Baubehörde gibt grünes Licht

Baubehörde muss für Bauvorhaben grünes Licht geben

Jedes Bau­vorhaben ste­ht (oder fällt) mit dem Gang zur Baube­hörde. Die nöti­gen Genehmi­gun­gen und Anträge für den Häuser­bau bekommt stets der jew­eilige Sach­bear­beit­er vorgelegt. Aber was machen diese Per­so­n­en? Welche Auf­gaben erfüllt die Behörde? Dieser Artikel informiert über das Amt für Bau­vorhaben.

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Vorschriften und Genehmigungen beim Hausbau – Was ist eine Baubehörde?

Was ver­birgt sich hin­ter der Beze­ich­nung “Baube­hörde”? Wer von der Baube­hörde spricht, meint vielfach eher die soge­nan­nte Bauauf­sichts­be­hörde. Sinn und Zweck dieser Ver­wal­tungs­be­hörde für das öffentliche Bauord­nungsrecht ist es in erster Lin­ie, sich um bau­rechtliche Angele­gen­heit­en zu küm­mern.

Begrif­flichkeit­en:

  • Bauauf­sicht­samt
  • Bau­genehmi­gungs­be­hörde
  • Baupolizei
  • Bauord­nungsamt
  • Bau­recht­samt

All die aufge­lis­teten Beze­ich­nun­gen dienen dazu, die einzel­nen Tätigkeits­felder im Bau­recht organ­isatorisch voneinan­der abzu­gren­zen. Dadurch lässt sich ein Inter­essen­skon­flikt im jew­eili­gen Unter­bere­ich ver­mei­den.

Aufgaben der Baubehörde – Schwerpunkte innerhalb der Abteilungen

Die Baube­hörde nimmt Hoheit­sauf­gaben wahr. Sie bildet daher die Schnittstelle zwis­chen dem Bürg­er bzw. Bauher­ren und den staatlichen Vorschriften und Recht­mäßigkeit­en. Welche Auf­gaben erfüllt die Baube­hörde? Um die ver­schiede­nen Funk­tions­felder voneinan­der abzu­gren­zen ist es hil­fre­ich, die Begrif­flichkeit­en auseinan­derzuhal­ten.

Das klas­sis­che Bauamt dient dem Staat als Wirtschaftssub­jekt. Zu diesen Bere­ichen zählen beispiel­sweise der Hoch- und Tief­bau (Schulen, Straßen­bau, etc.) mit­samt all seinen Genehmi­gun­gen und der Bau­pla­nung. Das Bau­ver­wal­tungsamt küm­mert sich in dem Zusam­men­hang außer­dem um die Kosten und Beiträge sowie deren Verteilung. Im Gegen­satz dazu dient das Bau­pla­nungsamt den Bebau­ungsplä­nen.

Alle pri­vat­en Bau­vorhaben (zum Beispiel Eigen­heim) benöti­gen die Baube­hörde für sämtliche Auskün­fte sowie Anträge rund um ein Baupro­jekt. Alle wesentlichen Vorhaben sind ein Kern­bere­ich vom Bauauf­sicht­samt. Die Baube­hörde küm­mert sich nicht nur um infor­ma­tiv­en Angele­gen­heit­en. Vielmehr prüft es die Anträge und Unter­la­gen (wie die Architek­ten­pläne und die Sta­tik) um anschließend Bau­genehmi­gun­gen auszustellen. Auch wenn nicht jedes bauliche Vorhaben eine Genehmi­gung erfordert – die Behörde ist ein wichtiger Mit­spiel­er auf dem Markt.

Baugenehmigung und Bauordnung – Das macht die Baubehörde

Die soge­nan­nte Bauauf­sichts­be­hörde ver­fügt über zwei grundle­gende Mit­tel, um das Bau­recht zu befol­gen. Das Bau­genehmi­gungsver­fahren und Bauord­nungsver­fahren gel­ten daher als Ker­nele­mente des behördlichen Bau­rechts.

