Zuschuss Baubegleitung

KfW-Zuschuss zur Baubegleitung – ab Juli 2021 über die BEG

Die Bau­be­glei­tung kann für Bauherr:innen sehr wert­voll sein. Die­se ist bis­lang im Rah­men des KfW-Pro­gramms 431 bezu­schusst wor­den. Seit Juli 2021 gibt es die­se Mög­lich­keit des Zuschus­ses zur Bau­be­glei­tung nicht mehr. An ihre Stel­le tritt nun die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) über die BAFA.

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Was ist eine Baubegleitung?

Eine Bau­be­glei­tung dient als fach­kun­di­ge Bera­tung für die Bau­en­den. Ziel ist es, Sie als Auftraggeber:in mit Exper­ten­wis­sen zu unter­stüt­zen. Dabei geht es bei­spiels­wei­se um The­men wie Qua­li­täts­si­che­rung, Ver­mei­dung von Bau­schä­den, aber auch um Energieeffizienz.

Eine Bau­be­glei­tung ist nicht nur Unter­stüt­zung, sie ist teil­wei­se auch ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben. Das betrifft zum Bei­spiel Bau­vor­ha­ben eines Neu­baus, die Sanie­rung eines Bestand­ge­bäu­des oder auch die Errich­tung von einem Pas­siv­haus oder einem Effi­zi­enz­haus mit hohem Stan­dard (40, 55).

Wer übernimmt die Baubegleitung?

Grund­sätz­lich gibt es ver­schie­de­ne Fach­ge­bie­te, die eine Bau­be­glei­tung stel­len kann. Je nach Fach­ge­biet gehö­ren Architekt:innen eben­so zu dem Kreis der fach­kun­di­gen Per­so­nen, wie Statiker:innen. Wich­tig für den Erhalt des Zuschus­ses ist es, dass die Per­son in der Exper­ten­lis­te für För­der­pro­gram­me des Bun­des ein­ge­tra­gen ist. Inner­halb die­ser Lis­te kön­nen Sie Ihren Part­ner für die Bau­be­glei­tung frei wäh­len und erhal­ten zudem die Mög­lich­keit, Prei­se zuvergleichen.

KfW-Zuschuss zur Baubegleitung nach BEG

Frü­her hat das KfW-Pro­gramm 431 einen Zuschuss für die Bau­be­glei­tung, in Ver­bin­dung mit wei­te­ren Pro­gram­men, zum Bei­spiel dem Til­gungs­zu­schuss Nr. 151, ermög­licht. Zum 01. Juli 2021 hat sich dies geän­dert. Zu die­sem Stich­tag ist das KfW-Pro­gramm 431 aus­ge­lau­fen und durch die BEG ersetzt worden. 

Aber auch die BEG ermög­licht den Zuschuss für die Bau­be­glei­tung für ver­schie­de­ne Vor­ha­ben. Je nach Maß­nah­me und Effi­zi­enz­haus­klas­se fal­len die För­der­be­trä­ge unter­schied­lich hoch aus.

Höhe ausgewählter Zuschüsse zur Baubegleitung nach KfW

Grund­sätz­lich gibt es zwei Mög­lich­kei­ten, Gel­der für die Bau­be­glei­tung im Rah­men der BEG zu erhal­ten. Zum einen einen Kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss, zum ande­ren einen direk­ten Zuschuss. Die Kos­ten wer­den maxi­mal zu 50 % über­nom­men. Zudem gibt es maxi­ma­le Förderhöhen:

  • Ein­fa­mi­li­en­haus: 5.000 € (ent­spricht maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 10.000 €)
  • Eigen­tums­woh­nung: 2.000 € (ent­spricht maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 4.000 €)
  • Mehr­fa­mi­li­en­haus (ab drei Wohn­ein­hei­ten): 20.000 € (ent­spricht maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 40.000 €)

Rechenbeispiel für den Zuschuss zur Baubegleitung

Pla­nen Sie ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) nach Effi­zi­enz­haus-Stan­dard zu errich­ten, kön­nen Sie sich 50 % der Kos­ten für die Bau­be­glei­tung erstat­ten las­sen. Bei 10.000 € Kos­ten ent­spricht das bei­spiels­wei­se dem Maxi­mal­be­trag von 5.000 €. Die­se wer­den zur übri­gen För­de­rung nach BEG addiert. D. h., dass Bauherr:innen die Hälf­te der Kos­ten für eine Bau­be­glei­tung, unter Berück­sich­ti­gung der För­der­gren­zen, selbst tra­gen. Dar­über hin­aus kön­nen Sie eine Bau­be­glei­tung auch für Ein­zel­maß­nah­men in Anspruch nehmen.

Den Zuschuss für die Bau­be­glei­tung kön­nen Sie sich zusätz­lich zu wei­te­ren Leis­tun­gen nach der BEG aus­zah­len las­sen. Es ist nur ein Antrag nötig. Wenn Sie ein Effi­zi­enz­haus mit Bau­be­glei­tung errich­ten möch­ten, soll­ten Sie dies direkt bei der Antrag­stel­lung berücksichtigen.

Vorteile der Baubegleitung für energieeffiziente Gebäude

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bau­be­glei­tung liegt dar­in, dass der Exper­te oder die Exper­tin die gewünsch­ten Effi­zi­enz­zie­le sicher­stellt. Zudem erfül­len Bauherr:innen damit ver­pflich­ten­de Vor­ga­ben, wenn sie bestimm­te Effi­zi­enz­klas­sen errei­chen möch­ten. Nicht zuletzt gibt eine pro­fes­sio­nel­le Bau­be­glei­tung Sicher­heit, da sie über die ent­spre­chen­de Exper­ti­se ver­fügt. Im Zwei­fels­fall kann der Exper­te oder die Exper­tin Fol­ge­kos­ten durch Bau­feh­ler abweh­ren, wodurch sich die Inves­ti­ti­on in eine Bau­be­glei­tung schnell rechnet.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für die Baubegleitung?

Ent­schei­dend ist, dass Bestands­ge­bäu­de hin­sicht­lich der Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se ver­bes­sert wer­den. Neu­bau­ten müs­sen eben­falls bestimm­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­kri­te­ri­en ent­spre­chen. Wenn Sie Ein­zel­maß­nah­men för­dern las­sen möch­ten, müs­sen die­se ent­we­der die Hei­zungs­tech­nik oder das Gebäu­de betref­fen. Unter letz­te­re Kate­go­rie fal­len zum Bei­spiel Däm­mun­gen von Fas­sa­den und Dächern sowie der Ein­bau neu­er Fens­ter – wenn die Maß­nah­me die Ener­gie­ef­fi­zi­enz erhöht.

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Zusätzliche Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung

Ergän­zend zur Bau­be­glei­tung über­nimmt die KfW auch einen Zuschuss zur Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung. Die­se wird nötig, wenn das Errei­chen einer Nach­hal­tig­keits-Klas­se das Ziel ist. Das ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen beim Effi­zi­enz­haus 40 und 55 möglich.

  • Verfasst am 9. September 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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