Brandschutzplan in Brandschutznachweis

Brandschutzplan – das steht drin!

In einem Gebäude zählt die Sicher­heit aller Bewohn­er, Besuch­er und Angestell­ten. Der Brand­schutz­nach­weis bzw. das Brand­schutzkonzept ist deshalb ein wertvolles Instru­ment, um angemessen auf Brände und ihrem Entste­hungsrisiko zu reagieren. Ein Brand­schutz­plan scheint in dem Zusam­men­hang für eine prax­is­taugliche Umset­zung zu ste­hen. Doch was enthal­ten diese Pläne im Detail?

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Zunächst ist festzuhal­ten, dass der Begriff “Brand­schutz­plan” kein­er fes­ten Norm unter­liegt oder im Bau­recht fest­geschrieben ist. Vielmehr ste­ht die Beze­ich­nung für mehrere Arten von Plä­nen, die dem Brand­schutz dienen. In erster Lin­ie han­delt es sich dabei um soge­nan­nte Visu­al­isierungspläne zum Brand­schutz. Was bedeutet das?

Brandschutzplan als Visualisierungsplan – die Bedeutung

Visu­al­isierungspläne, die dem Brand­schutz dien­lich sind, lassen sich in unter­schiedliche Pla­narten unter­schei­den. In erster Lin­ie beze­ich­net ein Brand­schutz­plan deshalb die fol­gen­den Pläne:

  • Brand­schutzvi­su­al­isierungs­plan (im Brand­schutz­nach­weis/-konzept)
  • Feuer­wehrplan
  • Flucht­plan bzw. Ret­tungs­plan

Inhalt vom Brandschutzvisualisierungsplan

Ein Brand­schutzvi­su­al­isierungs­plan enthält eine schema­tis­che Darstel­lung der Grun­drisse eines Gebäudes – aus Über­sichts­grün­den im For­mat DIN A3 bzw. DIN A4 und besten­falls for­mat­fül­lend im Maßstab 1:100. Es sind Ret­tungswege, raum­ab­schließende Bauteile (Wände, Fen­ster, Türen etc.) und Alarmierung­sein­rich­tun­gen (beispiel­sweise Brand­melder) darin far­blich fest­ge­hal­ten. Die Pläne wer­den vom Architek­ten, Bauin­ge­nieur oder Brand­schutzsachver­ständi­gen erstellt.

Visu­al­isierungspläne sind ein fes­ter Teil des Brand­schutz­nach­weis­es (bzw. ‑konzeptes) und deshalb bei Bau­vorhaben, die einen bautech­nis­chen Nach­weis zum Brand­schutz im Genehmi­gung­sprozess benöti­gen, unab­d­ing­bar.

Die Brand­schutzvi­su­al­isierungspläne sind häu­fig die Basis für die spezial­isierten Flucht- und Ret­tungspläne bzw. Feuer­wehrpläne.

Inhalt der Flucht- und Rettungspläne

Bei Flucht­plä­nen bzw. Ret­tungsplä­nen ist der Name das Pro­gramm: Sie stellen generell die Wege dar, die in einem Gebäude hil­fre­ich sind, um sich entwed­er zu ori­en­tieren oder zu ret­ten, wenn ein Feuer aus­ge­brochen ist und Lebens­ge­fahr beste­ht. Die Feuer­wehr nutzt eben­falls diese Flucht­pläne zur Ori­en­tierung. In dem Fall nutzen sie die Pläne aber nur, wenn keine anderen Feuer­wehrpläne existieren.

Diese Pläne sind vor­rangig in DIN A3 gehal­ten. Für einzeln dargestellte Räume ist das For­mat DIN A4 gebräuch­lich. In jedem Fall gibt es 3 mögliche Maßstäbe für die Darstel­lung der Pläne: 1:350, 1:250 oder 1:100.

Inhalt der Feuerwehrpläne

Die Feuer­wehr ist ein wesentlich­er Fak­tor bei einem Brand­fall. Sie bekämpft die Brand­herde und trägt zur Ret­tung von Per­so­n­en bei. Zu diesem Zweck sind Feuer­wehrpläne erforder­lich. Damit kön­nen sich die Feuer­wehrleute inner­halb kurz­er Zeit ori­en­tieren und entsprechende Maß­nah­men ein­leit­en. Diese Feuer­wehrpläne sind als spez­i­fis­ch­er Begriff im Bau­recht fest­ge­hal­ten. Aus diesem Grund unter­liegen sie beson­deren Anforderun­gen im Brand­schutz.

Die DIN 14095 regelt den Inhalt der Feuer­wehrpläne. Sie enthal­ten somit Objek­tangaben, Lage­pläne, Geschoss­pläne und Über­sicht­spläne zum Gebäude. Zusät­zlich kom­men bei manchen Gebäu­den Son­der­pläne hinzu. Diese liefern Infor­ma­tio­nen zum Entrauchen und Entwässern. Feuer­wehrpläne sind grund­sät­zlich ein Bestandteil von Son­der­bau­verord­nun­gen. In eini­gen Fällen wer­den Feuer­wehrpläne auch für die Bau­genehmi­gung gebraucht.

Fazit Brandschutzplan

Brand­schutz­pläne visu­al­isieren die Ausar­beitun­gen von Experten zum Brand­schutz. Egal ob als Brand­schutzvi­su­al­isierungs­plan (im Brand­schutz­nach­weis/-konzept), Feuer­wehrplan oder Flucht- und Ret­tungs­plan. Im Rah­men des bautech­nis­chen Brand­schutz­nach­weise im Genehmi­gung­sprozess wer­den Brand­schutz­pläne bei vie­len Gebäu­den vom Bauamt gefordert. Speziell größere Gebäude und Son­der­baut­en sind auf­grund der beson­deren Gefahr (zurecht) betrof­fen. Aber auch bei kleineren Gebäu­den kann die Baube­hörde einen Plan fordern.

Bauher­ren soll­ten sich deshalb an einen Brand­schutzbeauf­tragten, Bauin­ge­nieur oder Architek­ten für deren Erstel­lung bzw. Beauf­tra­gung wen­den.

  • Verfasst am 26. August 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…
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    habe einen Brand­schutz­nach­weis für ein ver­mi­etetes Wohn­haus benötigt. Hat­te mehrere Ange­bote einge­holt, die preis­lich alle deut­lich über dem von esta­ti­ka gele­gen haben. Das war für mich entschei­dend. Ein Nach­weis wurde gefordert, ein Nach­weis wurde erbracht, ob oder in welchem Maß sich dieser von den anderen teur­eren Unter­schei­det kann ich mehr…

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