Fundamentplan bis zum Positionsplan

Vom Fundamentplan bis zum Positionsplan. Was ist was?

Bevor ein Baupro­jekt real­isiert wer­den kann, müssen im Vor­feld diverse Pläne, wie beispiel­sweise der Fun­da­ment­plan oder die ver­schiede­nen Aus­führungspläne, erstellt wer­den. Diese bein­hal­ten die Berech­nun­gen, Genehmi­gun­gen und Nach­weise, die bei den zuständi­gen Behör­den vorgelegt wer­den müssen, damit sie das O.K. für den Haus­bau geben.

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Sämtliche Bau­un­ter­la­gen dienen dabei als Nach­weis darüber, dass die Geset­ze und Aufla­gen den Bau betr­e­f­fend einge­hal­ten wur­den. Darüber hin­aus dienen die kor­rek­ten und maßstab­s­ge­treuen Pläne während der Bauphase als wichtig­ster Anhalt­spunkt für die im Pro­jekt involvierten Mitar­beit­er und Sachver­ständi­ge, um den Überblick darüber zu behal­ten, welch­es Bauteil wo hinge­hört und welche Leitun­gen wie zu ver­laufen haben.

Der Fundamentplan — auch beim Bauen im Bestand wichtig!

Des Weit­eren sind die Bau­pläne hil­fre­ich, wenn nachträglich Mod­ernisierun­gen, Umbaut­en oder Änderun­gen am Grun­driss durchge­führt wer­den sollen. Um einen Überblick über die ver­schiede­nen Pläne zu bekom­men, die vor der Bauphase erstellt wer­den müssen, wer­den sie hier im Fol­gen­den aufge­führt und erk­lärt.

Der richtige Fundamentplan für das Bauprojekt

Im Fun­da­ment­plan sind die Maße des geplanten Objek­ts verze­ich­net. Länge und Bre­ite des Bau­vorhabens bilden das Grun­dele­ment dieses Bau­plans. Darüber hin­aus wer­den im Fun­da­ment­plan die Abflus­sleitun­gen für die San­itäran­la­gen, die im Fun­da­ment ver­laufen, eingeze­ich­net. Gle­ich­es gilt für die Elek­troan­la­gen. Die Posi­tion des hier­für notwendi­gen, umlaufend­en Fun­da­men­ter­ders, dessen Anschlussfahne sowie die spätere Lage des Zäh­ler­schrankes wer­den im Fun­da­ment­plan einge­tra­gen. Sollen später in der Auße­nan­lage des Gebäudes Wass­er- und Elek­troleitun­gen ver­laufen, gehören sie eben­falls auf den Fun­da­ment­plan. Wichtig bei der Plan­er­stel­lung ist, dass maßstab­s­ge­treu und genau geze­ich­net wird, denn ist der Fun­da­ment­plan erst ein­mal erstellt und genehmigt, sind nachträgliche Änderun­gen nicht mehr möglich.

Ein kor­rek­ter Fun­da­ment­plan ist uner­lässlich, um die Grund­lage eines stand­festen Bauw­erks zu gewährleis­ten. Jede Abwe­ichung kön­nte während der Bauphase zu Män­geln, Schä­den, Verzögerun­gen des Baus und vor allem einen Mehrkoste­naufwand für den Bauher­ren bedeuten. Während bei kleineren Bau­vorhaben wie einem Garten­häuschen der Bauherr selb­st einen entsprechen­den Plan erstellen kann, wird beispiel­sweise beim Haus­bau ein Experte mit der Erstel­lung des Fun­da­ment­plans beauf­tragt, um die kor­rek­te Zeich­nung beim Bauamt für den Bauantrag ein­re­ichen zu kön­nen.

Den Entwässerungsplan für das Bauvorhaben erstellen

Bei jedem Neubau ist das Erstellen eines Entwässerungs­plans für das geplante Gebäude von Nöten, auf dem zeich­ner­isch die Details zur Regen­wass­er- und Schmutzbe­sei­t­i­gung des Grund­stücks und des darauf errichteten Objek­ts dargestellt sind. Auf dem Lage­plan wer­den eben­falls die Entwässerungsleitun­gen sowie der Kanalan­schluss verze­ich­net. Weit­er­hin sind ein Entwässerungslängss­chnitt und ein Grund­stück­sen­twässerungs­plan für den Antrag beim Bauamt vorzule­gen. Dies regelt in Deutsch­land die DIN EN 12056 und die DIN 1986-100 bis zur Gren­ze des Grund­stücks, im öffentlichen Bere­ich greift die DIN EN 752. Die benötigten Vor­gaben für den Entwässerungs­be­such find­et der Bauherr in den Abwasser­satzun­gen der zuständi­gen Gemeinde.

Hier find­en Sie ein Beispiel: Die Entwässerungssatzung der Stadt Mün­ster.

