Statik-Paket Solaranlage
Als anerkannte Fachplaner:innen übernehmen wir bundesweit die statische Überprüfung tragender Bauteile im Vorfeld der Installation einer Solaranlage (Solarthermie oder Photovoltaik).

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Statik

Dipl.-Ing. (FH)
J. Nisanthan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Statik
Nach einschlägiger Prüfung der Gegebenheiten stellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und identifizieren die statisch erforderlichen Ersatzmaßnahmen (Statik). Hierbei kann es sich um Verstärkungen der tragenden Holz‑, Stahlbeton- oder Stahlkonstruktion handeln.
Lieferung innerhalb von 40 Werktagen
Die Lieferzeit beträgt 40 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von 20 Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Meinungen
4,90 von 5 Sternen auf Google und ShopVote aus 80 Bewertungen (154 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

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ShopVote
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O. N.
Google
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Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.
- Mitarbeitende
- 10+
- Berufsjahre
- 15+
- Projekte
- 1.400+
- Mio. € Jahresumsatz
- 1,25+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:


Informationen zur Solaranlage
Die Installation einer Solaranlage ist in der Regel ein genehmigungsfreies Umbauvorhaben. Hier ist aus privatrechtlicher Sicht eine statische Prüfung zu empfehlen. Ist jedoch zusätzlich eine Umnutzung (z. B. Neuerschließung eines Spitzbodens, neue Souterrain‑ oder Dachgeschosswohnungen) oder eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (Anbau, Aufstockung, Neubau) vorgesehen, kann es sich um ein genehmigungspflichtiges Umbauvorhaben handeln.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind spätestens bei der Baubeginnsanzeige bautechnische Nachweise (Statik/Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz- und Brandschutz) bei der Baubehörde nachzureichen.