Gesetz zur Änderung ver­ab­schiedet wor­den.

Blick ins Detail: Das bedeuten die neuen Vorgaben der HOAI Novelle

Bis 2021 sah die HOAI konkrete Min­d­est- und Höch­st­sätze vor. Wer zum Beispiel einen Stand­sicher­heit­snach­weis erstellen lassen wollte, musste dafür eine bes­timmte Gebühr entricht­en. Die Höhe wurde unter anderem anhand der anrechen­baren Kosten sowie Hon­o­rar­zo­nen und ‑tafeln gemäß HOAI bes­timmt. Das ist nun anders. Wenn ein Inge­nieur­büro die Sta­tik gün­stig anbi­eten kann, zum Beispiel weil es dig­i­tal arbeit­et, darf es diesen Vorteil ab jet­zt an den Bauher­ren weit­ergeben: Das Ange­bot kann die ehe­ma­li­gen Min­dest­sätze unter­bi­eten. Eben­so ist es möglich, dass ein Sta­tik­er die Höch­st­sätze über­schre­it­et, was in der Prax­is sel­tener der Fall sein dürfte.

Rückblick: EuGH kippt HOAI

Dass die HOAI nov­el­liert wurde, ist eine Folge europäis­ch­er Geset­ze. So urteilte der europäis­che Gericht­shof (EuGH) bere­its am 4. Juli 2019, dass die ver­ankerten Min­d­est- und Höch­st­sätze nicht mit der europäis­chen Dien­stleis­tungsrichtlin­ie 2006/123/EG vere­in­bar sind. Das entsprechende Urteil wurde nun umge­set­zt.

Wichtige Fragen und Antworten zur neuen HOAI

Was ändert sich durch die neue HOAI und was bleibt erhal­ten? Die wichtig­sten Fra­gen von Bauher­ren zur neuen Leis­tungsabrech­nung von Sta­tik­ern und Architek­ten sind hier zusam­menge­fasst.

Ist die HOAI abgeschafft?

Nein, die HOAI ist nicht grund­sät­zlich abgeschafft, son­dern nur ihre Preis­bindung. Die Hon­o­rarord­nung bleibt weit­er beste­hen und die darin enthal­te­nen Hon­o­rartafeln bzw. Ori­en­tierungswerte gel­ten als Leit­faden für Bauher­ren und Inge­nieure bzw. Architek­ten – speziel bei den Leis­tungs­beschrei­bun­gen.

Sind Festpreise nach der HOAI Novelle zulässig?

Oft sind Bauher­ren an mehreren Leis­tun­gen aus ein­er Hand inter­essiert, also zum Beispiel Stand­sicher­heit­snach­weise und Brand­schutz­nach­weise von einem Inge­nieur­büro. Ist es möglich, dass Sta­tik­er Fest­preise dafür ver­lan­gen? Grund­sät­zlich kön­nen diese vere­in­bart wer­den. Nach der Nov­el­le der HOAI ent­fall­en dafür sog­ar die Min­d­est- und Höch­st­sätze.

Müssen Honorare zwangsläufig ausgehandelt werden?

Nein, es beste­ht keine grund­sät­zliche Verpflich­tung, das Hon­o­rar für den Sta­tik­er vor Beginn der Leis­tun­gen auszuhan­deln. Dieser darf dann aber keine über­zo­ge­nen Forderun­gen stellen. Die neue Regelung besagt: Wenn die Beteiligten keine wirk­same Vere­in­barung tre­f­fen, dann müssen die Grundleis­tun­gen nach dem Basis­hon­o­rar abgerech­net wer­den, das sich in den Hon­o­rartafeln der HOAI find­et.

Ist die HOAI durch die Novelle noch relevant?

Die neue HOAI in der Fas­sung von 2021 ist nicht grund­sät­zlich nut­z­los. Sie enthält nach wie vor Hon­o­rare für bes­timmte Leis­tungsphasen. Diese sind zwar nicht mehr verbindlich, kön­nen aber eine Ori­en­tierung liefern. Wie hoch die Hon­o­rare und damit die Kosten let­ztlich aus­fall­en, ent­nehmen Bauher­ren am besten aus den Offer­ten ver­schieden­er Sta­tik­er und Architek­ten. Hier lohnt es sich, die Preise zu ver­gle­ichen.

Wird der Bauherr vom Statiker über die anfallenden Kosten informiert?

Wie teuer ist der Stand­sicher­heit­snach­weis? Ver­ständlicher­weise möcht­en Bauher­ren gerne vor Beauf­tra­gung wis­sen, wie hoch die Hon­o­rarge­bühren für den Sta­tik­er aus­fall­en. Das ermöglicht es außer­dem, Preise zu ver­gle­ichen. Die neue HOAI 2021 sieht deshalb eine Aufk­lärungspflicht vor. So muss der Leis­tungser­bringer (Sta­tik­er, Architekt) schriftlich darüber aufk­lären, dass er einen höheren oder niedrigeren Satz als in den Hon­o­rartafeln vorge­se­hen abrech­net.

Einschätzung: Das bringt die Novellierung der HOAI

Die Änderung der Vor­gaben zur HOAI haben für Bauher­ren einen entschei­den­den Vorteil: Sie kön­nen gün­stigere Ange­bote für Sta­tik­er- und Architek­ten­leis­tun­gen aushan­deln. Es ist daher anzunehmen, dass die Nebenkosten beim Haus­bau auf dieser Seite sinken wer­den. Beson­ders attrak­tive Preise bieten in der Regel Sta­tik­er, die ohne Ort­ster­min arbeit­en und die Bear­beitung der Unter­la­gen weit­ge­hend dig­i­tal­isiert haben. Ab sofort haben Bauher­ren dank der Nov­el­lierung die Möglichkeit, durch einen Preisver­gle­ich beson­ders gün­stige Ange­bote zu ermit­teln.

  • Verfasst am 20. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH

    Susanne Rusch

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