Dachausbau ohne den Nachbar zu fragen

Kann meine Nachbar:in den geplanten Dachausbau verhindern?

Sie pla­nen einen Dachaus­bau und fra­gen sich, was zu beacht­en ist? Müssen Sie den Nach­barn um seine Zus­tim­mung fra­gen?

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Dachaus­bau Vorschriften unter­schei­den sich grund­sät­zlich je nach Bun­des­land inner­halb Deutsch­lands voneinan­der. Es gilt im All­ge­meinen die Faus­tregel: Sobald sich etwas an der Architek­tur eines Gebäudes ändert, ist eine Genehmi­gung fäl­lig.

Bauliche Maß­nah­men betr­e­f­fen bei einem Dachaus­bau vor allem den Ein­bau von Dachgauben oder das Ein­hal­ten der Abstände zum Nach­bar­grund­stück. Eben­so spielt die Pri­vat­sphäre eine Rolle. Das gilt beson­ders, wenn Fen­ster im Dachgiebel geplant sind.

Genehmigungen und Zustimmungen für einen Dachausbau – das ist zu beachten!

Beim Aus­bau des Daches kommt es auf die Details an. Es macht dem­nach einen Unter­schied, ob zusät­zlich­er Wohn­raum – wom­öglich mit einem sep­a­rat­en Ein­gang – geplant wird oder ob lediglich Fen­ster erneuert wer­den sollen. Speziell die Sicher­heit ist ein wesentlich­es Merk­mal bei Bau­genehmi­gun­gen. Die Stand­sicher­heit des Gebäudes darf in kein­er Weise durch den Aus­bau oder Umbau beein­trächtigt sein. Die Sicher­heit­saspek­te bein­hal­ten eben­falls die direk­te Nach­barschaft. Denn die angren­zen­den Nach­barn dür­fen durch die Umbau­maß­nah­men am Dach nicht gefährdet sein.

Grundlegendes für die Baugenehmigung zum Dachausbau

Das Ver­hält­nis zu den lieben Nach­barn sehen viele Bauher­ren schnell gefährdet. Sie fra­gen sich oft, inwiefern Sie den Nach­barn um die Erlaub­nis für den Dachaus­bau fra­gen müssen. Tat­sache ist jedoch, dass sel­ten der Nach­bar ein Mit­spracherecht hat. Vielmehr sind die fol­gen­den Aspek­te bei ein­er Bau­genehmi­gung für Dachaus­baut­en oder Umbaut­en rel­e­vant:

  • schad­freie Bausub­stanz
  • aus­re­ichende Raumhöhe
  • genü­gend Stellplätze für Autos vorhan­den

Manch ein­er fragt sich, was der PKW-Stellplatz mit einem Dachaus­bau zu tun hat. Eine Bau­genehmi­gung scheit­ert unter Umstän­den an der Frage, ob aus­re­ichende Stellplätze für die Bewohn­er vorhan­den sind. Beson­ders, wenn unter dem Dach ein weit­er­er Wohn­raum entste­hen soll, kann die Stellplatz-Frage bedeut­sam sein. Zugle­ich kommt es darauf an, dass die Raumhöhe aus­re­ichend für einen Wohn­raum ist.

Grund­sät­zlich sollte ein Zim­mer nicht bloß in der Raum­mitte eine aus­re­ichende Höhe aufweisen. Nicht zulet­zt kommt es auf die Bausub­stanz selb­st an, ob die Behörde eine Bau­genehmi­gung erteilt. Für den Dachaus­bau ist die Sicher­heit zu gewährleis­ten. Deshalb ist es rat­sam, dass das Gebäude keine Schä­den aufweist. Die Nach­barschaft ist dabei vor einem Ein­sturz oder ähn­lichen gefährlichen Sit­u­a­tio­nen zu bewahren.

Die Rolle des Nachbarn beim Dachausbau

Prinzip­iell ist es eine Frage der Höflichkeit, das direk­te Umfeld auf anste­hende Bau­maß­nah­men am Dach hinzuweisen. Dadurch erlebt kein­er der betrof­fe­nen Parteien eine Über­raschung. Der Nach­bar bekommt Gele­gen­heit, sich auf die mögliche Ruh­estörung durch Baulärm einzuricht­en. Zwin­gend nötig ist dies aber nicht.

