Prüfstatiker auf Baustelle

Die Prüfstatiker:in

Der Prüf­s­ta­tik­er hat die Auf­gabe, die ein­gere­icht­en sta­tis­chen Berech­nun­gen zu prüfen. D. h.: Im all­ge­meinen Fall kon­trol­liert er die Arbeit des Sta­tik­ers. Dabei bestätigt er gegenüber der Behörde (Bauamt oder Bauauf­sicht­samt), dass ein vor­liegen­der Plan kor­rekt und die nötige Stand­sicher­heit gewährleis­tet ist. Insofern han­delt es sich beim Prüf­s­ta­tik­er um eine Per­son, die im Sinne des öffentlichen Inter­ess­es tätig wird. D. h. jedoch nicht zwangsläu­fig, dass er vom Amt bestellt wird. Es ist auch möglich, dass der Bauherr den Prüf­s­ta­tik­er beauf­tragt.

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Ver­wirrende Namensvielfalt? Prüf­s­ta­tik­er wer­den unter ver­schiede­nen Berufs­beze­ich­nun­gen tätig. Dabei übernehmen sie in jedem Fall die gle­ichen Auf­gaben. Neben der Beze­ich­nung Prüf­s­ta­tik­er sind auch die Begriffe Prüfin­ge­nieur für Bautech­nik (ver­al­tet Prüfin­ge­nieur für Baus­ta­tik) oder kurz Prüfin­ge­nieur geläu­fig.

Welche Aufgaben übernimmt der Prüfstatiker?

Die konkreten Anforderun­gen an die Arbeit des Prüf­s­ta­tik­ers ergeben sich aus der jew­eili­gen Bau­maß­nahme. Eben­so ver­lan­gen die Behör­den in den einzel­nen Bun­deslän­dern unter­schiedliche Nach­weise. In der Regel fall­en fol­gende Auf­gaben in den Arbeits­bere­ich des Prüf­s­ta­tik­ers:

  • Kon­trolle der sta­tis­chen Berech­nun­gen
  • Prü­fung des Stand­sicher­heit­snach­weis­es
  • Über­prü­fung von Bewehrun­gen, Boden­plat­ten und Deck­en
  • Erstel­lung von Bericht­en zu Rohbaut­en
Der Prüfin­ge­nieur ver­richtet seine Tätigkeit nicht allein vom Schreibtisch aus. Um beispiel­sweise die Sta­bil­ität der Bewehrung in Deck­en zu prüfen, nimmt er den Bau vor Ort in Augen­schein, und zwar bevor die tra­gen­den Teile mit Beton über­gossen wer­den.

Ist ein Prüfingenieur verpflichtend?

Die Frage, ob ein Prüf­s­ta­tik­er beim Bau Pflicht ist, lässt sich nicht ein­deutig beant­worten. Bei kom­plex­en Genehmi­gungsver­fahren und kom­plizierten Gebäu­den ver­langt der Geset­zge­ber einen Prüfin­ge­nieur. Allerd­ings fall­en Ein­fam­i­lien­häuser oder Dachaus­bauten in der Regel nicht unter diese Kat­e­gorie. Deshalb verzicht­en die meis­ten Bun­deslän­der im Bau­recht auf eine entsprechende Prü­fung solch­er Gebäude.

Das muss nicht dauer­haft und auch nicht über­all gel­ten. Hier fra­gen Sie für verbindliche Aus­sagen bitte Ihr örtlich­es Bauamt.

Wer kann Prüfstatiker werden?

Grund­sät­zlich ist ein Prüf­s­ta­tik­er ein nor­maler Sta­tik­er – allerd­ings mit einem erhe­blichen Unter­schied: Er muss behördlich anerkan­nt sein. Dafür gibt es spezielle Anerken­nungsver­fahren für Prüf­s­ta­tik­er, die je nach Bun­des­land vari­ieren. In jedem Fall sind ein abgeschlossenes qual­i­fizieren­des Studi­um (Bauin­ge­nieur­we­sen) und eine langjährige Beruf­ser­fahrung in der Trag­w­erk­s­pla­nung verpflich­t­end. Zudem set­zen die Län­der die deutsche Sprache in Wort und Schrift sowie meist ein bes­timmtes Min­d­est- und Höch­stal­ter voraus. Auf den Antrag zur Anerken­nung fol­gt in der Regel eine fach­liche Prü­fung, bevor let­ztin­stan­zlich von der ober­sten Bau­rechts­be­hörde (etwa ein Lan­desmin­is­teri­um) die Anerken­nung aus­ge­sprochen wird. D. h.: Ein Sta­tik­er, der Stand­sicher­heit­snach­weise u. Ä. erbrin­gen darf, ist nicht zwangsläu­fig ein anerkan­nter Prüfin­ge­nieur. Beispiel NRW …

Grund­sät­zlich han­delt es sich beim Prüf­s­ta­tik­er und Sta­tik­er nicht um dieselbe Per­son, auch wenn dieser die notwendi­ge Anerken­nung besitzt. Das Gesetz sieht hier das soge­nan­nte Vier-Augen-Prinzip (unab­hängige Beteili­gung von zwei Experten) vor.

