Schallschutznachweis nach DIN 4109
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Bauphysik

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ESTATIKA GmbH – Bundesweit nachweisberechtigte Tragwerksplaner




Fragen zum Angebot? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich:
Unsere Team-Leistung für Ihren Schallschutz
Den baurechtlich geforderten Schallschutznachweis nach DIN 4109 für Neubauten und Umbauten – häufig mit der Entstehung von neuen Wohneinheiten – schnell und hochwertig auszuführen, ist unser Standard.
Einen Paket-Rabatt gewähren wir auf bautechnische Nachweise, die zusätzlich zum Schallschutz angefragt werden – das betrifft den Standsicherheitsnachweis (inkl. Bewehrungsplänen), sowie den Wärmeschutz- oder Brandschutznachweis. Wird bei einem Doppelhaus ein zweiter Schallschutznachweis benötigt, halbiert sich der Preis für die zweite Haushälfte.
Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. (FH) · 700 Projekte/Jahr
Teamleiter
Statik/BauphysikTeam Bauphysik Backoffice Teamleiter
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Schallschutznachweis + weitere Leistungen im Detail
Unser unten aufgeführtes Leistungsspektrum deckt alle bautechnischen Nachweise für die Genehmigung ab. Baurecht ist jedoch Ländersache. Bitte wählen Sie deshalb im Anfrageformular die von Ihrem Bauamt geforderten Nachweise bzw. Ihre Wunschleistungen aus.
Häufige Fragen zum Schallschutznachweis · FAQ
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für ein verbindliches Angebot reichen uns die Bauantragspläne (Entwurfsunterlagen/Architektenpläne) – d. h. Grundrisse, Ansichten, Schnitte und der Lageplan. Diese können Sie im Anfrageformular einfach hochladen oder alternativ per E‑Mail nachreichen.
Falls unser Angebot für Sie interessant ist und Sie uns den Auftrag erteilen, ist zur Bearbeitung die Bestandsstatik notwendig. Diese erhalten Sie problemlos von Ihrem Architekten oder Statiker/Tragwerksplaner. Falls Sie uns auch für die Statik (Standsicherheitsnachweis + Bewehrungspläne) beauftragen, ist dieser Punkt natürlich hinfällig.
Alle weiteren ggf. notwendigen Unterlagen zur Auftragsbearbeitung werden im Angebot transparent aufgelistet. Diese können Sie alle von Ihrem Architekten anfordern.
Ist eine Besichtigung vor Ort erforderlich?
Nein – vorausgesetzt, dass aussagekräftige Pläne vorhanden sind. Dies ist bei Neubauten in der Regel der Fall. Bei Umbauten kann es sein, dass ein Vor-Ort-Termin erforderlich wird, wenn keine detaillierten Pläne zum bestehenden Gebäude vorliegen.
Preislicher Unterschied zwischen Nachweis Innen- und Außenlärm?
Unsere unten folgenden Preise für den Schallschutznachweis gelten bundesweit für Neubauten bis 3 Wohneinheiten:
- Gegen fremden Wohn-/Arbeitraum (z. B. Trittschall): 750 Euro inkl. MwSt.
- Gegen Außenlärm (z. B. Verkehr): 900 Euro inkl. MwSt.
- Gegen beides: 1.150 Euro inkl. MwSt.
Die Prüfung des Außenlärmes ist aufwendiger, da den Außenwänden/Fenstern eine besondere Beachtung zu kommen muss. Ein solcher Nachweis kann vom Bauamt durchaus auch bei Einfamilienhäusern gefordert werden, wenn das Bauvorhaben bspw. in einer Gegend mit viel Außenlärm (Flughafen etc.) liegt.
Eine Anfrage zum Schallschutznachweis für Umbauten (Anbau/Ausbau) bepreisen wir individuell nach Vorlage der benötigen Unterlagen. Gleiches gilt auch für größere Projekte.
Kann ich weitere Leistungen mit Paket-Rabatt anfragen?
Ja, gerne. Eine Kombination mit weiteren bautechnischen Nachweisen wie
- dem Standsicherheitsnachweis (inkl. Bewehrungspläne)
- dem Wärmeschutznachweis und/oder
- dem Brandschutznachweis
ist im Anfrageformular auswählbar und als Paket rabattiert. Zur Angebotslegung reichen uns ebenfalls die Bauantragspläne. Bei Auftragsvergabe fragen wir dann ggf. weitere Informationen ab. Diese sind alle im Angebot aufgelistet und problemlos von Ihrem Architekten einzuholen.
Für einen zweiten Schallschutznachweis bei einem spiegelgleichem Doppelhaus (je ein Exemplar pro Bauherrschaft) berechnen wir nur die Hälfte des ersten Nachweises.
Wie kann ich Sie nach Auftragsvergabe erreichen?
Per Telefon unter der 0251 932150–80 (Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr) und per E‑Mail an info@estatika.de. Bei Bedarf erhalten Sie die Mobilnummer des jeweiligen Statikers um dringende Fragen zu klären.
Wann erhalte ich den Schallschutznachweis?
Die Lieferzeit beträgt 30 Werktage. Bei freien Kapazitäten können wir ggf. eine Expresslieferung gegen Aufpreis anbieten. In diesem Fall verkürzt sich die Lieferzeit auf 15 Werktage. Alle angegebenen Lieferzeiten gelten ab der Bereitstellung aller von uns benötigten Unterlagen. Diese sind im Angebot transparent aufgelistet.
Wie werden mir die beauftragten Dokumente zugesendet?
Sie erhalten alle Dokumente per E‑Mail – auch der Umwelt zuliebe. Auf Wunsch senden wir Ihnen natürlich auch postalisch eine gedruckte Version – gegen einen kleinen Aufpreis für den Mehraufwand.
Wann bezahle ich die Leistungen?
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.