Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als qualifizierte Tragwerksplaner:innen übernehmen wir bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen bundesweit die statische Überprüfung (Statik) und Gebrauchstauglichkeit. Beispiele für eine solche Maßnahme sind:
- Abbrucharbeiten (z. B. Wanddurchbruch, Deckendurchbruch)
- Zusatzlasten (z. B. durch eine Solarthermie-/Photovoltaik-Anlage)
- Genehmigungsfreie Dachgaube, ‑loggia, ‑terrasse
- Außentreppe, Balkon uvm.
Sie erhalten Angaben zu konstruktiv erforderlichen Maßnahmen (z. B. Einbau Stahlträger). Die erforderlichen Bauteile werden statisch bemessen (z. B. HEA 180). Auf Wunsch stellen wir anschließend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Statik

Dipl.-Ing. (FH)
J. Nisanthan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Statik
Lieferung innerhalb von 40 Werktagen
Die Lieferzeit beträgt 40 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von 20 Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Meinungen
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Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.
- Mitarbeitende
- 10+
- Berufsjahre
- 15+
- Projekte
- 1.400+
- Mio. € Jahresumsatz
- 1,25+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:


Informationen zur Unbedenklichkeit
Eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung beruht – genau wie der Standsicherheitsnachweis (bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben) – auf den Methoden der Baustatik bzw. technischen Mechanik. Umgangssprachlich werden die statischen Berechnungen auch als »Statik« bezeichnet!