Müssen Sie Ihren Nach­barn für den Dachaus­bau um Erlaub­nis fra­gen? Die Zus­tim­mung des Nach­barn ist im Regelfall nicht erforder­lich. Lediglich wenn es um eine Dop­pel­haushälfte oder einen Teil eines Rei­hen­haus­es han­delt, kann die Zus­tim­mung rel­e­vant wer­den. Denn sobald das Dach nicht voll­ständig dem Bauher­ren gehört, wird es kom­pliziert.

Ein Beispiel an dieser Stelle: Der Nach­bar besitzt eine Hälfte vom Dop­pel­haus und die Bauleitung besitzt die andere Hälfte. Sobald das Dach aus­ge­baut wird, stellen sich Fra­gen nach Dachziegeln und Regen­rin­nen. Eben­so spie­len Abflussrohre in dieser Hin­sicht eine Rolle. Sind all diese Dinge getren­nt voneinan­der geregelt (zum Beispiel durch sep­a­rate Regen­rin­nen und Abläufe), ist die Zus­tim­mung des Nach­barn wenig rel­e­vant.

Fazit – Kann der Nachbar den Ausbau vom Dach verhindern?

In der Regel ist der Aus­bau von Däch­ern, die das architek­tonis­che Ausse­hen des Haus­es verän­dern, genehmi­gungspflichtig. Es kommt somit auf das eigentlich Bau­vorhaben an. Soll das Dach durch Dachgauben verän­dert wer­den? Sollen zusät­zliche Fen­ster entste­hen? Oder soll lediglich der Dachbo­den zu neuen Wohn­raum umge­baut und mod­ernisiert wer­den?

Im Rah­men des Bauantrages wer­den gemäß Bauord­nung die neu­ral­gis­chen Punk­te geprüft; somit auch die Berührungspunk­te mit den Nach­barn. Wird dem Bauher­rn die Erlaub­nis erteilt, ste­ht dem Aus­bau nichts mehr im Wege … auch nicht ein verärg­ert­er Nach­bar.

Bei Däch­ern, die mehreren Parteien gehört und nicht ein­deutig zu tren­nen sind, kann die Erlaub­nis des Nach­barn jedoch fäl­lig sein.

Hin­weis: In weni­gen Grau­zo­nen-Fällen, in denen die Bauord­nung nicht ein­deutig ist, ver­weist das Bauamt den Bauher­rn eben­falls an den Nach­barn zwecks Zus­tim­mung.

  • Verfasst am 29. Juli 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Unser Sanierungs­fahrplan wurde von ein­er sehr fre­undlichen, kom­pe­ten­ten und auch mit­denk­enden Mitar­bei­t­erin erstellt. Es blieben keine Fra­gen offen. Wir möcht­en uns für die Beratung und Erläuterun­gen her­zlich bedanken und kom­men bei weit­er­er Gele­gen­heit gerne wieder auf euch zu.

    Peter Haslinger

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    Nach­dem ich von den ansäs­si­gen Staik­ern im Raum München nur Absagen bekam (alle­samt auf­grund Zeit­man­gel) suchte ich im Inter­net nach Alter­na­tiv­en und stieß auf ESTATIKA.Mir war etwas unwohl unser Pro­jekt “aus der Ferne” prüfen zu lassen, aber das hat sich als prob­lem­los her­aus­gestellt. Nach dem Hochladen der Dat­en und einiger Tele­fonate zu den Details des Umbaus bekam ich die nach ca. 1 Woche die fer­tige Sta­tik zuge­sandt. Erfreulicher­weise stellte sich her­aus, daß ich den Dachaus­bau sog­ar noch etwas ver­schlanken kann ohne die Sicher­heit zu gefährden. Damit hat­te ich nicht gerech­net, ich kann nun sog­ar auf einen ver­meintlich nöti­gen (und recht promi­nen­ten) Träger verzichten!Zusammengefasst kann ich mich nur den Vorred­nern anschliessen. Mir wur­den alle Fra­gen genau beant­wortet und ich habe eine belast­bare Sta­tik vor­liegen. Der Preis stand von Beginn an fest, hier wußte ich was auf uns zukom­met. Somit ist alles gut, wir kön­nen umbauen!

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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