Ausführungspläne: Die elementaren Pläne für das Bauvorhaben

In den Aus­führungsplä­nen wer­den alle wesentlichen Bestandteile des Bau­vorhabens skizziert. Darin enthal­ten sind dem­nach sowohl Einzel‑, Teil,- als auch Son­derangaben, damit es beim Bau zwis­chen den Fach­leuten, Architek­ten, Inge­nieuren, Her­stellern von einzel­nen Mate­ri­alien und dem Bau­un­ternehmen nicht zu Missver­ständ­nis­sen während der Bauphase kommt. Je genauer und detail­liert­er die Aus­führungspläne erstellt wur­den, desto ver­ständlich­er sind sie für alle in den Bau involvierten Per­so­n­en. Damit ist das Risiko ein­er Fehlin­ter­pre­ta­tion des Plans min­imiert und die Gefahr später­er Bauschä­den deut­lich eingedämmt.

Weit­er­hin sind die Aus­führungspläne Teil des Bauantrags, ohne diese wird vom Bauamt keine Bau­genehmi­gung erstellt. Denn aus den Plä­nen geht genau her­vor, welche Maß­nah­men zum Erricht­en bzw. Umbauen eines Gebäudes geplant sind. Dazu zählen:

  • die Maße des Gebäudes, sowie Grun­drisse, Schnitte, Ansicht­en und Detailze­ich­nun­gen
  • die Angaben zum ver­wen­de­ten Mate­r­i­al
  • Art, Beschaf­fen­heit und Ver­ar­beitung­sh­in­weise
  • Auflis­tung von Men­gen (zum Beispiel die Anzahl an Türen, die einge­baut wer­den sollen)

In den Aus­führungsplä­nen find­en sich unter anderem auch die Pläne der Leitungs­führung und der Gebäudean­schlüsse im Detail aufge­führt wieder. Dabei sind die Bauin­ge­nieure als Sta­tik­er für die Zeich­nun­gen der Trag­w­erk­s­pla­nung, der Schalpläne sowie der Bewehrungspläne zuständig, Fachin­ge­nieure erstellen die Pläne für Heizung, Lüf­tung, Elek­tro und San­itär.

Zudem sind die Aus­führungspläne bei der Kostenabrech­nung für die nach der Fer­tig­stel­lung des Baupro­jek­ts fol­gen­den Abrech­nungspläne ein wesentlich­er Bestandteil.

Schalpläne für Betonteile des Gebäudes

Unter einem Schalplan ver­ste­ht man die Aus­führungspläne für Teile am Haus, die entwed­er ganz oder teil­weise aus Beton beste­hen. Sie bilden die Form, in die der Beton gegossen wird, um das benötigte Bauteil herzustellen. Geregelt wer­den die Prozesse zur Her­stel­lung in der DIN 1356–1.

Für Stahlbetonteile werden Bewehrungspläne erstellt

Die Bewehrungspläne wer­den meist auf Grund­lage der Schalpläne vom Bauze­ich­n­er oder Bautech­niker gefer­tigt. In ihnen wird fest­ge­hal­ten, in welche Form die Stahlbe­ton­teile gebo­gen und schließlich auf der Baustelle ver­legt wer­den sollen.

Gebäudestatik im Positionsplan

In den Posi­tion­splä­nen wird das Trag­w­erk des Gebäudes skizzen­haft dargestellt und dient der Erläuterung zur sta­tis­chen Berech­nung der einzel­nen Posi­tio­nen. Die Posi­tion­spläne basieren auf den Entwurf­sze­ich­nun­gen und enthal­ten unter anderem fol­gende Punk­te:

  • die Haupt­maße der tra­gen­den Bauteile und des Trag­w­erks
  • die Span­nrich­tung bei plat­te­nar­ti­gen Bauteilen
  • die Kennze­ich­nung der einzel­nen Bauteile zusam­men mit ihren Posi­tio­nen und sta­tis­chen Berech­nun­gen, sowie gegebe­nen­falls ihre Bere­ichs­gren­zen
  • bei tra­gen­den Bauteilen die Angaben über die Fes­tigkeit­sklasse der entsprechen­den Baustoffe
  • Verfasst am 29. September 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Michael “MS” Seitzer

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    Klasse Unternehmen! Sehr pro­fes­sionelle Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehrfamilienhaus.Vielen Dank nochmal!
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    Olaf S. Aus Melle

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    Ich habe nur ein, für mich, mit­tel­großes Bau­vorhaben geplant, aber die Sta­tik war von allen Sta­tio­nen die schnell­ste und präziste. Für so fiel rech­nen und schreiben war der Preis sehr gut. Die Mitar­beit­er waren alle sehr fre­undlich und haben mir noch gute Tipps mit auf den Weg gegeben. Weit­er so

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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    Christoph Ebbing

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