Altbau in Dortmund modernisieren: Das Förderprogramm

Die dritt­größ­te Stadt des Bun­des­lan­des NRW (Nord­rhein-West­fa­len) ist Dort­mund (knapp 600.000 Ein­woh­ner). Die brei­te Mas­se kennt sie vor allem von der Bun­des­li­ga im Fuß­ball. Dabei bie­tet die Groß­stadt mehr: Eine span­nen­de Archi­tek­tur zeich­net das Stadt­bild aus, das durch die zer­stö­re­ri­sche Welt­kriegs­ge­schich­te gezeich­net ist. Die Wider­sprü­che zwi­schen Post­mo­der­ne und Ver­gan­gen­heit machen Dort­mund zu einem attrak­ti­ven Inves­ti­ti­ons­stand­ort für Immo­bi­li­en­käu­fer und Hauseigentümer.

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Die Ver­gan­gen­heit, die auf die zukunfts­wei­sen­de Gegen­wart trifft, domi­niert viel­fach den Stil der Stadt. Dabei setzt die Groß­stadt im Ruhr­ge­biet auf fri­sche Impul­se, die das Stadt­bild moder­ner und nach­hal­ti­ger machen. Das För­der­pro­gramm Dort­munds zur Unter­stüt­zung von Moder­ni­sie­run­gen im Alt­bau bie­tet damit viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten für Eigentümer.

Bestehende Gebäude modernisieren: Ziele der Dortmunder Förderung

Die heu­ti­ge Zeit erfor­dert nach­hal­ti­ge Maß­nah­men, um Alt­bau­ten zeit­ge­mäß zu sanie­ren. Das Scho­nen des Kli­mas durch das Sen­ken des CO2-Aus­sto­ßes ist dabei das über­ge­ord­ne­te Ziel aller Hand­lun­gen zur Stadt­ent­wick­lung. Dort­mund rich­tet außer­dem die Moder­ni­sie­rung der Bestands­bau­ten eben­so auf die tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit aus. Gleich­zei­tig gilt es, die Mie­ten für den Wohn­raum auf einem sozi­al ver­träg­li­chen Niveau zu halten.

Alt­bau­sa­nie­run­gen in Dort­mund las­sen sich dem­entspre­chend mit einer kom­mu­na­len För­de­rung stüt­zen. Die Hil­fe ist grund­sätz­lich auch mit ande­ren För­der­pro­gram­men kom­bi­nier­bar. Die Gesamt­kos­ten der Maß­nah­men dür­fen aller­dings nicht die Sum­me der För­der­mit­tel übersteigen.

Das Dort­mun­der För­der­pro­gramm bezeich­net ein För­der­dar­le­hen für Eigen­tü­mer von Woh­nun­gen oder Wohn­häu­sern. Dafür ist die soge­nann­te Moder­ni­sie­rungs­richt­li­nie aus­schlag­ge­bend. Sie legt zum Bei­spiel fest, dass für die Finan­zie­rung kein Eigen­an­teil nötig ist. Was wird dem­nach im Ein­zel­nen gefördert?

Ist Dortmunder Altbau förderfähig? Voraussetzungen für die Förderung

Die Unter­stüt­zung der Alt­bau­sa­nie­rung ist auf die Moder­ni­sie­rung zen­triert. Des­halb kom­men grund­sätz­lich Eigen­hei­me und Miet­woh­nun­gen für das För­der­dar­le­hen infra­ge. Eine Hür­de ist zum Erhalt der Finanz­sprit­ze trotz­dem zu bewäl­ti­gen: Gebäu­de bzw. Woh­nun­gen müs­sen seit über 5 Jah­ren bezugs­fer­tig sein.

Zusätz­lich sind aus­schließ­lich Aktio­nen för­der­fä­hig, die die Wohn­qua­li­tät auf einen zeit­ge­mä­ßen Stan­dard heben. Instand­hal­tungs­maß­nah­men kön­nen mit­un­ter auch geför­dert wer­den. Dann gehen sie aber mit Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung ein­her. Zusätz­lich gilt eine Baga­tell­gren­ze von 5.000 €. Reno­vie­run­gen unter­halb die­ser Gren­ze erhal­ten kei­ne För­der­gel­der von der Stadt.

Ein wei­te­rer Punkt betrifft die Ein­kom­mens­gren­zen. Die Sanie­rung bzw. Moder­ni­sie­rung von Wohn­raum erfor­dert das Ein­hal­ten die­ser Gren­zen. NRW möch­te ver­mei­den, dass sich Eigen­tü­mer durch die Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung finan­zi­ell über­for­dern. Des­halb sol­len ein­kom­mens­schwa­che Eigen­tü­mer von der För­de­rung profitieren.

D. h., Eigen­tü­mer mit einem begrenz­ten Jah­res­ein­kom­men kön­nen Moder­ni­sie­run­gen för­dern las­sen. Dabei müs­sen sie die jewei­li­ge Woh­nung bei einer Neu­ver­mie­tung aber an Men­schen mit WBS (Wohn­be­rech­ti­gungs­schein) ver­mie­ten. Außer­dem gibt es eine Miet­ober­gren­ze. Für Dort­mund bedeu­tet das, die Mie­te darf grund­sätz­lich nicht über 6,20 €/​m² (Miet­ni­veau 4) lie­gen. Aus­nah­men sind mög­lich, wenn durch die Moder­ni­sie­rung Ener­gie­kos­ten ein­ge­spart werden.

