Bauunterlagen vom Architekten oder Statiker

Bauunterlagen vom/von Architekten/Architektin oder von der Statiker:in?

Papierkrieg – ein Wort, das Sie neu definieren, wenn Sie einen Bauantrag ein­re­ichen wollen. Dazu brauchen Sie etliche Doku­mente und der Laie ste­ht meist rat­los vor den gewün­scht­en Anforderun­gen. Dann brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite. Die nöti­gen Bau­un­ter­la­gen erhal­ten Sie vom Architek­ten oder Sta­tik­er. Sie haben die freie Wahl, doch der­jenige muss eine Bau­vor­lage­berech­ti­gung besitzen.

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Bauunterlagen komplett vom Statiker

Generell ist es in Deutsch­land so geregelt, dass der Architekt die Bau­pläne fer­tigt und der Bauin­ge­nieur für die Sta­tik zuständig ist. Das ist insoweit kein schlechter Ansatz, da sich jed­er mit seinem Spezial­ge­bi­et befasst. Es gibt jedoch auch Sta­tik­er, die Bau­pläne fer­ti­gen und sich gle­ichzeit­ig um die Tragfähigkeit des Gebäudes küm­mern.

Sie kön­nen einem Sta­tik­er den kom­plet­ten Auf­trag für die Erstel­lung aller Bau­un­ter­la­gen erteilen. Er muss allerd­ings bau­vor­lage­berechtigt sein. Ein Sta­tik­er ist nicht, wie der Architekt, automa­tisch bau­vor­lage­berechtigt.

Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs

In der Regel sind das die Min­destvo­raus­set­zun­gen für den Ein­trag als Bau­vor­lage­berechtigter:

  • Inge­nieur nach dem Inge­nieurge­setz – drei­jähriges tech­nis­ches Studi­um oder beruf­squal­i­fizieren­der Hochschu­la­b­schluss der Fachrich­tung Hochbau
  • Zwei­jährige prak­tis­che Erfahrung (Entwurf­s­pla­nung von Gebäu­den)
  • Ein­trag in der Liste der bau­vor­lage­berechtigten Inge­nieure (ist abhängig von den Bauord­nungs­ge­set­zen der Län­der)

Um Ihnen also alle Unter­la­gen für den Bauantrag vorzu­bere­it­en, muss der Sta­tik­er Erfahrun­gen im Bere­ich der Entwurf­s­pla­nung nach­weisen kön­nen. Da das Bau­recht immer Län­der­sache ist, soll­ten Sie sich vor­ab bei der Genehmi­gungs­be­hörde über die Anforderun­gen für einen Bauantrag informieren.

Bauunterlagen vom Architekten und vom Statiker

In der Regel wer­den die Bau­un­ter­la­gen vom Architek­ten in Koop­er­a­tion mit dem Sta­tik­er bere­it­gestellt. In der nach­fol­gen­den Über­sicht sehen Sie, welche Unter­la­gen Sie brauchen und von wem sie diese erhal­ten.

Amtlicher Lageplan

Den amtlichen Lage­plan fordern Sie oder der Architekt beim Ver­mes­sungsamt an oder Sie beauf­tra­gen einen öffentlich bestell­ten Ver­mes­sungsin­ge­nieur. Laut gel­tender Bauord­nung ist der Lage­plan ein fes­ter Bestandteil von jedem Bauantrag. Als effizientes Werkzeug ver­mit­telt er der Bauauf­sichts­be­hörde einen ersten Gesamtüberblick, wonach eine grund­sät­zliche Beurteilung des Bau­vorhabens möglich ist. Im Lage­plan sehen Sie die tat­säch­lichen Grund­stücks­gren­zen, die rechtsverbindlich sind. Er bildet die Grund­lage für die Erstel­lung der weit­eren Pläne wie den Auße­nan­la­gen­plan und den Grund­stück­sen­twässerungs­plan. Je nach Bun­des­land kostet in der Regel ein amtlich­er Lage­plan zwis­chen 30 und 150 €.

Berechnung Wohn- und Nutzfläche

Die Berech­nung der Wohn- und Nutzfläche gehört eben­falls zu den geforderten Unter­la­gen des Bauantrages. Sie wird meist von einem Architek­ten erstellt. Diese Berech­nung zeigt Ihnen genau, wie groß der Wohn­raum ist. Die Wohn­flächen­verord­nung regelt, welche Grund­flächen in die Wohn­flächen­berech­nung ein­fließen. Die Nutzfläche umfasst beispiel­sweise Ihren Vor­rat­sraum im Keller. Grund­sät­zlich ist die Berech­nung der Wohn- und Nutzfläche eine kom­plexe Angele­gen­heit. Einige Flächen wer­den sowohl dem Wohn­raum, als auch der Nutzfläche zuge­ord­net. Nicht zu vergessen die Verkehrs­flächen wie Flure oder Trep­pe­naufgänge. Diese Berech­nun­gen soll­ten Sie einem Profi wie dem Architek­ten über­lassen.

