Kosten vom Brandschutznachweis für ein Einfamilienhaus

Kosten Brandschutznachweis beim EFH

Wer ein Haus baut (oder einen genehmi­gungspflicht­en Umbau plant), ist geset­zlich verpflichtet, einen Nach­weis zum Brand­schutz in der Genehmi­gungsphase vorzule­gen. Im Detail unter­schei­den sich die Vor­gaben dazu von Land zu Land.

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Abzu­gren­zen ist dabei ein Brand­schutz­nach­weis für ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) oder für ein kleines MFH von einem Brand­schutzkonzept für große Gebäuden/Sonderbauten – zumin­destens vom Umfang und den Kosten her. Was müssen Bauher­ren bei Wohnge­bäu­den beacht­en und was darf ein Brand­schutz­nach­weis kosten?

Aufwand Brandschutznachweis EFH vs. MFH

Auch für kleinere Gebäude – wie einem Ein­fam­i­lien­haus – ist gemäß Lan­des­bauord­nung ein bautech­nis­ch­er Brand­schutz­nach­weis für die Bau­genehmi­gung erforder­lich. Es gibt aber dur­chaus örtlich­er Bauämter, die lediglich einen Nach­weis zum kon­struk­tiv­en Brand­schutz fordern. Hier müssen dann lediglich die ver­wen­de­ten Mate­ri­alien und deren Brand­schutz geprüft und angegeben wer­den. Ein solch­er kon­struk­tiv­er Brand­schutz ist in der Regel deut­lich kostengün­stiger als ein “kom­plet­ter” Brand­schutz­nach­weis, da dieser neben den baulichen auch anla­gen­tech­nis­che, organ­isatorische und abwehrende Kom­po­nen­ten zum Brand­schutz bein­hal­tet.

Mehrparteien­häuser wer­den im All­ge­meinen in eine höhere Gebäudeklasse eingestuft als Ein­fam­i­lien­häuser. Entsprechend ergeben sich daraus beson­dere Anforderun­gen, was den Brand­schutz anbe­langt. Das fol­gt zum Beispiel aus der Notwendigkeit von Ret­tungswe­gen, die schon bei der Pla­nung berück­sichtigt wer­den müssen. Sie müssen in aus­re­ichen­der Anzahl vorhan­den, für jeden gut erre­ich­bar und nicht ver­schlossen sein. Zu beacht­en sind ins­beson­dere auch die Vor­gaben zu benötigten Ein­rich­tun­gen, etwa Feuer­lösch­er im Gebäude, die zum tech­nis­chen Brand­schutz zählen. Dementsprechend sind für größere MFH in der Regel Brand­schutz­nach­weise zu erstellen, die über den (baulichen) sta­tisch-kon­struk­tiv­en Brand­schutz hin­aus­ge­hen.

Brandschutznachweis und konstruktiver Brandschutz – Wo liegen die Unterschiede?

Unter dem Begriff “Brand­schutz” wer­den unter­schiedliche Maß­nah­men zusam­menge­fasst. Angaben zum (statisch-)konstruktiven Brand­schutz gehören zum baulichen Brand­schutz und sind immer Teil des Brand­schutz­nach­weis. Beim kon­struk­tiv­en Brand­schutz geht es darum, sicherzustellen, dass die Kon­struk­tion einem Feuer eine gewisse Zeit wider­ste­hen kann. Beispiel­sweise darf ein Träger, egal aus welchem Mate­r­i­al, bei einem Brand nicht sofort nachgeben. So haben die Bewohn­er im Ern­st­fall Zeit, sich zu ret­ten.

Brandgeschützt ist nicht gle­ich unbrennbar: Dür­fen aus Brand­schutz­grün­den keine Holzbalken ver­baut wer­den? Nein, diese Fol­gerung ist falsch. Prinzip­iell dür­fen auch Mate­ri­alien zum Ein­satz kom­men, die brennbar sind. Diese müssen dann aber so dimen­sion­iert sein, dass sie dem Feuer eine Weile wider­ste­hen. Im Fall von Holzbalken bedeutet das zum Beispiel einen min­i­malen Durchmess­er.

Ein Brand­schutz­nach­weis macht als bautech­nis­ch­er Nach­weis darüber hin­aus auch noch Angaben zum tech­nis­chen (Sprin­kler­an­la­gen, Rauch­abzug, Feuer­lösch­er) und organ­isatorischen (Ret­tungspläne) und abwehren­den Brand­schutz (Löschwasserver­sorgung). Der Brand­schutz­nach­weis ist somit eine Zusam­men­stel­lung rel­e­van­ter Details zum Brand­schutz. Dazu gehören auch eine Objek­tbeschrei­bung mit entsprechen­den Bauze­ich­nun­gen. Der Sta­tik­er gibt außer­dem die genaue Adresse des Gebäudes und die Anschrift des Bauher­rn an.

