Wer ein Haus baut (oder einen Umbau plant), ist gesetzlich häufig verpflichtet, einen Nachweis zum Brandschutz in der Genehmigungsphase vorzulegen. Im Detail unterscheiden sich die Vorgaben dazu von Land zu Land. Abzugrenzen ist ein Brandschutznachweis für ein Einfamilienhaus oder kleines MFH von einem Brandschutzkonzept für große Gebäuden/Sonderbauten – zumindestens vom Umfang und den Kosten her. Was müssen Bauherren bei Wohngebäuden beachten und was darf ein Brandschutznachweis kosten?
Aufwand Brandschutznachweis EFH vs. MFH
In einigen Bundesländern ist für kleinere Gebäude – wie einem Einfamilienhaus – gemäß Landesbauordnung kein Brandschutznachweis für die Baugenehmigung erforderlich. Hier spart der Bauherr Kosten. Doch Vorsicht: Es gibt durchaus örtlicher Bauämter, die zumindestens einen Nachweis zum konstruktiven Brandschutz nachfordern. Hier müssen dann lediglich die verwendeten Materialien und deren Brandschutz geprüft und angegeben werden. Ein solcher konstruktiver Brandschutz ist in der Regel deutlich kostengünstiger als ein »kompletter« Brandschutznachweis, da dieser neben den baulichen auch anlagentechnische, organisatorische und abwehrende Komponenten zum Brandschutz beinhaltet.
Mehrparteienhäuser werden im Allgemeinen in eine höhere Gebäudeklasse eingestuft als Einfamilienhäuser. Entsprechend ergeben sich daraus besondere Anforderungen, was den Brandschutz anbelangt. Das folgt zum Beispiel aus der Notwendigkeit von Rettungswegen, die schon bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Sie müssen in ausreichender Anzahl vorhanden, für jeden gut erreichbar und nicht verschlossen sein. Zu beachten sind insbesondere auch die Vorgaben zu benötigten Einrichtungen, etwa Feuerlöscher im Gebäude, die zum technischen Brandschutz zählen. Dementsprechend sind für größere MFH in der Regel Brandschutznachweise zu erstellen, die über den (baulichen) statisch-konstruktiven Brandschutz hinausgehen.
Brandschutznachweis und konstruktiver Brandschutz – Wo liegen die Unterschiede?
Unter dem Begriff »Brandschutz« werden unterschiedliche Maßnahmen zusammengefasst. Angaben zum (statisch-)konstruktiven Brandschutz gehören zum baulichen Brandschutz und sind immer Teil des Brandschutznachweis. Beim konstruktiven Brandschutz geht es darum, sicherzustellen, dass die Konstruktion einem Feuer eine gewisse Zeit widerstehen kann. Beispielsweise darf ein Träger, egal aus welchem Material, bei einem Brand nicht sofort nachgeben. So haben die Bewohner im Ernstfall Zeit, sich zu retten.
Ein Brandschutznachweis macht als bautechnischer Nachweis darüber hinaus auch noch Angaben zum technischen (Sprinkleranlagen, Rauchabzug, Feuerlöscher) und organisatorischen (Rettungspläne) und abwehrenden Brandschutz (Löschwasserversorgung). Der Brandschutznachweis ist somit eine Zusammenstellung relevanter Details zum Brandschutz. Dazu gehören auch eine Objektbeschreibung mit entsprechenden Bauzeichnungen. Der Statiker gibt außerdem die genaue Adresse des Gebäudes und die Anschrift des Bauherrn an.
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Landesbauordnungen entscheiden über die Höhe der Kosten des Brandschutzes
Die wichtigste Frage für Bauherren lautet nun: Welche gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz muss meine Immobilie erfüllen? – das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da dieses Thema eine hohe Relevanz besitzt, gibt es zunächst bundesweit gültige Vorgaben, die in der Musterbauordnung (MBO) festgeschrieben sind. Darüber hinaus regeln die jeweiligen Landesbauordnungen in Anlehnung an die MBO den Brandschutz. Daraus ergibt sich, dass dieser für ein Einfamilienhaus je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.
Wer erstellt den Brandschutznachweis?
Häufig stammt der Brandschutznachweis vom Statiker. Das ist sinnvoll, denn er ist ohnehin für die Dimensionierung des Tragwerks verantwortlich. Im Nachweis bestätigt er, dass er bei der Planung die rechtlichen Vorgaben zum Brandschutz eingehalten hat. Die Frage ist allerdings auch: Wer darf einen Brandschutznachweis erstellen? Hier differenziert der Gesetzgeber nach Gebäudeklassen. Während für die Klassen 1 bis 3 (bspw. EFH) meist keine besonderen Vorgaben bestehen, ist ab Klasse 4 in den meisten Bundesländern eine Nachweisberechtigung erforderlich. Diese können Statiker zum Beispiel bei der Ingenieurskammer in einem Lehrgang erwerben.
Bei Sonderbauten und Gebäude der Klasse 5 sieht der Gesetzgeber außerdem eine Prüfung durch einen Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständigen oder der Bauaufsicht vor. In den meisten Landesbauordnungen ist in diesem Zusammenhang von Brandschutzkonzepten die Rede.
Was darf ein Brandschutznachweis kosten?
Für Bauherren ebenfalls von Interesse ist die Frage, welche Kosten Brandschutznachweis erzeugen. Diese hängen im Wesentlichen von verschiedenen Faktoren ab:
- Ist der Brandschutznachweis oder nur ein Nachweis über den (statisch-)konstruktiven Brandschutz vom Bauamt gefordert?
- Standort (Bundesland)
- Gebäudeklasse und ‑größe
Um Kosten für den Brandschutznachweis zu sparen, ist es sinnvoll, den Statiker damit rechtzeitig zu beauftragen. Es KANN, muss aber nicht, am günstigsten sein, wenn der Nachweis von dem Büro erstellt wird, das auch die Statik liefert. Bauherren haben das Recht, den Anbieter frei zu wählen. Sie sind also nicht an die Empfehlung eines Architekten gebunden. Ein Vergleich von Kostenvoranschlägen vor der Vergabe des Auftrags ist empfehlenswert.