Das Bau­genehmi­gungsver­fahren ver­hin­dert im Ide­al­fall, dass die öffentliche Ord­nung und die dazuge­hörige Sicher­heit gefährdet wer­den. Die Ein­hal­tung der Regeln des öffentlichen Bau­rechts ist daher ele­men­tar für das Bau­genehmi­gungsver­fahren. Da eine Vielzahl an Bau­vorhaben eine Bau­genehmi­gung benötigt, prüft das Bau­genehmi­gungsver­fahren solche Bauanträge. Generell bes­tim­men die Lan­des­bauord­nun­gen die Bau­genehmi­gungsver­fahren.

Das Bauord­nungsver­fahren dient im Gegen­satz zum Bau­genehmi­gungsver­fahren dem Abwehren von Gefahren. Dabei kommt es vor allem darauf an, gel­tendes Recht zu befol­gen. Ver­stöße ahn­det das Bauord­nungsver­fahren mith­il­fe ver­schieden­er Ver­wal­tungsak­te. Was bedeutet das? Das Bauord­nungsver­fahren soll sich­er­stellen, dass von Gebäu­den und Bauw­erken keine Gefahr aus­ge­ht. Dementsprechend ist es wichtig, dass Bauanträge vor dem Bau eines Haus­es genehmigt wer­den. So lassen sich teure Beschei­de und Ord­nungsver­fü­gun­gen ver­mei­den.

Untere und obere Bauaufsichtsbehörden – Verschiedene Verwaltungsebenen

Die Län­der der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter­schei­den sich hin­sichtlich ihrer Größenord­nung. Stadt­staat­en und kleinere Bun­deslän­der nutzen Baube­hör­den, die die Auf­gaben­bere­iche stärk­er in sich konzen­tri­eren. Die größeren Flächen­län­der dage­gen unter­schei­den zwis­chen 3 Hier­ar­chien der Baube­hörde:

  • Untere Bauauf­sichts­be­hörde
  • Obere bzw. höhere Behörde
  • Ober­ste Bauauf­sichts­be­hörde

Die Ober­ste Baube­hörde ist in der Prax­is ein Fach­min­is­teri­um. Sie küm­mert sich um die Vorschriften und Baubes­tim­mungen. Zugle­ich entschei­det die ober­ste Bauauf­sichts­be­hörde darüber, ob neue Bau­ma­te­ri­alien und Bauar­ten zuge­lassen wer­den.

Die Höhere oder Obere Baube­hörde arbeit­et hier­ar­chisch unter der ober­sten Baube­hörde. Diese Bauauf­sichts­be­hörde entspricht den Bezirk­sregierun­gen. Sie sind nor­maler­weise dafür ver­ant­wortlich, die unteren Auf­sichts­be­hör­den zu beauf­sichti­gen. Zeit­gle­ich ver­fü­gen sie über die entsprechen­den Befug­nisse, um der unteren Bauauf­sichts­be­hörde Weisun­gen zu erteilen.

Schließlich liegt der Ver­ant­wor­tungs­bere­ich der unteren Baube­hörde inner­halb der kre­is­freien Städte. Dieses Behörde entspricht dem Lan­drat­samt. Im Grunde obliegt dieser Hier­ar­chi­estufe das Prüfen, Überwachen und Genehmi­gen von Bauanträ­gen und Bau­vorhaben. Solch eine Baube­hörde wird für gewöhn­lich vom Jurist, Inge­nieur oder Architekt geleit­et. Die soge­nan­nten Bau­pla­nungs­be­hör­den sind von den unteren Bauauf­sichts­be­hör­den zu unter­schei­den, da sie sich um die Bauleit­pla­nung küm­mern.

Fazit: Ohne Baubehörde geht es nicht

Wer den Bau eines Eigen­heims oder ander­er Bauw­erke plant, ist häu­fig rat­los, wer die richtige Kon­tak­t­per­son ist. Beson­ders für Pri­vat­per­so­n­en ist das Bau­recht oft nicht klar nachzu­vol­lziehen. Speziell, wenn es um Gebäude geht, die län­derüber­greifend geplant und anschließend gebaut wer­den, sind die Unklarheit­en in vie­len Fällen enorm.

Dieser Artikel hat gezeigt, was eine Baube­hörde ist und welche Auf­gabenge­bi­ete von ihr erfüllt wer­den. Für die Genehmi­gung von Bau­vorhaben ist die Bauauf­sichts­be­hörde daher ein wichtiger Ansprech­part­ner für kün­ftige Bauher­ren.

  • Verfasst am 11. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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