Zusätzliche Fördervoraussetzungen in Dortmund

Was ist mit Eigen­tü­mern, die den Wohn­raum selbst nut­zen wol­len? Gene­rell kön­nen nur Eigen­tü­mer mit einem begrenz­ten Jah­res­ein­kom­men die För­de­rung erhal­ten. Kon­kret bedeu­tet das also:

  • Ein­per­so­nen­haus­hal­te: maxi­mal 12.000 €
  • 2‑Personenhaushalte: maxi­mal 18.000 €
  • jede wei­te­re Per­son des Haus­halts: maxi­mal 4.100 €

Die Gren­zen erhö­hen sich mit Kin­dern im Haus­halt. Pro Kind steigt die Ein­kom­mens­gren­ze um 500 €. Aller­dings ent­fal­len die Gren­zen in eini­gen Tei­len Dort­munds. Das betrifft die fest­ge­leg­ten Gebie­te zur Stadt­er­neue­rung im Rah­men der Pro­gram­me »Stadt­um­bau West« und »Sozia­le Stadt«. In die­sen Stadt­ge­bie­ten brau­chen Eigen­tü­mer kei­ne Ein­kom­mens­gren­zen ein­zu­hal­ten, um von der Moder­ni­sie­rungs­för­de­rung zu profitieren.

Dane­ben sind wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen für hoch­ver­dich­te­te und ‑geschos­si­ge Immo­bi­li­en der 60er und 70er Jah­re zu beach­ten. Für die Gebäu­de mit mehr als 6 Eta­gen ist ein lang­fris­ti­ges Kon­zept zur Bewirt­schaf­tung vor­zu­le­gen. Zugleich erfor­dern die Häu­ser Plä­ne, die sich aus einem Hand­lungs­kon­zept ablei­ten. Dies muss kom­mu­nal woh­nungs­po­li­tisch ange­legt sein. War­um unter­schei­det Dort­mund zwi­schen die­sen Fördervoraussetzungen?

Die Vor­aus­set­zun­gen sichern eine zukunfts­fä­hi­ge und nach­hal­ti­ge Moder­ni­sie­rung der betref­fen­den Wohn­räu­me zu. Dort­mund ver­mei­det damit, dass die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung soge­nann­ten »Pro­blem­an­la­gen« zukommt und sie womög­lich im Stadt­bild verfestigt.

Höhe der Förderung für Dortmunder Altbauten

Das För­der­pro­gramm der Stadt ist in ers­ter Linie als För­der­dar­le­hen ange­legt. Damit gehen für Haus­ei­gen­tü­mer beim Moder­ni­sie­ren güns­ti­ge Zin­sen und Til­gungs­nach­läs­se bis zu 20 % der Sum­me des Dar­le­hens ein­her. Zugleich ist eine mög­li­che För­der­dar­le­hens­sum­me von bis zu 100.000 € pro Woh­nung drin.

Bei der Finan­zie­rung von Moder­ni­sie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men in Dort­mund fällt der sonst übli­che Eigen­an­teil weg. Dane­ben ist die För­de­rung für 10 Jah­re ohne Zin­sen vor­ge­se­hen. Zin­sen sind anschlie­ßend zu 0,5 % jähr­lich fäl­lig. Die Dau­er ist hier­bei bis zum Bin­dungs­en­de bemes­sen. Was ist damit gemeint? Es gel­ten in dem Fall wahl­wei­se 20 bzw. 25 Jah­re für die Bin­dung am Miet­preis bzw. der Belegung.

Damit Eigen­tü­mer von Alt­bau­ten die Dort­mun­der För­de­rung nut­zen kön­nen, sind ein­zel­ne Gebüh­ren not­wen­dig. Dazu zählt bei­spiels­wei­se der Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag. Die­ser ist ein­mal zu bezah­len und beträgt dann 0,4 % der Dar­le­hens­sum­me. Zusätz­lich ist ein wei­te­rer Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag jähr­lich für die gesam­te Ver­trags­lauf­zeit in Höhe von 0,5 % fällig.

Fazit: Altbau sanieren und modernisieren in Dortmund

Moder­ne Alt­bau­mo­der­ni­sie­run­gen und ‑sanie­run­gen sind ein zen­tra­ler Teil der heu­ti­gen Zeit. Dort­mund unter­stützt die Eigen­tü­mer, die Woh­nun­gen bzw. das Eigen­heim moder­ni­sie­ren wol­len, mit einem eige­nen Förderprogramm.

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Die­se För­de­rung hilft bei einer Sanie­rung oder ein­zel­nen Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men in Form eines güns­ti­gen För­der­dar­le­hens. Damit trägt Dort­mund zu einem sozia­len, nach­hal­ti­gen und zukunfts­wei­sen­den Stadt­bild bei, das Eigen­tü­mer und Mie­ter mit Wohn­be­rech­ti­gungs­schein anzieht.

  • Verfasst am 5. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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