Landesbauordnungen entscheiden über die Höhe der Kosten des Brandschutzes

Die wichtig­ste Frage für Bauher­ren lautet nun: Welche geset­zlichen Vor­gaben zum Brand­schutz muss meine Immo­bilie erfüllen? – das hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab. Da dieses The­ma eine hohe Rel­e­vanz besitzt, gibt es zunächst bun­desweit gültige Vor­gaben, die in der Muster­bauord­nung (MBO) fest­geschrieben sind. Darüber hin­aus regeln die jew­eili­gen Lan­des­bauord­nun­gen in Anlehnung an die MBO den Brand­schutz. Daraus ergibt sich, dass dieser für ein Ein­fam­i­lien­haus je nach Bun­des­land unter­schiedlich aus­fällt.

In der Prax­is muss kein Bauherr selb­st her­aus­find­en, welche Brand­schutzverord­nung gilt. Eine Rück­frage beim Bauamt schafft Klarheit.

Wer erstellt den Brandschutznachweis?

Häu­fig stammt der Brand­schutz­nach­weis vom Sta­tik­er. Das ist sin­nvoll, denn er ist ohne­hin für die Dimen­sion­ierung des Trag­w­erks ver­ant­wortlich. Im Nach­weis bestätigt er, dass er bei der Pla­nung die rechtlichen Vor­gaben zum Brand­schutz einge­hal­ten hat. Die Frage ist allerd­ings auch: Wer darf einen Brand­schutz­nach­weis erstellen? Hier dif­feren­ziert der Geset­zge­ber nach Gebäudeklassen. Während für die Klassen 1 bis 3 (beispiel­sweise EFH) zumeist der Architekt oder Sta­tik­er berechtigt ist, ist ab Klasse 4 in den meis­ten Bun­deslän­dern eine spezielle Nach­weis­berech­ti­gung erforder­lich. Diese kön­nen Sta­tik­er zum Beispiel bei der Inge­nieurskam­mer in einem Lehrgang erwer­ben.

Bei Son­der­baut­en und Gebäude der Klasse 5 sieht der Geset­zge­ber außer­dem eine Prü­fung durch einen Prüfin­ge­nieur bzw. Prüf­sachver­ständi­gen oder der Bauauf­sicht vor. In den meis­ten Lan­des­bauord­nun­gen ist in diesem Zusam­men­hang von Brand­schutzkonzepten die Rede.

Da die Bauord­nun­gen (in Bezug auf den Brand­schutz) sehr unter­schiedlich aus­geprägt sind, kön­nen wir lediglich Hin­weise geben. Bitte ver­ste­hen Sie diesen Artikel nicht als Rechts­ber­atung. Die Baube­hörde gibt Ihnen aber in jedem Fall verbindliche Aus­sagen, was Sie für Ihr Bau­vorhaben benöti­gen.

Was darf ein Brandschutznachweis kosten?

Für Bauher­ren eben­falls von Inter­esse ist die Frage, welche Kosten Brand­schutz­nach­weise erzeu­gen. Diese hän­gen im Wesentlichen von ver­schiede­nen Fak­toren ab:

  • Ist ein bautech­nis­ch­er Brand­schutz­nach­weis oder nur ein Nach­weis über den (statisch-)konstruktiven Brand­schutz vom Bauamt gefordert?
  • Stan­dort (Bun­des­land)
  • Gebäudeklasse und ‑größe

Um Kosten für den Brand­schutz­nach­weis zu sparen, ist es sin­nvoll, den Sta­tik­er damit rechtzeit­ig zu beauf­tra­gen. Es KANN, muss aber nicht, am gün­stig­sten sein, wenn der Nach­weis von dem Büro erstellt wird, das auch die Sta­tik liefert. Bauher­ren haben das Recht, den Anbi­eter frei zu wählen. Sie sind also nicht an die Empfehlung eines Architek­ten gebun­den. Ein Ver­gle­ich von Kosten­vo­ran­schlä­gen vor der Ver­gabe des Auf­trags ist empfehlenswert.

Brand­schutz­nach­weise für größere Mehrfam­i­lien­häuser sind im Ver­gle­ich zu Ein­fam­i­lien­häusern auf­grund des Umfanges natür­lich kosten­in­ten­siv­er.
  • Verfasst am 5. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…

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