Bauzeichnung

Nach den vorhan­de­nen Nor­men wird die Bauze­ich­nung für Ihr Bau­vorhaben erstellt. Sie ist eben­falls fest im Bauantrag inte­gri­ert und wird in der Regel vom Architek­ten ange­fer­tigt. Im Maßstab 1:100 laut § 4 BauPrüf­VO wer­den Grun­driss, Ansicht­en, Bemaßun­gen und Schnitte in die Bauze­ich­nung einge­tra­gen. Für das von Ihnen beauf­tragte Bau­un­ternehmen ist die Bauze­ich­nung unverzicht­bar, denn darin sind die räum­lichen Aus­maße und alle Mate­ri­alien enthal­ten. Die genauen Maße der Bauteile sehen Sie eben­falls in dieser Zeich­nung. Bei Umbaut­en ist genau ersichtlich, welche Bauteile neu gebaut, welche geän­dert und welche erhal­ten bleiben.

Berechnungen zum umbauten Wohnraum

Eben­falls in den Bauantrag gehören die Berech­nun­gen zum umbaut­en Wohn­raum. Sie ist in der DIN 277 geregelt und wird heute als Brut­to-Rau­min­halt beze­ich­net. Auch diese Auf­gabe übern­immt in der Regel Ihr beauf­tragter Architekt. Für Ihre Bau­fi­nanzierung ist diese Berech­nung ein wichtiger Fak­tor. Das Ergeb­nis des umbaut­en Raumes wird dafür gebraucht, um die Baukosten für Ihr Pro­jekt zu ermit­teln. Nach diesem Wert wer­den die Bau­genehmi­gungskosten und die Gebühren für die Sta­tik errech­net.

Statik

Diesen Teil des Bauantrages kann nur der Sta­tik­er erledi­gen. Ob eine Sta­tik erforder­lich ist, regelt die Bau­verord­nung der einzel­nen Län­der. Egal, ob eine Sta­tik gefordert ist oder nicht, sin­nvoll ist sie in jedem Fall. Aus der Baubeschrei­bung des Architek­ten ent­nimmt der Trag­w­erk­s­plan­er die erforder­lichen Dat­en für seine Berech­nun­gen. Mit der Sta­tik für Ihr Haus erhal­ten Sie ein hohes Sicher­heit­sniveau, egal ob Sie ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) bauen wollen oder den Umbau eines älteren Haus­es geplant haben. Mehr zum The­ma Sta­tik kön­nen Sie in unseren anderen Fachar­tikeln nach­le­sen.

Baubeschreibung

Eine aus­führliche Baubeschrei­bung ist eben­falls im Bauantrag enthal­ten. Sie wird von Architek­ten und Bauin­ge­nieuren erstellt. In der Baubeschrei­bung lesen Sie den genauen Leis­tung­sum­fang Ihres Bau­vorhabens und alle Leis­tun­gen. Unter vie­len anderen Punk­ten wird hier der Bauablauf fest­gelegt, der kon­struk­tive Auf­bau beschrieben und die Absicherung der Baustelle definiert. Eben­so ist ersichtlich wie das Gebäude grund­sät­zlich kon­stru­iert ist. beispiel­sweise, ob das Objekt ein Mas­sivhaus- oder ein Fer­tighaus ist. Genau­so gehört in die Baubeschrei­bung, mit welchem Dach das Haus gebaut wird und welche Haustech­nik für den angenehmen Wohnkom­fort sorgt. Ihre Baubeschrei­bung sollte so aus­führlich wie möglich erstellt sein, damit es später keine bösen Über­raschun­gen gibt.

Entwässerungspläne

Wenn Sie bei Ihrem Neubau eine neue Entwässerungsan­lage benöti­gen oder bei einem Umbau eine beste­hende geän­dert wer­den soll, dann benöti­gen Sie fachgerechte Entwässerungspläne. Sie wer­den meist vom Architek­ten und einem Fach­plan­er oder einem Inge­nieur­büro erstellt. Als Hau­seigen­tümer sind Sie zum Anschluss an die öffentliche Kanal­i­sa­tion verpflichtet. In den Satzun­gen der Kom­munen ist dies genau geregelt. Der Entwässerungs­plan wird nach DIN-Nor­men erstellt.

Nachweis Wärme- und Schallschutz

Für die geforderten Bau­un­ter­la­gen benöti­gen Sie einen Wärmeschutz­nach­weis nach den Maß­gaben der EnEV. Diesen erhal­ten Sie von Ihrem Sta­tik­er. Dieser Wärmeschutz­nach­weis soll sich­er­stellen, dass Sie in einem gesun­den Wohn­kli­ma wohnen. Eben­so soll dieser Primären­ergie einges­paren und die Baukon­struk­tion vor Feucht­eschä­den schützen.

Lärm macht krank und eine ruhige Woh­nung sichert Ihnen Leben­squal­ität. Den Schallschutz­nach­weis nach DIN 4109 erhal­ten Sie eben­falls von Ihrem Sta­tik­er.

Oben ange­führte Unter­la­gen benöti­gen Sie, damit die Bauauf­sichts­be­hörde schnell­st­möglich und ohne Prob­leme Ihren Bauantrag genehmigt. Ob Sie diese Auf­gaben alleine in die Hände eines Sta­tik­ers leg­en oder ob Sie die Arbeit­en zwis­chen Architek­ten und Sta­tik­er split­ten, liegt alleine bei Ihnen.

  • Verfasst am 18. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Kurzfristig Wärmeschutz Nach­weis erstellt übers Woch­enende. Bau stop ver­hin­dert. Geringer Aufpreis.Kann ich nur weit­erempfehlen.

    Michael “MS” Seitzer

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    Klasse Unternehmen! Sehr pro­fes­sionelle Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehrfamilienhaus.Vielen Dank nochmal!

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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    Christoph Ebbing

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