Was darf die Dienstleistung kosten?

Das Hon­o­rar für den Prüf­s­ta­tik­er zählt zu den Baunebenkosten. Die Abrech­nung erfol­gt jew­eils auf Grund­lage der HOAI, die Min­d­est- und Höch­st­gren­zen vorschreibt. Für den Bauher­rn bedeutet das: Die Kosten für den Prüfin­ge­nieur sind klar geregelt. Es gibt daher wed­er beson­ders teure noch beson­ders gün­stige Leis­tun­gen in dieser Hin­sicht. Generell ist das anfal­l­ende Hon­o­rar an die anrechen­baren Kosten gebun­den und bewegt sich meist zwis­chen 1.000 und 3.000 €.

Wer beauftragt den Prüfstatiker?

Wer den Prüfin­ge­nieur beauf­tragt, hängt vom Einzelfall und vom Bun­des­land ab. Grund­sät­zlich gibt es die Möglichkeit, dass der Prüfin­ge­nieur vom Bauamt bestellt wird. Im Zuge eines vere­in­facht­en Genehmi­gungsver­fahrens ist es hinge­gen so, dass der Bauherr selb­st den Prüf­s­ta­tik­er beauf­tragt. Bei den meis­ten Ein­fam­i­lien­häusern, Dop­pel­haushälften und ähn­lichen Bau­vorhaben ist das der Fall.

Rechte und Verpflichtungen

Wenn das Haus zusam­men­fällt, ist dann der Prüf­s­ta­tik­er schuld? Das kommt drauf an: Selb­stver­ständlich kann ein Sta­tik­er, wenn über­haupt, nur für falsche Berech­nun­gen haft­bar gemacht wer­den. Im Fall des Prüf­s­ta­tik­ers ist hier­bei entschei­dend, ob er pri­va­trechtlich oder öffentlich tätig gewor­den ist. Wird ein anerkan­nter Inge­nieur direkt vom Bauher­ren mit der Prü­fung der bautech­nis­chen Nach­weise beauf­tragt, so ist er als Prüf­s­ta­tik­er haft­bar. Dazu gibt es ein entsprechen­des Urteil des Bun­des­gericht­shofes vom 31.03.2016 (Akten­ze­ichen: III ZR 70/15). Anders ver­hält es sich, wenn das Bauauf­sicht­samt die Prü­fung in Auf­trag gibt. Dann hat der Bauherr keine Ansprüche.

Wann ist die Prüfung sinnvoll?

Ganz wichtig ist der Unter­schied zwis­chen dem Prüf­s­ta­tik­er und dem Sta­tik­er. Let­zter­er ist unverzicht­bar, damit die Trag­w­erke die entste­hen­den Kräfte sich­er ableit­en oder mit anderen Worten: damit das Haus nicht zusam­men­fällt. Eine Prüf­s­ta­tik dient zunächst nur dazu, die entsprechende Berech­nung zu bestäti­gen. Wenn sie nicht vorgeschrieben ist, muss der Bauherr sie nicht in Auf­trag geben. Ins­beson­dere bei kleinen Gebäu­den (EFGH, Gara­gen o. Ä.) verzicht­en viele auf eine zweite Prü­fung. Im Sinne eines sicheren Gebäudes ist es jedoch dur­chaus empfehlenswert, die Berech­nun­gen des Trag­w­erk­s­plan­ers von unab­hängiger Stelle prüfen zu lassen.

  • Verfasst am 12. April 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Zuerst waren wir ein biss­chen unsich­er bzgl. einem Sta­tik­er ohne per­sön­lichen Kon­takt und dann noch hun­derte km weit weg. Die Bear­beitung unsere Anfrage für einen umfan­gre­ichen Stand­sicher­heit­snach­weis und Bewehrungsplä­nen für ein Wohn­haus & eine Gewer­be­halle wurde schnell­stens bear­beit­et. Die Qual­ität der Doku­mente war per­fekt. Zusät­zlich wur­den Änderun­gen und Wün­sche auch nach Erstel­lung der finalen Doku­men­ta­tion berück­sichtig und inte­gri­ert. Auch wur­den Empfehlun­gen für kon­struk­tive Umset­zun­gen dargestellt und begrün­det. Soll­ten wir nochmals etwas bauen / umbauen gäbe es nur einen Ansprech­part­ner: die Esta­ti­ka GmbH

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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